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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Habe ich Anspruch auf ALG I?


Leonie82
07.11.2006, 08:39
Hallo!

Bei mir ist das alles etwas kompliziert und bisher konnte mir keine Stelle eine genaue Auskunft geben, was ich denn jetzt tun solle - oder sagen wird, die beim Arbeitsamt hatten wohl keine große Lust, sich damit auseinander zu setzen...

Um es kurz zu machen: Ich habe von 2001 bis Ende 2003 studiert und hatte nebenher einen so gut bezahlten Nebenjob, dass ich sämtliche Abgaben, auch die zur ARbeitslosenversicherung, zahlen musste. Eigentlich wollte ich den Job nach Ende meines Studiums noch eine Weile behalten, doch ging der Arbeitgeber pleite und ich habe zwei Monate lang Arbeitslosengeld bezogen, bevor ich im März 2004 wieder mit einem Studium begonnen habe. Jetzt wurde ich damit letztes Jahr im November (2005) fertig und habe aber auch keine feste Anstellung bekommen, sondern bin lediglich freie Mitarbeiterin und konnte jetzt - nach knapp einem Jahr!! - tatsächlich doch noch einen Job auf 400-Euro-Basis bekommen, wobei ich dabei aber keine 200 Euro im Monat verdiene, weil die ARbeitszeiten so doof verteilt sind...

Nachdem ich jetzt auf meinem Sparbuch nur noch knappe 5.300 Euro habe, wird es langsam eng und ich wollte mich erkundigen, woher ich denn evtl. Unterstützung bekomme, wenn ich jetzt dann meine Krankenversicherung selbst bezahlen muss (noch kann ich bei meinem Vater versichert bleiben und ich leben - zwangsläufig - auch noch zu Hause). Habe ich Anspruch auf ALG I, nachdem ich nach dem Bezug wieder zum STudieren gegangen bin und seitdem auch nicht mehr in die Versicherung einbezahlt habe, weil ich keinen so hoch bezahlten Job mehr finden konnte? Oder muss ich gleich Sozialhilfe beantragen? Ich kapier das alles nicht so ganz, trotz der ganzen Hefte, die mir zugeschickt wurden - das ist alles dermaßen kompliziert!!

Ich danke schon mal für alle Hinweise und Tipps und jegliche Art von Hilfe!!!!!

Viele Grüße
Leonie

Betroffener
07.11.2006, 13:02
:welcome: Leonie,

die wichtigste Frage zu dem ganzen Thema ist, wann die letzte Arbeitslosengeldzahlung war (bezogen auf Deine Arbeitslosenbeiträge vor, zwischen 2001 bis 2003 und ggf. danach).

Wenn Du einen Anspruch in 2003 erworben hast, der dann auch durch eine Leistung dokumentiert ist (Arbeitslosengeld - bitte Deinen seinerzeitigen Leistungsbescheid rauskramen und gucken was draufsteht an Tagen), könnte es durchaus sein, dass für Dich noch die vierjährige Rahmenfrist gilt.

Das hängt aber von den genauen Details ab. Wenn die vorliegen, hoffe ich auf "Seebarsch"s Unterstützung zur Beantwortung Deiner Frage.

Hoffen wir das Beste

Leonie82
07.11.2006, 13:44
Hallo!

Erst mal danke für die Antwort!!

Die einzigen beiden Zahlungen, bevor ich wieder zum Studieren ging, waren Januar und Februar 2004. Die Nachweise darüber müsste ich auch noch haben.

Die Dame vom Arbeitsamt, sorry, das heißt ja jetzt anders, und der ich das erzählte, meinte nämlich, meine sämtlichen Ansprüche "müssten verfallen sein", da ich nach Februar 2004 nicht mehr eingezahlt habe und zurück in den Studentenstatus gefallen bin...

Viele Grüße
Leonie

Seebarsch
07.11.2006, 17:08
Hallo leonie82,
:welcome:
da bist Du mit Sicherheit keiner Fachkraft begegnet, da diese Aussage Quatsch ist.
So wie ich es sehe, ist Dein Anspruch auf Alg 1 im Januar 2004 entstanden. Der ungünstigste Zeitpunkt wäre der 01.01.2004.

Ansprüche auf Alg 1 können nicht mehr geltend gemacht wedren, wenn nach ihrer Entstehung 4 Jahre verstrichen sind.
siehe § 147 Abs 2 SGB III hier (http://db03.bmgs.de/Gesetze/gesetze.htm)
Beginn der Frist ist der 01.01.2004 Ende der Frist ist der 31.12.2007.
Bis einschliesslich 31.12.2007 kannst Du den Anspruch noch geltend machen.

Ich empfehle Dir, mit oder ohne den alten Bescheiden morgen früh bei der Agentur aufzuschlagen und eine Arbeitslosmeldung und Antragstellung durchzuführen.
Bestehe darauf, das kann Dir niemand verwehren.
Deine daten sind mit Sicherheit noch gespeichert und werden Deinen Anspruch beweisen.
:razz: :-o