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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bin Schwanger sind meine Eltern noch Unterhaltpflichtig


Susi22Schwanger
29.09.2005, 12:09
Hallo,

ich bin 22 Jahre und falle somit ja laut Alg2 noch in die Sparte das meine Eltern Unterhaltspflichtig sind für mich.
Da ich jetzt aber zu meinem Freund gezogen bin und Schwanger auch noch dazu weiß ich nicht was kommen wird.
Meine Frage müssen meine Eltern für mich zahlen?
Mein Freund bezieht auch Alg2 er bekommt den normalen Regelsatz bei mir würden sie einen Mietzuschuss geben.
Was kann ich da machen.

Liebe Grüsse Susi

StephanK
29.09.2005, 20:59
:welcome: Susi, Was kann ich da machen.Mir wird nicht so recht klar, worum es Dir geht. Kommen Deine Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nach?

Susi22Schwanger
30.09.2005, 09:55
Hallo,

die Sache ist die mein Freund und ich sind gerade dabei eine Familie zu gründen.Da meine Eltern mich in allem unterstützt haben möchte ich nicht verlangen mir diese 331 Euro zu zahlen da ich weiß das sie auch nicht viel haben. Weißt du was ich oder besser gesagt wir machen können außer sofort zu heiraten?

StephanK
30.09.2005, 11:00
Dass Alg II eine nachrangige Leistung ist und andere mögliche Einkommensquellen, auch private Unterhaltsansprüche Vorrang haben, ist Dir offenbar geläufig. Dass Du die Kasse Deiner Eltern schonen willst, ist menschlich verständlich, aber Alg II ist nun mal - wie geschrieben - eine nachrangige Leistung. Daran beißt keine Maus 'nen Faden ab.
Hinzu kommt noch etwas anderes: wenn Dein Freund, wie ich annehme, der Kindsvater, hast Du gegen ihn einen Unterhaltsanspruch. Dieser Unterhaltsanspruch ist zwar mangels finanzieller Leistungsfähigkeit Deines Freundes nicht durchsetzbar, das sagt aber nichts über Deinen zweiten Unterhaltsanspruch gegenüber Deinen Eltern aus, wenn die Eltern nicht völlig pleite sind.
Das muss Dich nicht hindern, Alg II zu beantragen, aber Du solltest Dir darüber im Klaren sein, dass der Alg II-Träger das Geld, das er Dir auszahlt, von Deinen Eltern zurückzuholen versuchen wird. Einen ziemlichen Papierkrieg gibt das also in jedem Fall, und unter Umständen verschenkst Du damit Geld, denn Dein Unterhaltsanspruch gegen Deine Eltern ist unter Umständen höher als die bescheidenen 331 € Alg II.
Es ist also Deine Entscheidung, ob Du Dich lieber mit dem Amt auseinandersetzt oder lieber mit den Eltern. Letzteres bleibt Dir so oder so nicht erspart - nur wenn das Amt zwischengeschaltet wird, ist die ganze Sache wesentlich förmlicher.
Eine Heirat würde daran nichts grundsätzlich ändern. Du hättest dann nur einen rechtlich vorrangigen Unterhaltsanspruch gegen Deinen Mann, der aber wegen dessen Alg II-Bezug genau so wenig durchsetzbar wäre.
Du hast nicht geschrieben, ob Du über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügst. Falls ja, reicht die Unterhaltspflicht der Eltern finanziell nicht so weit wie im umgekehrten Fall.

Susi22Schwanger
30.09.2005, 11:14
:-x danke

limbus
15.10.2005, 21:19
Wie lange sind die Eltern denn eigentlich unterhaltspflichtig? Ich dachte immer, bis 18 Jahre.

Betroffener
16.10.2005, 01:37
:welcome: limbus

guckst Du hier unter: Warum sollen meine Eltern ... http://www.arbeitslosennetz.de/forum/templates/subSilver/images/icon_mini_faq.gif Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php)

Und wenn man unsere Regierung in spe so laut denken hört, soll sich (nicht nur) daran in 2006 einiges noch weiter verschlechtern.