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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Praktikum in anderer Stadt


frauvogt
06.11.2006, 13:34
Ich werde in Kürze ein dreimonatiges, unbezahltes Praktikum in einer anderen Stadt absolvieren. Muss ich das melden?
Und muss ich melden, wenn ich meine Wohnung für diese Zeit zwischenvermiete?
Welche Paragraphen regeln das?

Mit Antwort wäre mir sehr geholfen.

Grüße von frauvogt

Die Ägypter
06.11.2006, 13:46
Ich werde in Kürze ein dreimonatiges, unbezahltes Praktikum in einer anderen Stadt absolvieren. Muss ich das melden?
Und muss ich melden, wenn ich meine Wohnung für diese Zeit zwischenvermiete?
Welche Paragraphen regeln das?

Mit Antwort wäre mir sehr geholfen.

Grüße von frauvogt

Wenn du ALG II beziehst, musst du das mit Sicherheit "melden" - du musst sogar fragen, ob die ArGe dem zustimmt.... und natürlich ist auch die "Zwischenvermietung" zu melden... außerdem zahlt doch dann die ArGe für eine Wohnung die du zeitweilig nicht bewohnst....

Paragraphen? Sorry... u.a. quer durch das SGB II/SGB I = deine sogenannten Mitwirkungspflichten, die Zumutbarkeitsregelungen, die Pflicht dem Arbeitsmarkt mindestens 3 Std. zur Verfügung zu stehen... allerlei Auslegung seitens deines SB und auch sog. "Ermessen" - sind hier Rechtsgrundlagen.