StephanK
30.09.2005, 17:01
Gericht: Landessozialgericht Bayern
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 27.06.05
Aktenzeichen: L 7 B 203/05 AS ER
Kernaussage: Individuelle Ansprüche an eine Wohnung (Platzbedarf für private Bibliothek, Wunsch nach Verbleib im Stadtviertel) rechtfertigen keine Überschreitung der Mietobergrenze.
Worlaut des Beschlusses (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/esgb/show.php?id=24098&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=)
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 27.06.05
Aktenzeichen: L 7 B 203/05 AS ER
Kernaussage: Individuelle Ansprüche an eine Wohnung (Platzbedarf für private Bibliothek, Wunsch nach Verbleib im Stadtviertel) rechtfertigen keine Überschreitung der Mietobergrenze.
Worlaut des Beschlusses (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/esgb/show.php?id=24098&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=)