judgedread
14.02.2011, 08:31
Hallo,
beziehe ALG 2 und deshalb bekommt meine Freundin den Unterhalt vom Jugendamt. Jetzt meine Frage :-)
Muss ich den Unterhalt den das Jugendamt bezahlt bei neuer Arbeitsstelle wieder zurück bezahlung, oder wird dieser mir erlassen und ich bezahle einfach weiter bei neuer Arbeit ??
Gruß
beziehe ALG 2 und deshalb bekommt meine Freundin den Unterhalt vom Jugendamt. Jetzt meine Frage :-)
Muss ich den Unterhalt den das Jugendamt bezahlt bei neuer Arbeitsstelle wieder zurück bezahlung, oder wird dieser mir erlassen und ich bezahle einfach weiter bei neuer Arbeit ??
Gruß