Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG II- Antrag zu spät abgegeben
Moin,moin..
Leider hatte ich diesen Monat übersehen, dass mein Antrag ablief, lag auch daran, dass ich bisher den Neuantrag immer zugeschickt bekam, nur diesmal halt leider nicht...
Ich weiß, eigenes Verschulden.
Nun würde mich aber intressieren, wieviel sie mir "abziehen" dürfen. Bisher bekam ich, mit meiner Tochter zusammen (345+207+41) 593€ und 504,47€ für die Miete. Wobei ich allerdings 170€ Unterhaltsvorschuss und 154 € Kindergeld als Einkommen angerechnet bekam.
Neuantrag habe ich heute gestellt, bekomme also für 5 Tage kein Geld ... Wird die Miete auch für die 5 Tage einbehalten oder wird sie voll angerechnet? Und wird das volle Einkommen angerechnet, oder abzgl der 5 Tage (da ich da ja kein ALGII bezog)?Je nach Rechenart komm ich auf Abzüge von 30 - 180 €
und da ich eh nach allen Fixkosten bisher nur ca. 400 übrig hatte, wird das eng :-(
sorry.. ca 450€. Vergass, dass ich das Darlehen ja abgezahlt habe.
Seebarsch
06.11.2006, 17:59
Was sollte denn abgezogen werden?
Wenn weiterhin Bedürftigkeit vorliegt müssen die Leistungen nahtlos weitergezahlt werden!
Hallo ohne Nickname,
wann endete der letzte Bescheid und wann hast Du den Folgeantrag gestellt?
Gruss
Hallo!
Also ich kenne es so, dass im ungünstigsten Fall der Antrag erst ab Abgabedatum berechnet wird, d.h. aber auch das Einkommen erst ab - in deinem Fall - dem 5. des Monats berücksichtigt werden.
Wenn es ein netter Sachbearbeiter ist, bewilligt er ab 01.11. und sagt, dass vielleicht wg Feiertag vorher kein Termin frei war oder du die Abgabe telefonisch für den Termin vereinbart hattest ...
Sorry. da hab ich mich wohl mal wieder nicht klar ausgedrückt ;-)
Der alte Bescheid lief zum 31.10. aus und heute , also am sechsten, habe ich den neuen abgegeben. daher sind 5 tage nicht "abgedeckt"
:-(
der Herr im Service-Center sagte mir ja, dass 5 Tage weniger bezahlt werden. er wußte halt nicht, ob auch die Miete dazu zählt und inwieweit das "Einkommen" berechnet wird
Seebarsch
06.11.2006, 20:02
Hallo Nonick,
wenn es ein Fortzahlungsantrag war gilt die Regelung zu § 37 SGB II
hier beachten die Randziffer 37.11b http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-37-SGB-II-Antragserfordernis.pdf
Danach muss, wenn Bedürftigkeit vorliegt, die Leistung durchgehend gezahlt werden.
:D
Danke für die Antworten.
ich warte nun erstmal ab, rechne mit dem Schlimmsten und steh in den startlöchern um Widerspruch zu erheben ;-)
?? wo ist denn mein Post von gestern?
sorry. war da was verkehrt? bitte möglichst um nachricht
THX
Hallo Nonick,
es gab während der Wartungsarbeiten hier im Forum einen "Ausfall" und einige Beiträge (auch von mir) sind verloren gegangen.
Daher bitte ich Dich Deinen Beitrag nochmal zu formulieren und erneut zu posten.
Seufz...
OK*gg*.. Hatte mich halt gewundert
Habe gestern meinen Bescheid erhalten. Ich bekomme ca 130 Euro weniger diesen Monat, da ich den Antrag ja später abgab. Werde Widerspruch einlegen und wolte wissen, wie ich das am besten formulieren sollte.
evt so :"Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom.. ein. Mir steht laut § 37 SGB II, Randziffer 37.11b eine durchgehende Zahlung zu, trotz des verspätetenen Antrages. Desweiteren befand ich mich zu dem Zeitpunkt auch grade in einer Trainingsmaßnahme des Amtes und kann daher die Weigerung nicht nachvollziehen."
so ungefähr?
THX
Das reicht, und der Hinweis auf den entsprechenden Paragraphen, den Dir Seebarsch genannt, hast Du ja schön für die Widerspruchsstelle eingebaut.
Viel Erfolg
Dankeschön..
soll ich Bericht erstatten??
wünsch euch weiterhin viel Erfolg und danke für euren rat
auch wenn so manche den nicht so ganz zu schätzen wissen
mir wird teilweise schlecht, wenn ich so manche Fragen lese und die Ansprüche die Einige (Handy, Auto, etc) immer noch haben*koppschüttel*
nebenbei,. was ist bereinigtes Kindergeld? und wer bekommt das? bei mir werden die vollen 154€ als Einkommen angerechnet...
soll ich Bericht erstatten??
Wir bitten darum :)
Zum "bereinigten Kindergeld" muss ich passen, gehe aber davon aus, dass Dir dies noch erläutert wird.
Moin,moin...
ich möchte mal nachhaken. Habe bis heute nichts auf meinen Widerspruch von der Agre bekommen. Müßten die mir nicht den Widerspruchserhalt bestätigen?
Wäre ja nicht das erste Einschreiben was angeblich leer ankäme*gg*
Seebarsch
09.12.2006, 12:43
Hallo Nonick,
Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste!
Wenn die Widerspruchsfrist noch nicht um ist und Du keine Eingangsbestätigung bekommen hast, solltest Du vorsichtshalber eine Kopie des Widerspruches persönlich bei der ARGE abgeben und Dir den Erhalt von der ARGE schriftlich bestätigen lassen!
Ansonsten kann es geschehen, dass die Dich vor die (Gummi) Wand laufen lassen!
Gruß
:wut:
Moin,moin...
kurzer Zwischenbericht. Auf Nachfrage erfuhr ich, dass der Widerspruch bei der richtigen Stelle ankam. Mitte Dezember bekam ich Nachricht, dass sie zum bearbeiten noch den Nachweis, dass ich die Miete gezahlt hätte (geht automatisch direkt vom Amt) und meine Kontoauszüge für Nov (HääH?) bräuchten.
Tja, habsch macht und harre weiterhin der Dinge ;-)
achja, wünsche wohl hineingekommen zu sein
ich weiß das gehört hier nicht her, wüßte aber nicht ob ich es posten dürfte,bzw wohin. aber als tipp für leute mit wenig geld : http://img167.*ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT*/img167/9884/webscn0002ua1.jpg und ich hätte noch ne seite wo sachen (möbel, Klamotten, etc) verschenkt werden.. Intresse? bzw darf ich das ünberhaupt posten?
Moin,moin...
mal einen Erfolg melden.
Widerspruch wurde stattgegeben, HGeld war gestern auf meinem Konto
hurra
http://www.diegotorres.com.ar/mensajeitor/foro/caritas/120103_emA44_prv.gif
Hallo Nonick,
das erfreut uns doch alle :)
Lasse aber die Korken nicht allzu ordentlich knallen ;-)
Gruß
Seebarsch
19.01.2007, 16:53
Hallo nonick,
hier wird "Sie" geholfen!
Hat zwar gedauert, sich aber trotzdem gelohnt!
:razz:
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