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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anwartschaftszeit erfüllt?


SumSUm
08.02.2011, 08:58
Hallo, ich war bis zum 31.12.2009 beschäftigt (für mehr als 5 Jahre, Vollzeit), habe gekündigt, vom 1.1.2010 bis 31.1.2010 befristet versicherungspflichtig gearbeitet und bin dann ins Aulsand, am 3.2 .2011 nach Deutschland zurückgekehrt, und am 7.2 habe ich mich arbeitslos gemeldet. Habe ich die Anwartschaftszeit erfüllt, um einen Anspruch auf ALG zu bekommen?


Besten DAnk vorab

Pharao
08.02.2011, 09:56
Hi,

hier mal die Voraussetzungen für Alg1:

Die Regelanwartschaftszeit haben Sie erfüllt, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und dem Beginn der Arbeitslosigkeit (Rahmenfrist) mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis (zum Beispiel Beschäftigung, Krankengeldbezug) gestanden haben.

Arbeitslos hast du dich am 07.02.11 gemeldet. Davon wird also jetzt 2 Jahre zurück geschaut, ob du in dem Zeitraum (07.02.09 bis 07.02.11) dann min 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hast.

Ich komme hier auf folgene Zeiten:
07.02.09 bis 31.12.09 = 328 Tage
01.01.10 bis 31.01.10 = 31 Tage

gesamt = 359 Tage

Leider musst du um Anspruch auf Alg1 zu haben min auf 360 Tage kommen. Nach meiner Berechnung fehlt dir leider 1 Tage und somit steht dir kein Alg1 zu :( (Sellt aber trotzdem den Antrag, ich könnte mich auch verrechnet haben, den hier geht es um jeden Tag !)

Leider kann man jetzt nichts mehr ändern, aber bevor du in`s Ausland gegangen bist, hättest du dir besser deinen Alg1-Anspruch gesichert in dem du min für ein Tag Arbeitslos dich gemeldet hättest.

Pharao
08.02.2011, 11:04
Arbeitslos hast du dich am 07.02.11 gemeldet. Davon wird also jetzt 2 Jahre zurück geschaut, ob du in dem Zeitraum (07.02.09 bis 07.02.11) dann min 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hast
Nachtrag:

evtl hab ich hier einen Fehler drinnen der entscheidend seinen könnte !

Wenn du dich am 07.02.11 Arbeitslos gemeldet hast, dann wird ja vom 06.02.11 zwei Jahre zurück gerechnet und nicht vom 07.02.11 ! Und dann würdest du ganz knapp auf deine 360 Tage kommen.

Evtl können ja mal andere User hier ihre Berechnung schreiben, aber stell auf jeden Fall einen Antrag, es könnte wirklich ganz knapp hinhauen mit Alg1.

Seebarsch
08.02.2011, 14:02
Nö,
Rahmenfrist beginnt am 06.02.2011 und endet am 07.02.2009. Darin 359 Kalendertage = kein Anspruch!
:sad:

Pharao
08.02.2011, 14:38
Hi Seebarsch :anbet2:,

warum endet die Rahmenfrist am 07.02.09 ?

Mit dem Anfang stimmte ich dir ja voll zu, als beginn ab 06.02.11
Nur wenn ich jetzt davon 2 Jahre zurück rechne, dann kommt ich auf den 06.02.09 und das ganze ohne Taschenrechner ;-)

Wo hab ich den hier meinen Denkfehler ?


Wäre ja mehr als ärgerlich wenn es hier wirklich nur um einen Tag gehen würde ......

Seebarsch
09.02.2011, 10:21
Das ist die Fristenrechnung nach BGB und auch logisch.
Da der 06.02.2011 als ganzer Tag mitrechnet, kann dann der 06.02.2009 nicht mitgerechnet werden.
Grundsätzlich:
Frist endet an dem Tag, vor dem sie beginnt. 07.02.xx - 06.02.xx!
:-P