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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einstufung als "Eheleute" nach 10 Wochen Zusammenl


walterwaentig
28.09.2005, 22:06
Hallo,
erstmal bin ich froh, daß es diese engagierte Seite gibt!

Ich bin zu meiner guten Bekannten gezogen; also nach meinem ALG2-Bezug erfolgte Umzug nach Hessen; dort kompletter Neuantrag von ALG2. Meine Mitbewohnerin arbeitet, und hat ein unbereinigtes Einkommen von ca. 1500 EU netto.


Im wöchentlichen Rythmus werden jetzt von der ARGE weitere Unterlagen angefordert: Kontoauszüge meiner Mitbewohnerin-Fahrtkosten zur Arbeit...
Das Anschreiben der ARGE lautet mittlerweile "Sehr geehrte Eheleute"!

Ich bin ohne Leistung; bei der ARGE wurde jede Art von Vorschuß abgelehnt.

Mein Anliegen: Wie soll ich handeln?

Ich kann und möchte meiner Bekannten nicht auf der Tasche liegen; meine bescheidenen Reserven sind längst aufgebraucht, in "guten Zeiten" abgeschlossene Versicherungen kann ich nicht mehr bezahlen (Mahnverfahren wurden eingeleitet)
Von der ARGE erwarte ich in absehbarer Zeit keine Zahlung, in meinen Augen wird mein Antrag dort blockiert. Längst eingereichte Unterlagen werden jetzt erneut angefordert...

Danke fürs Lesen!

Walter

Betroffener
29.09.2005, 02:16
:welcome: Walterwaentig

Ich habe im Antrag "eheähnliche Gemeinschaft" angegeben; und den Antrag mit Verdienstbescheinigungen, Mietvertrag, etc. erst am 09-09 abgegeben; da der Einstellungsbescheid von Ba-Wü schlichtweg verschlampt wurde.

Was soll das Amt aus dieser Steilvorlage machen?

Jetzt gibt es nur die eine Chance. Hin zu gehen und klar und deutlich zu sagen, dass der Antrag falsch ausgefüllt wurde (und das am Besten gleich beim Teamleiter oder Amtsleiter) und die ganze Geschichte neu aufrollen.
Dazu wird Dir sicherlich ein spezieller Fragebogen vorrgelegt, der Euren Gegebenheiten entsprechend auszufüllen ist und nachweist, Dass jeder für sich wirtschaftet, keine gemeinsamen Konten existieren, dass jeder für sich einkauft und kocht und eben nur die Wohnung zur Kostenersparnis gemeinsam genutzt und die Miete geteilt wird.

ALG II Antrag
In einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft eines eheähnlichen Verhältnisses wird davon ausgegangen, daß die Partner für ein ander einstehen (Definition siehe unten).
Einkommen des einen wird auf den gemeinsamen Bedarfsanspruch hochgerechnet und führt dann meist dazu, daß der ALG II Anspruch nicht wirksam wird, die Krankenversicherung selber getragen werden muss (Familienversicherung greift hier nicht!), usw., weil das Partnereinkommen bei oder über der Bedarfsgrenze für beide (598 € Ost, 622 € West zzgl. Miete) liegt.

Sofern die Bedingungen der eheähnlichen Gemeinschaft nicht zutreffen, was m.E. für die meisten unverheirateten Paare gilt (sonst hätten sie geheiratet - Details siehe unten) ist der wichtige Punkt die Wohngemeinschaft von zwei oder mehr Personen.
Auf den ALG II Antrag gehört das Kreuz dann zu Alleinstehend:

Bei Kosten der Unterkunft wird dann eingetragen, daß die Miete in Höhe von xxx€ und die Heizkosten in Höhe von xx€ aufgeteilt werden (hälftig oder anteilig).

Erläuterung der Agentur für Arbeit zu diesem Thema:

Wie unterscheidet sich eine Bedarfsgemeinschaft von einer Haushaltsgemeinschaft?
Eine Bedarfsgemeinschaft besteht mindestens aus einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, dem Partner oder der Partnerin und den im Haushalt lebenden minderjährigen, unverheirateten Kindern. Kinder zählen jedoch nur zur Bedarfsgemeinschaft, wenn sie ihren Bedarf nicht durch ein eigenes Einkommen oder eigenes Vermögen selbst decken können. In der Definition sind Partner/in: der/die nicht dauernd getrennt lebende Ehemann/-frau oder die Person, mit der der Antragsteller in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt. Zur Haushaltsgemeinschaft zählen alle in einem Haushalt lebenden Personen, unabhängig von Geschlecht, Alter und verwandtschaftlichen Bindungen.

Was ist eine eheähnliche Gemeinschaft?
Eine eheähnliche Gemeinschaft ist eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zwischen zwei Personen, die so eng ist, dass sie von den Partnern ein gegenseitiges Einstehen im Bedarfsfall erwarten lässt. Indizien sind insbesondere eine dauerhafte Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft, die gemeinsame Betreuung und Versorgung von Kindern im Haushalt sowie die wechselseitige Befugnis, über das gemeinsame tägliche Wirtschaften hinaus über Einkommens- und Vermögensgegenstände des Partners zu verfügen.

Was passiert, wenn ich in einer Wohngemeinschaft lebe?
Im Antrag auf Arbeitslosengeld II müssen die Antragsteller keine Angaben über die persönlichen Verhältnisse eines Mitbewohners machen. Es reicht in den Fällen einer reinen Wohngemeinschaft aus, wenn im Formular der Mietanteil des Mitbewohners genannt oder die Untermietzahlung als Einkommen angeben wird. In einer Wohngemeinschaft mit mehreren erwerbsfähigen Erwachsenen können sich somit theoretisch genauso viele Bedarfsgemeinschaften ergeben, wie es Mitglieder der Wohngemeinschaft gibt.

Alles klar?
Wenn das alles nicht hilft, käme nur die Trennung oder der Gang zum Sozialgericht in Frage.