Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Alg1 und Alg2 Problem Zahlungstermin-Unterschied
Ich bekam immer ALG 2. Dann stellte sich heraus, dass ALG 1 mir auch zustand. Die AFENTUR FÜR ARBEIT erstattete ARBEITPLUS das schon gezahlte Geld.
Nun bekomme ich ALG1 und aufstockendes ALG2 und auch Mietzahlung von ArbeitPlus.
Folgender Sachverhalt macht nun Probleme:
Die Zahlung von ALG2 kommen immer am Anfang des Monats für den jeweiligen Monat. Aber die Agentur für Arbeit zahlt immer am Ende des entsprechenden Monats.
Somit bin ich in einem Problem beim Übergang einen ganzen Monat nun gar nichts zuhaben!
Beispiel: ArbeitPlus zahlt für en Monat September. Der September ist abgedeckt. Ab Oktober gibt es ALG1. Aber erst am Ende des Oktobers. Was kann man machen um den Oktober über die Runden zu kriegen?
Eine Variante wäre vielleicht ArbeitPlus zufragen, ob sie wieder was vorstrecken. Das würde man dann am Ende des Oktobers zurückzahlen durch das dann fällige ALG1. Doch dann geht der Teufelskreis wieder von vorne los...
Betroffener
28.09.2005, 16:24
Das Problem ist eigentlich keines (oder sollte es nicht sein).
ALG I wird grundsätzlich (wie Lohn/Gehalt) nachschüssig für den zurückliegenden Monat bezahlt, ALG II und Sozialleistungen immer grundsätzlich vorschüssig im voraus für den laufenden Monat.
Eigentlich müssten beide Zahlungen praktisch zeitgleich eingehen.
Nur eine der beiden Zahlungen scheint beim Zahlungsbeginn einen möglicherweise gewollten "Zeitsprung" gehabt zu haben (sowas wollte der Herr Clement im Januar 2005 für alle und die Hamburger ArGe macht das wohl auch immer wieder, wenn keiner klagt).
So ganz ist das doch nicht. Jedenfalls in meinem Fall ist doch eindeutig ein Problem zu erkennen.
Oktobergeld gibt es nicht von ALG2 sondern nur von ALG1. Erstmals. Also am letzten Oktobertag, aber ALG2 wird nicht mehr am Anfang des Oktobers gezahlt, da ich ja ALG 1 für Oktober kriege.
Somit steh ich einen Monat leer da. Was soll ich also tun?
habt ihr den Sachverhalt verstanden?
Betroffener
29.09.2005, 02:08
Natürlich habe ich das Problem verstanden.
Da Du erst Ende des Monats ALG I bekommst, muss Die ArGe am Monatsanfang noch einmal Deinen Monatsbedarf decken. Das gleiche würde auch gelten, wenn Du am Monatsanfag eine Arbeitsstelle hättest.
Hierzu musst Du Dich aber sehr wahrscheinlich massiv durchsetzen.
Jetzt sagen die von ArbeitPlus aber ganz hart zu mir:
"Das ALG1 ist aber ein Oktober-Einkommen. Wenn ich Ihnen jetzt Geld für den Oktober gebe, schenke ich Ihnen Geld und das darf ich nicht."
Ich hab alle Argumentationsversuche unternommen. Was soll ich da machen? Die sagen ich soll mir ein ALG1 Vorschuss holen. Dann muss ich aber auch die nächsten Monate einen Vorschuss verlangen, weil sich dieser Vorschuss ja wie ien roter Faden durch die Monate zieht.
Was eine Gesetzeslücke!
Betroffener
29.09.2005, 15:17
JD,
das ist ganz klar die Masche, die die Hamburger Arge aktuell und auch der Herr Clement am Jahresanfang durchziehen wollte, mit der Begründung, dass die Betroffenen gerade erst zum Monatsende Dezember 2004 Leistungen bekommen hatten, und daher rechtswidrig die ALG II Leistungen erst Anfang Februar statt Anfang Januar starten lassen wollten.
Die ArGe Hamburg weigert sich trotz verschiedener Urteile gegen sie beim Wechsel von ALG I auf ALG II, von diesem Vorgehen abzuweichen. Nur wer zum Sozialgericht geht, bekommt sein Geld - die anderen nicht.
