PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sperre bei berufsbedingtem Umzug ?


Rotkohl
06.11.2006, 13:37
Hallo Forum !

habe meinen Job (halbtags) von mir aus kündigen müssen, da wir berufsbedingt umziehen werden (von BaWü nach NRW).

Mein Mann wird einen neuen, besseren Job in NRW beginnen. Folglich habe ich meinen Job kündigen müssen, da wir komplett umziehen.
Werde ich jetzt mit einer Sperre belegt, wenn ich mich arbeitslos melde, da ich mir ja erst einen neuen Job in NRW suchen muß ??

Oder handelt es sich dabei um einen "wichtigen Grund" ?
Lohnt es sich bei der Arbeitsagentur danach zu fragen ?

Danke im voraus :danke:

Die Ägypter
06.11.2006, 13:49
Es ist ein wichtiger Grund - es hängt allerdings auch an zeitlicher Relevanz...

Also zu wann gekündigt und wann Arbeitsbeginn des Ehemannes am neuen Wohnort?

Und denk daran dich unverzüglich und nachweisbar (!) arbeitssuchend zu melden.

Rotkohl
06.11.2006, 16:01
Hallo Nefertari,

dankeschön for Deine schnelle Antwort.
Gekündigt habe ich zum 31.12.2006 und mein Mann beginnt die neue Stelle
zum 01.01.2007.

Grüsse Rotkohl:danke:

Seebarsch
06.11.2006, 17:00
Die Kündigung zum beibehalten bzw. Wiederherstellen der ehelichen Gemeinschaft stellt immer einen wichtigen Grund im Sinne des § 144 SGB III dar. Es kann keine Sperrzeit eintreten.
Sie sollten sich aber, wie hier schon empfohlen, umgehend arbeitssuchend und arbeitslos melden.
Das können Sie bei der Agentur an Ihrem jetzigen Wohnort machen und den Hinweis geben, dass die Agentur an dem neuen Wohnort schon vorab informiert wird und Sie dort in die Vermittlung mit einbezieht.
Die Meldung ist auch wichtig, weil Sie sonst wegen der fehlenden frühzeitigen Arbeitssuche 1 Woche kein Geld bekommen.