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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Alg II Antrag abgelehnt


Nicole4530
29.09.2005, 13:30
Hallo,
mir hat man am 25.09.05, nachdem ich endlich jemanden beim AAmt am telefon hatte gesagt, das mein Antrag abgelehnt würde, ich den Bescheid jedoch noch bekommen werde....

Ich wohne mit meinem Freund - der macht zur Zeit eine Umschulung und bezieht knapp 1000€ - in einem Haus, das zu 2/3 ihm gehört. Jedoch ist die Wohnung nicht größer als 65 - 70 qm. Wir haben keinerlei Vermögen....

Wie kann es sein, das mein Antrag abgelehnt worden ist??? Was ist mit meiner Krankenversicherung???
Wie soll es jetzt weiter gehen??? Von den 1000 € Übergangsgeld, muß mein Freund jeden Tag nach Dortmund fahren, das sind ca. 50km ein Weg. Wie sollen wir unsere ganzen Nebenkosten noch tragen und dann auch noch leben???

Für jeden Tipp, der mir helfen könnte wäre ich sehr dankbar.

Lg Nicole

Betroffener
29.09.2005, 15:07
:welcome: Nicole,

zu aller erst mal die Frage:
Was hast Du den Antrag reingemalt und was angekreuzt?

"Alleinstehend" oder "eheähnliche Gemeinschaft"

Es scheint mir, dass ihr zusammen als "Bedarfsgemeinschaft" wg. "eheähnlich" eingestuft worden seid, dass Übergangsgeld von Deinem Freund (falsch) als Einkommen bewertet wird (hier streiten sich noch die Richter ob zweckbestimmt oder nicht), weil der Antrag von vorn herein falsch ausgefüllt war.
Hinzu käme dann möglicherweise auch noch die Bewertung der Hausanteile Deines Freundes als Vermögen.

ALG II Antrag
In einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft eines eheähnlichen Verhältnisses wird davon ausgegangen, daß die Partner für ein ander einstehen (Definition siehe unten).
Einkommen des einen wird auf den gemeinsamen Bedarfsanspruch hochgerechnet und führt dann meist dazu, daß der ALG II Anspruch nicht wirksam wird, die Krankenversicherung selber getragen werden muss (Familienversicherung greift hier nicht!), usw., weil das Partnereinkommen bei oder über der Bedarfsgrenze für beide (598 € Ost, 622 € West zzgl. Miete) liegt.

Sofern die Bedingungen der eheähnlichen Gemeinschaft nicht zutreffen, was m.E. für die meisten unverheirateten Paare gilt (sonst hätten sie geheiratet - Details siehe unten) ist der wichtige Punkt die Wohngemeinschaft von zwei oder mehr Personen.
Auf den ALG II Antrag gehört das Kreuz dann zu Alleinstehend:

Bei Kosten der Unterkunft wird dann eingetragen, daß die Miete in Höhe von xxx€ und die Heizkosten in Höhe von xx€ aufgeteilt werden (hälftig oder anteilig).

Erläuterung der Agentur für Arbeit zu diesem Thema:

Wie unterscheidet sich eine Bedarfsgemeinschaft von einer Haushaltsgemeinschaft?
Eine Bedarfsgemeinschaft besteht mindestens aus einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, dem Partner oder der Partnerin und den im Haushalt lebenden minderjährigen, unverheirateten Kindern. Kinder zählen jedoch nur zur Bedarfsgemeinschaft, wenn sie ihren Bedarf nicht durch ein eigenes Einkommen oder eigenes Vermögen selbst decken können. In der Definition sind Partner/in: der/die nicht dauernd getrennt lebende Ehemann/-frau oder die Person, mit der der Antragsteller in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt. Zur Haushaltsgemeinschaft zählen alle in einem Haushalt lebenden Personen, unabhängig von Geschlecht, Alter und verwandtschaftlichen Bindungen.

Was ist eine eheähnliche Gemeinschaft?
Eine eheähnliche Gemeinschaft ist eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zwischen zwei Personen, die so eng ist, dass sie von den Partnern ein gegenseitiges Einstehen im Bedarfsfall erwarten lässt. Indizien sind insbesondere eine dauerhafte Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft, die gemeinsame Betreuung und Versorgung von Kindern im Haushalt sowie die wechselseitige Befugnis, über das gemeinsame tägliche Wirtschaften hinaus über Einkommens- und Vermögensgegenstände des Partners zu verfügen.

Was passiert, wenn ich in einer Wohngemeinschaft lebe?
Im Antrag auf Arbeitslosengeld II müssen die Antragsteller keine Angaben über die persönlichen Verhältnisse eines Mitbewohners machen. Es reicht in den Fällen einer reinen Wohngemeinschaft aus, wenn im Formular der Mietanteil des Mitbewohners genannt oder die Untermietzahlung als Einkommen angeben wird. In einer Wohngemeinschaft mit mehreren erwerbsfähigen Erwachsenen können sich somit theoretisch genauso viele Bedarfsgemeinschaften ergeben, wie es Mitglieder der Wohngemeinschaft gibt.

Wenn meine Vermutungen richtig sein, könnte es nur den einen Weg geben, die ganze Geschichte neu auf zu setzen - was aber sicherlich auf de Sachbearbeiterebene nicht funktionieren wird.