Wenn die Behörde also bei Dir weiter rumzickt, hilft nur der Gang zum Sozialgericht erstmal mit einer einstweiligen Anordnung auf Zahlung und ggf. nachfolgender Klage.
Wenn es anders herum gelaufen wäre, und Du zuerst das ALG I bezogen hättest, dann hätte das ALG II auch direkt anschliessend starten müssen bei Auslaufen des ALG I.
Die Ämter wissen da sehr genau, was sie da tun und rechnen damit, dass nur ein winziger Teil wirklich zum Gericht geht.
ich hab also Recht und kann das hier z.B. ausdrucken und denen zeigen?
Es sollte doch möglich sein, dass ALGII faktisch als Darlehen vorgeschossen und dann mit dem ALGI Ende des Monats verrechnet wird...
Oder Du versuchst, einen Vorschuss auf das ALGI zu bekommen, das müssten die auch machen beim Arbeitsamt. Ist doch genauso, wenn der Antrag nicht rechtzeitig bearbeitet wird, dann bekommt man doch auch Vorschuss.
Dann krieg ich doch im November nichts. Diese Lücke wird nie geschlossen sein!
Betroffener
30.09.2005, 00:43
JD,
hier ist der Link, den ich nicht auf Anhieb gefunden hatte:
Amt Beklaut Arbeitslose (Hamburger Morgenpost) (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=23077#23077)
Hier der Link zum Archiv der Mopo (http://archiv.mopo.de/archiv/2005/20050729/nachrichten/hamburg/politik_wirtschaft/hmp2005072818351003.html)
Das gleiche Spielchen läuft da gerade mit Dir ab - eben nur anders herum.
StephanK
30.09.2005, 15:25
Dein Problem ist ungewöhnlich und sozusagen das umgekehrte wie üblich (das beim Übergang von Alg zu Alg II auftritt).
Alg II muss so lange gezahlt werden, wie Du AKTUELL bedürftig bist, und das ist noch den ganzen Oktober über. Der Umstand, dass das Ende Oktober gezahlte Alg "I" das Geld "für" Oktober ist, ändert daran nichts.
Das ist auch logisch, denn die nachschüssige Zahlungsweise von Alg "I" rührt daher, dass Arbeitslohn üblicherweise auch nachschüssig bezahlt wird und bei Eintritt von Arbeitslosigkeit man noch den letzten Monatslohn zur Verfügung hat, um während des ersten Monats der Arbeitslosigkeit über die Runden zu kommen. Jetzt aber ist die Situation anders, denn Du hast zum Leben keinen nachschüssig bezahlten Arbeitslohn, sondern nur das vorschüssig bezahlte Alg II. Deswegen bist Du zumindest bis 28.10. (dem Tag, an dem vermutlich das Alg "I" auf Deinem Konto gutgeschrieben wird) noch bedürftig, und so lange, wie die Bedürftigkeit währt, muss Dir auch Alg II gezahlt werden.
Und wie soll man das durchsetzen?
StephanK
30.09.2005, 18:18
Genau wie alles andere:
1) Beim Alg II-Träger schriftlich und gegen Empfangsbestätigung Widerspruch erheben
2) Beim Sozialgericht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen - in diesem Fall auf Auszahlung der Regelleistung für den Monat Oktober.
In Deinem Fall zuständig ist das Sozialgericht Detmold (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/gsgb/show.php?id=53)
Könnte es sein, dass bei dem Schritt 1 schon eine Einsicht der Behörde eintritt?
Und: Der Sachbearbeiter sagte: "Sie können Widerspruch einlegen, dann liegt die Sache auf dem Schreibtisch meines Chefs."
Er gab mir auch die Nummer des Chefs. Könnte ich ins Büro des Chefs gehen und ihn vollabern bis er die Kohle rausrückt?
Dann spar ich mir die Briefschreiberei.
StephanK
30.09.2005, 20:39
Könnte es sein, dass bei dem Schritt 1 schon eine Einsicht der Behörde eintritt? Das kann sein und ist auch Sinn des Widerspruchsverfahrens: Der Behörde die Chance zu geben, Fehlentscheidungen selbst zu korrigieren, bevor man den Aufwand eines Gerichtsverfahrens betreibt. Allerdings habe ich hier schon oft gelesen, dass Widersprüche wochen- oder sogar monatelang liegen bleiben und nicht entschieden werden. Darauf würde ich mich also nicht verlassen. Aber die Einlegung des Widerspruchs ist Voraussetzung für das Anleiern des gerichtlichen Verfahrens - muss also so oder so sein.
