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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG2 wo beantragen


bezier
28.09.2005, 21:30
hallo,
folgende situation:

ich musste aus meiner alten wohnung ausziehen, da diese für eine person zu groß war und ich bereits 6 moante alg2 bezogen habe (bei erneuter antragstellung wurde die wohnung nicht mehr gezahlt).

eigentlich wollte ich bei einem bekannten ins haus einziehen, aber diese wohnung (umbau) ist noch nicht fertig geworden und wird auch noch ca 1 monat auf sich warten lassen. nun bin ich kurzfristig bei einem anderen bekannten eingezogen.

meine situation ist jetzt die, das ich nicht recht weiß wo ich nun mein alg2 beantragen soll. in der stadt in der ich im moment wohne dauert die antragsbearbeitung ca. 6 wochen und in dem ort wo die andere wohnung ist (in der ich ja eigentlich wohnen möchte und auch in zukuft wohnen werde) dauert die bearbeitung ca. 2 wochen.

dem bekannten mit der noch nicht fertigen wohnung helfe ich jeden tag bei dem umbau, damit ich dort schnellstens rein komme.

eine ummeldung ist bisher noch nicht erfolgt, da ich mir die doppelten kosten eigentlich ersparen möchte. kann ich überhaupt die kosten für die unterkunft auf die adresse anmelden, wo ich eigentlich noch gar nicht wohne, mich dort aber die meiste zeit aufhalte?

für mich wäre es am schönsten mich in der neuen zukünftigen wohnung anzumelden, da ich mir zum einen die doppelten ummeldegebühren erspare und zum anderen die antragsbearbeitung schneller geht und ich somit schneller wieder geld bekomme.

jetzt kommt noch ein letztes problem hinzu: der bekannte von mir (also der vermieter der neuen zukünftigen wohngung) ist selber alg2 bezieher (war selbständig) und bekommt die zinsen der hausfinanzierung gezahlt.

kann er dadurch irgendwelche probleme/schwierigkeiten bekommen? an für sich ist es ja egal ob er die zinsen bezahlt bekommt oder dann etwas weniger an zinsen bekommt, aber dafür von mir die miete, oder?

StephanK
29.09.2005, 08:04
Für die Frage, welcher Alg II-Träger zuständig ist, ist allein der "gewöhnliche Aufenthalt" maßgeblich, nicht der gemeldete Wohnsitz. Wo Du Dich überwiegend aufhältst, kannst Du und musst Du also auch Alg II beantragen.
Davon zu unterscheiden ist die andere Frage, wo und innerhalb welcher Fristen Du Dich an- und abmelden musst; das richtet sich ausschließlich nach dem Meldegesetz Deines Bundeslandes.
Die Miete, die Du an Deinen zukünftigen Vermieter zahlen wirst, ist für ihn (und seinen Alg II-Träger) Einkommen, das er anzugeben verpflichtet ist und das ihm - nach Abzug der Freibeträge - auf seine Alg II-Regelleistung angerechnet werden wird. Seine eigenen Kosten der Unterkunft (zu der seine Zinszahlungsverpflichtung gehört) bleiben davon unberührt und werden vom Alg II-Träger unverändert weiter getragen werden. Man muss das auseinanderhalten, denn obwohl das Alg II als zusammenhängende Leistung ausgezahlt wird, zerfällt es rechnerisch ja in die zwei Abteilungen "Regelleistung" und "Kosten der Unterkunft".