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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Änderungen bei Heizkosten sofort dem Alg II-Träger melden!


StephanK
30.09.2005, 18:49
Gericht: Sozialgericht Aachen
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 11.08.05
Aktenzeichen: S 8 AS 50/05 ER

Kernaussage: Wenn Heizkostenvorauszahlungen verringert und/oder zu viel geleistete Heizkostenvorauszahlungen zurückerstattet werden, muss dies umgehend dem Alg II-Träger gemeldet werden.

Erläuterung: Der Kläger hatte eine Rückerstattung seiner Gasrechnung und die Herabsetzung der monatlichen Abschlagszahlungen durch den Gasversorger nicht dem Alg II-Träger gemeldet. Der Alg II-Träger hatte erst in der nächsten Bewilligungsperiode davon Kenntnis erhalten und daraufhin einen Teil der Leistung zurückgefordert. Das Gericht hat dieses Vorgehen gebilligt.
Um solche Probleme zu vermeiden, sollte man deswegen Rückzahlungen zuviel im voraus geleisteter Heizkosten und/oder Herabsetzungen der Vorauszahlung umgehend dem Alg II-Träger melden, damit dieser das Alg II rechtzeitig anpassen kann und Überzahlungen vermieden werden.

Wortlaut (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?id=23522&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=) des Beschlusses