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ALN - Robot
07.04.2005, 16:48
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz:
Nach Kündigung darf Weihnachtsgeld verweigert werden

Hat ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter zu Recht gekündigt, darf er ihm auch das Weihnachtsgeld verweigern. Mit dem im Februar 2003 veröffentlichten Urteil wies das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz die Klage einer ehemaligen Abteilungsleiterin eines Betriebes ab. Der Frau war am 30. August zum 28 Februar des Folgejahres gekündigt worden.

Unter Hinweis auf die verhaltensbedingte Kündigung, weigerte sich das Unternehmen, der Mitarbeiterin zum Jahresende das Weihnachtsgeld auszuzahlen.

Die Richter gaben dem Unternehmen recht.

Der Arbeitgeber verstoße in diesem Fall nicht gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, da die bereits gekündigte Mitarbeiterin, die nur noch bis zum Ablauf der Kündigungsfrist arbeite, nicht mit den übrigen Mitarbeitern gleichgestellt werden könne.

Daher gebe es für den Arbeitgeber einen sachlichen Grund für die Ungleichbehandlung.

Die Einbehaltung des Weihnachtsgeldes sei somit rechtens.

Aktenzeichen:
9 Sa 623/02