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ALN - Robot
07.04.2005, 16:50
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz
Leiharbeitnehmer müssen Erkrankung Arbeitgeber mitteilen

Wer als Leiharbeitnehmer erkrankt, muss nicht nur die Zeitarbeitsfirma, sondern auch dem Arbeitgeber über die Krankheit informieren.

Tut er das nicht, kann ihm fristlos gekündigt werden.

Außerdem kann in diesem Fall das Arbeitslosengeld gesperrt werden. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in einem im Februar 2003 bekannt gewordenen Urteil.

Im verhandelten Fall hatte ein Arbeitnehmer in den ersten Wochen seiner Anstellung mehrmals gefehlt, ohne den Arbeitgeber darüber zu benachrichtigen.

Daraufhin wurde ihm fristlos gekündigt. und die Zahlung des Arbeitslosengeldes für zwölf Wochen vom Arbeitsamt gesperrt.

Das Gericht billigte diese Maßnahmen.

Zur Begründung hieß es, der Leiharbeiter hätte nicht nur der Zeitarbeitsfirma, sondern auch dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen müssen, da sich letzterer um Ersatz bemühen müsse.

Aktenzeichen:
L 1 AL 67/01