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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Versteuerung von Nebeneinkünften


QuartzIV
16.02.2011, 16:16
Ich wollte mal eine dumme Frage stellen, auch auf die Gefahr hin, dass ich gleich ausgelacht werde :-) ...
Wenn ich nun Nebeneinkünfte habe, nämlich z.B. Babysitten gehe, geerbt habe oder diverse Dinge von mir bei ebay (http://www.ebay.de/) oder Briefgold (http://www.briefgold.de/) verkaufe, muss ich diese Geld dann auch versteuern?

Jadzia
16.02.2011, 16:33
Was Du unter "Nebeneinkünfte" sammelst, sind sehr unterschiedliche Dinge: Einkünfte sowohl aus selbständiger als auch aus nicht selbständiger Arbeit (worunter z.B: Babysitten fallen dürfte) müssen grundsätzlich versteuert werden. Ich schreibe grundsätzlich, weil es natürlich Ausnahmen (Geringfügigkeit/Freibeträge...) gibt. Wenn Du etwas erbst, kommt Erbschaftssteuer in Betracht. Wenn Du etwas verkaufst, zählt dies m.E. unter "private Verkaufsgeschäfte" die ab einem gewissen Erlös jedenfalls in der Einkommensteuererklärung relevant werden (auch hier gibt es Freibeträge).

Pharao
16.02.2011, 17:50
Hi,

also ich sehe es ein kleinwenig anders, den es gibt eigentlich keine Ausnahmen. Rein theoretisch muss auch ein Babysitten, Rasen mähen oder Putzen gehn der Job gemeldet werden, auch wenn er einmalig war/ist.

Alles andere wäre eigentlich (bzw. ist) Schwarzarbeit. Hier auch mal was von der Mini-Job-Zentrale dazu: Ein Minijob im Privathaushalt liegt vor, wenn von einem Arbeitnehmer in einem privaten Haushalt Tätigkeiten verrichtet werden, die normalerweise durch Familienmitglieder erledigt werden .....

.... Versorgung und Betreuung von Kindern ....

Mini-Job-Zentrale (http://www.minijob-zentrale.de/nn_10674/DE/3__Privathaushalte/1__minijobs__im__privathaushalt/InhaltsNav.html?__nnn=true)Sicherlich wird keiner was sagen, wenn ein Jugendlicher sein Taschengeld beim Nachbarn aufbessern will, aber ......

Wenn du was Erben solltest, dann gibt es die Erbschaftssteuer, allerdings gibt es hier auch Freibeträge. Geschickter als Erben ist allerdings Schenken, da die Schenkungssteuer günstiger ist bzw auch hier gibt es Freibeträge (geht halt nur nicht immer).

Wenn du privat was bei Ebay verkaufst, dann muss man aufpassen das man nicht als Gewerblich eingestuft wird und das hängt wiederrum davon ab, wieviel & was du verkaufst. Hier kann es schon einen großen Unterschied machen, ob du zb 100 Schrauben als gesamtes anbietest oder einzeln oder ...... (hier gibt es schon Urteile, die wirklich zum Teil schwer nachvollziehbar sind, weil jeder "normale" sagen würde, das sowas doch privat ist bzw es auch nicht auf den Umsatz ankommt).

Wenn du Gold verkaufst, da gibt es meiner Meinung nach keine Versteuerung in dem Sinne, da es ja nur eine Umwandlung von deinem Geld ist.
Allerdings mal als kleiner Hinweis: Jede Bank zahlt besser als die diversen "wir-zahlen-Top-Preise-Werbungmacher", gerade wenn es sich um Goldmünzen handelt.

Nachtrag:

Solltest du Leistungen beziehen gerade bei Alg2, dann sollte man solche Einkünfte auch melden. Bei Ebay & Gold käme es aber dann darauf an, ob einem der Gegenstand schon vor dem Bezug gehört hat, den dann zählt dies nicht als Einkommen, sondern zum Vermögen.

Jadzia
17.02.2011, 12:55
Ok, "Ausnahmen" war blöd ausgedrückt - ich bin auch der Ansicht, dass alle Einkünfte aus selbständiger/nicht selbständiger Tätigkeit versteuert werden müssen - ich meinte die Freibeträge...