Könnte ich ins Büro des Chefs gehen und ihn vollabern bis er die Kohle rausrückt?Ein Gespräch mit dem Vorgesetzten ist manchmal der schnellste und einfachste Weg - Erfolgsaussichten offen. Das kommt sehr auf die Person an, und die kenne ich natürlich nicht. Probier's, erwarte aber nicht von vornherein, dass das ohne Termin mal eben so schnell geht - diese Leute sind manchmal gut "abgeschirmt". Den Versuch wert ist es allemal, und Deine Erfahrung im Umgang mit Behörden wächst in jedem Fall... :razz:
Betroffener
01.10.2005, 00:44
JD,
na wenn Dir der Sachbearbeiter sozusagen schon den Wink mit dem Zaunpfahl mit seinem Chef gegeben hat - warum bist Du nicht gleich hingegangen?
Das wäre die kleine einfache Lösung - wenn es funktioniert.
Der Sachbearbeiter sagte "Ich habe einen Kollegen gefragt, der sagte auch dass das gesetzlich so ist. Aber bleiben Sie dran. Ich frage mal meinen Chef."
Dann kam er wieder und sagte, dass der Chef auch der Meinung ist.
Sind die denn alle wirklich der Meinung oder tun sie alle so und verarschen gemeinschaftlich?
Betroffener
02.10.2005, 17:42
JD,
Du hast das Problem richtig erkannt.
Hör auf mit den Sachbearbeitern zu reden an dieser Stelle - begebe Dich zum Chef und dem Chef vom Chef (und/oder zum Sozialgericht).
Bei den Hamburgern geing es auch nicht anders.
Wie oft willst Du denn noch einen Anstoss haben?
Es geht ausschliesslich um Dich und Deine Knete.
Ich habe jetzt mit dem Chef gesprochen und alles versucht und erklärt und argumentiert...
Keine Chance! Wortwörtlich: "Die gesetzlichen Bestimmungen sind so und zwingen uns, Ihnen nichts auszuzuahlen. Ich versteh Sie zwar, aber es geht nicht."
StephanK
04.10.2005, 14:56
Ich habe heute leider kaum Zeit und kann nicht ausführlicher darauf eingehen. Wenn Du vor dem Lesen von Gerichtsentscheidungen nicht zurückschreckst, schau Dir bitte mal in Ruhe diese hier (http://www.bundesverwaltungsgericht.de/enid/7212f9187b0422db4dd21a146f9efda0,e4156973656172636 85f646973706c6179436f6e7461696e6572092d0934313837/Entscheidungssuche/Entscheidungssuche_8o.html) an. Die ist zwar noch zur früheren Arbeitslosenhilfe gefällt worden, aber das gleiche Problem gab's dabei offenbar auch schon.
Die internen Anweisungen der Arbeitsagentur zu § 9 SGB II beziehen sich darauf - und ich meine, sie tun das zu Unrecht.
Betroffener
02.11.2005, 13:29
@JD,
hier noch eine kleine Ergänzung:
c) Laufender Bezug von AlgII; Aufnahme einer Beschäftigung am
15.03.05; Gehalt für März 2005 (15.03.- 31.03.) wird am 05.04.05,
das für April 2005 am 27.04.05 ausgezahlt:
Da beide Einkommen im Monat April 2005 zufließen und zur
Bestreitung des Lebensunterhalts eingesetzt werden können, ist
AlgII bis 31.03.05 in unveränderter Höhe weiter zu zahlen. Im
April 2005 sind beide Einkommen anzurechnen. Es ist auch zu
prüfen, ob das Einkommen für einen Monat (ab Mai 2005) bedarfsdeckend
ist; ggf. ist AlgII ab 01.05.05 unter Anrechnung des
Einkommens weiter zu leisten.
Obe es sich dabei um "richtiges" Einkommen oder um den ALG II Bezug handelt, dürfte dabei unerheblich sein - denn es geht um den aktuell abzudeckenden Bedarf.
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