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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitslosengeldzahlung


sabine13059
07.11.2006, 12:55
Hallo!
Vorgeschichte: ich habe von 1999 bis 31.10.2004 gearbeitet. Danach war ich bis 30.05.2005 arbeitslos. Ab den 01.06.2005 habe ich einen befristeten Arbeitsvertrag bis 30.11.2006 erhalten. Der wird auch nicht verlängert.
Frage: ich habe ja meinen Anspruch auf Arbeitslosengeld in meiner Zeit ohne Arbeit nicht voll ausgeschöpft. Wird mein Arbeitslosengeld nach meinem letzten Gehalt berechnet oder erhalte ich Arbeitslosengeld in der gleichen Höhe wie das zuletzt gezahlte?

Dazu muss ich sagen, das mein Gehalt weniger war, als mein bezogenes Arbeitslosengeld.

LG Sabine

Seebarsch
07.11.2006, 17:25
Hallo sabine13059,
:welcome:
mit der Beschäftigung vom 01.06.2005 bis 30.11.2006 hast Du einen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben. Die neu erworbene Anspruchsdauer von 180 Kalendertagen wird mit dem vorhandenen Rest auf insgesamt 360 Kalendertage zusammengerechnet.

Grundsätzlich wird bei Entstehen eines neuen Anspruches die Leistung neu bemessen und zwar nach dem Entgelt der letzten 12 Monate.
Allerdings gibt es da die Schutzvorschrift des 131 Absatz 4 SGB III
hier (http://db03.bmgs.de/Gesetze/gesetze.htm)
Danach wird geprüft, ob Du innerhalb der letzten zwei Jahre Arbeitslosengeld nach einem höherem Bemessungentgelt bezogen hast, als sich bei dem neuen Anspruch errechnet.
Da du ja bis 30.05.2005 -- innerhalb von 2 Jahren -. Alg nach einem höheren Bemessungsentgelt bezogen hast, als sich jetzt wahrscheinlich errechnet, steht Dir Arbeitslosengeld in der alten Höhe zu
(Wenn sich nichts an der Steuerklasse etc. geändert hat!)

sabine13059
08.11.2006, 06:30
Ich bedanke mich für die Erklärung. Ich glaube das nennt man dann "Bestandsschutz".
Vielen Dank

Seebarsch
08.11.2006, 18:21
Hallo sabine,
genau Bestandsschutz nicht Artenschutz !
Pass mal genau auf, wenn Du deinen Bescheid bekommst!
Gruß
:razz: