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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : keine kaltmiete bei verwandschaftsverhältnis zum vermieter??


modulizer10
28.09.2005, 15:10
Hallo.. hoffe das mir hier jemand genaueres sagen kann..
habe in meinem bewilligungsbescheid mit großem schrecken folgenden satz gelesen:

"die kosten für ihre kaltmiete können aufgrund des verwandschaftsverhältnis zum vermieter nicht übernommen werden"

fakt ist das ich im haus meines vaters eine 54qm große wohnung angemietet habe für die ich 380€ warm zahle und davon nur 70€ für heizkosten erstattet bekomme!
Jetzt frage ich mich wie es sowas sein kann??
Ich bekomme 420€ muss davon 380€ miete zahlen (auf die mein vater natürlich unter keinen umständen verzichten kann) und habe somit ganze 50€ zum leben übrig??
Ich versteh die welt nicht mehr..

Ich war im januar schonmal Harz IV empfänger und habe da noch die kompletten kosten erstattet bekommen, auf nachfrage beim zuständigen sachbearbeiter wurde ich kurzerhand abgewimmelt, mit der aussage das damals etwas falsch gemacht wurde und ich eigentlich keinen anspruch auf dieses geld gehabt hätte!

habe im internet keinerlei infos zu dem thema gefunden, kann mir hier jemand weiterhelfen?? ist das rechtens??
Ich habe doch schließlich keine bedarfsgemeinschaft oder ähnliches mit meinem vater..

StephanK
28.09.2005, 18:49
:welcome: modulizer10
die kosten für ihre kaltmiete können aufgrund des verwandschaftsverhältnis zum vermieter nicht übernommen werden"Das ist zwar einigermaßen dreist, aber nicht die erste Geschichte dieser Art, die hier auftaucht.
Du hast leider nichts über Dein Alter und darüber mitgeteilt, ob Du eine Berufsausbildung abgeschlossen hast. Bei jungen Leuten ohne abgeschlossene Berufsausbildung spielt das Einkommen der Eltern u.U. eine Rolle, aber wenn der Alg II-Träger sich darauf beziehen würde, müsste er es auch so ausdrücken.
Der zitierte Satz liest sich aber so, als ob der Alg II-Träger generell unterstellen wollte, dass Mietverhältnisse mit Verwandten "Gefälligkeitsverträge" wären und keine realen Zahlungen geleistet würden. Das ist eindeutig unzulässig, und wenn Du Deine Mietzahlungen nachweisen kannst, sollte es auch kein Problem sein, diese Fehlentscheidung vom Tisch zu bekommen.
Leg also in jedem Fall schriftlich Widerspruch ein (persönlich abgeben und Entgegennahme schriftlich bestätigen lassen!) und begründe ihn damit, dass das Verwandtschaftsverhältnis zum Vermieter ohne Belang ist und Du die tatsächlich Mietzahlung jederzeit nachweisen könnest. Allerdings wird über Widersprüche oft nur sehr langsam entschieden.
Da man von 50 € monatlich nicht existieren kann, solltest Du auch überlegen, ob Du nicht das Sozialgericht anrufst. Das bringt Dir zwar auch nicht in ein paar Tagen das nötige Geld, ist im Eilverfahren aber doch meistens schnell genug, um einen einigermaßen aufzufangen.
Das sozialgerichtliche Verfahren ist kostenfrei und ohne Anwaltszwang. Für Siegen zuständig ist das Sozialgericht Dortmund (http://www.sg-dortmund.nrw.de/index.htm)