sabine13059
07.11.2006, 12:55
Hallo!
Vorgeschichte: ich habe von 1999 bis 31.10.2004 gearbeitet. Danach war ich bis 30.05.2005 arbeitslos. Ab den 01.06.2005 habe ich einen befristeten Arbeitsvertrag bis 30.11.2006 erhalten. Der wird auch nicht verlängert.
Frage: ich habe ja meinen Anspruch auf Arbeitslosengeld in meiner Zeit ohne Arbeit nicht voll ausgeschöpft. Wird mein Arbeitslosengeld nach meinem letzten Gehalt berechnet oder erhalte ich Arbeitslosengeld in der gleichen Höhe wie das zuletzt gezahlte?
Dazu muss ich sagen, das mein Gehalt weniger war, als mein bezogenes Arbeitslosengeld.
LG Sabine
Vorgeschichte: ich habe von 1999 bis 31.10.2004 gearbeitet. Danach war ich bis 30.05.2005 arbeitslos. Ab den 01.06.2005 habe ich einen befristeten Arbeitsvertrag bis 30.11.2006 erhalten. Der wird auch nicht verlängert.
Frage: ich habe ja meinen Anspruch auf Arbeitslosengeld in meiner Zeit ohne Arbeit nicht voll ausgeschöpft. Wird mein Arbeitslosengeld nach meinem letzten Gehalt berechnet oder erhalte ich Arbeitslosengeld in der gleichen Höhe wie das zuletzt gezahlte?
Dazu muss ich sagen, das mein Gehalt weniger war, als mein bezogenes Arbeitslosengeld.
LG Sabine