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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzug in der Elternzeit mit Eheparter


chrima
07.11.2006, 11:18
Hallo!
Mein Mann und ich sind im August dieses Jahres von Ffm nach Berlin umgezogen - er arbeitet immer noch fuer die gleiche Firma, es war also seinerseits ein berufsbedingter Umzug . Ich bin seit 2001 in Elternzeit. Die Firma, fuer die ich arbeite, hat auch Filialen in Berlin, aber auf meine Anfrage ob es moeglich sei nach Ablauf der Elternzeit (Feb. 2007) dort in Teilzeit wieder einzusteigen wurde mir gesagt es bestuende kein Bedarf, man koennte mir keine Stelle anbieten.
Meine Frage ist nun wie ich vorgehen soll beim Arbeitsamt. Ich habe bevor ich in den Mutterschutz gegangen bin nicht ganz ein Jahr bei diesem Arbeitgeber gearbeitet (Beginn: 01.09.00, Beginn Mutterschutz Ende August 01). Zaehlt der Mutterschutz noch zur Arbeitszeit, so dass ich das erforderliche Jahr voll habe? Muss ich kuendigen (da ich ja umgezogen bin) - und gilt dann auch die Sperrfrist?
Vielen Dank fuer jede Antwort, Gruss, Chrima

Seebarsch
07.11.2006, 17:34
Hallo chrima,
:welcome:
die Zeiten des Mutterschutzes bzw. Erziehungsgeldes bis zum vollendeten 3. Lebensjahres des Kindes gelten als versicherungspflichtige Zeiten, da Du unmittelbar vorher versicherungspflichtig beschäftigst warst.

Wenn Du den Job in Frankfurt nicht mehr ausüben kannst, musst Du gezwungenermassen natürlich kündigen. Eine Sperrzeit nach § 144 SGB III tritt nur dann ein, wenn kein wichtigen Grund vorliegt.
Die Kündigung zum Beibehalten oder Wiederherstellen der ehelichen Gemeinschaft stellt immer einen wichtigen Grund dar, so dass eine Sperrzeit nicht eintreten kann.

Wichtig zur Prüfung eines Anspruches wäre zu wissen, ob Du ein Kind oder zwei Kinder bekommen hast (mit Angabe Geburtsmonat und -jahr).

chrima
08.11.2006, 10:04
Hallo Seebarsch,
vielen Dank fuer die schnelle Antwort. Ich habe seitdem ich in Elternzeit bin zwei Kinder bekommen - im Okt. 2001 und im Feb. 2004 (das zweite noch in der Elternzeit vom ersten).
Aehm - und was bedeutet das mit den Versicherungspflichtigen Zeiten??

Seebarsch
08.11.2006, 17:58
Hallo chrima,
das bedeutet ganz einfach, dass die Betreuungszeit der Kinder so berücksichtigt wird, als wenn Du versicherungspflichtig gearbeitet hättest.
So kommt dann auch der Anspruch auf Arbeitslosengeld zusammen, obwohl Du in den letzten zwei jahren nicht gearbeitet hast!

chrima
13.11.2006, 19:11
Hallo nochmal,
habe noch eine Frage: Reicht es wenn ich mich erst kurz vor Ablauf der Elternzeit beim Arbeitsamt melde - oder muss ich das jetzt schon machen, da ich ja bereits weiss dass mich mein Arbeitgeber in Berlin nicht weiter beschaeftigen wird?

Seebarsch
14.11.2006, 09:57
Sicherheitshalber sollten Sie sich drei Monate vor Ablauf der Erziehungszeit schon arbeitsuchend melden !