chrima
07.11.2006, 11:18
Hallo!
Mein Mann und ich sind im August dieses Jahres von Ffm nach Berlin umgezogen - er arbeitet immer noch fuer die gleiche Firma, es war also seinerseits ein berufsbedingter Umzug . Ich bin seit 2001 in Elternzeit. Die Firma, fuer die ich arbeite, hat auch Filialen in Berlin, aber auf meine Anfrage ob es moeglich sei nach Ablauf der Elternzeit (Feb. 2007) dort in Teilzeit wieder einzusteigen wurde mir gesagt es bestuende kein Bedarf, man koennte mir keine Stelle anbieten.
Meine Frage ist nun wie ich vorgehen soll beim Arbeitsamt. Ich habe bevor ich in den Mutterschutz gegangen bin nicht ganz ein Jahr bei diesem Arbeitgeber gearbeitet (Beginn: 01.09.00, Beginn Mutterschutz Ende August 01). Zaehlt der Mutterschutz noch zur Arbeitszeit, so dass ich das erforderliche Jahr voll habe? Muss ich kuendigen (da ich ja umgezogen bin) - und gilt dann auch die Sperrfrist?
Vielen Dank fuer jede Antwort, Gruss, Chrima
Mein Mann und ich sind im August dieses Jahres von Ffm nach Berlin umgezogen - er arbeitet immer noch fuer die gleiche Firma, es war also seinerseits ein berufsbedingter Umzug . Ich bin seit 2001 in Elternzeit. Die Firma, fuer die ich arbeite, hat auch Filialen in Berlin, aber auf meine Anfrage ob es moeglich sei nach Ablauf der Elternzeit (Feb. 2007) dort in Teilzeit wieder einzusteigen wurde mir gesagt es bestuende kein Bedarf, man koennte mir keine Stelle anbieten.
Meine Frage ist nun wie ich vorgehen soll beim Arbeitsamt. Ich habe bevor ich in den Mutterschutz gegangen bin nicht ganz ein Jahr bei diesem Arbeitgeber gearbeitet (Beginn: 01.09.00, Beginn Mutterschutz Ende August 01). Zaehlt der Mutterschutz noch zur Arbeitszeit, so dass ich das erforderliche Jahr voll habe? Muss ich kuendigen (da ich ja umgezogen bin) - und gilt dann auch die Sperrfrist?
Vielen Dank fuer jede Antwort, Gruss, Chrima