efge
07.11.2006, 11:49
Jetzt wird es richtig spannend, denn hier entscheidet weder ein Sozialgericht noch ein Landessozialgericht. Mögen die Richter des BSG weise entscheiden. :)
Die Unterkunftskosten für Hartz-IV-Empfänger stehen heute erstmals auf dem Prüfstand des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel.
hier weiterlesen (http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID6072422_TYP6_THE_NAV_REF1_BAB,00.html)
Die Unterkunftskosten für Hartz-IV-Empfänger stehen heute erstmals auf dem Prüfstand des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel.
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