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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mehrbedarf 17% für Kind? Auch rückwirkend?


Henrietta
02.02.2011, 20:22
Da ich eben gelesen habe..
Zitat:
4. nichterwerbsfähige Personen erhalten einen Mehrbedarf von 17 vom Hundert der nach § 20 maßgebenden Regelleistung, wenn sie Inhaber eines Ausweises nach § 69 Abs. 5 des Neunten Buches mit dem Merkzeichen G sind; dies gilt nicht, wenn bereits ein Anspruch auf einen Mehrbedarf wegen Behinderung nach § 21 Abs. 4 oder § 28 Abs. 1 Nr. 2 oder 3 besteht.

Muss man den Mehrbedarf extra beantragen?

Mein Sohn ist 100% schwerbehindert mit Markenzeichen G und B..
Als knapp 2jähriges Kind natürlich nicht erwerbsfähig..

Heißt das nun, ihm würde der Mehrbedarf von 17% zustehen??
Und das auch rückwirkend?

Oder ist das schon drin in der Regelleistung? Oder wäre es dann separat aufgeführt?

Bin total verwirrt in diesem Paragraphen-Salat.. :confused:

Für Infos und Verständnis für meine nervige Fragerei schon mal herzlichen Dank im voraus..

Helga40
02.02.2011, 22:10
Hast du auch eine Quellenangabe zu dem Zitat?

Der Gesetzestext geht nämlich so:

<dl><dt>4. nichterwerbsfähige Personen, die voll erwerbsgemindert nach dem Sechsten Buch sind, erhalten einen Mehrbedarf von 17 vom Hundert der nach § 20 maßgebenden Regelleistung, wenn sie Inhaber eines Ausweises nach § 69 Abs. 5 des Neunten Buches mit dem Merkzeichen G sind; dies gilt nicht, wenn bereits ein Anspruch auf einen Mehrbedarf wegen Behinderung nach § 21 Abs. 4 oder § 28 Abs. 1 Nr. 2 oder 3 besteht.</dt></dl>

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__28.html

Dein Kind ist nicht voll erwerbsgemindert im Sinne des SGB VI, da es vom Alter her noch gar nicht erwerbsfähig sein kann.

Liest du auch hier:

http://wdbfi.sgb-2.de/paragraphen/p28/p28_10004.html

Helga

Henrietta
02.02.2011, 22:15
Okay, danke.
Dachte schon, ich hätte da was versäumt..