1040freak
22.02.2011, 16:38
Über 21 Jahren steht einem Kindergeld meines Wissens nur zu wenn man sich in einer Ausbildung befindet. Ich bin 22 Jahre und wurde am 14. Januar aus meiner Lehre gekündigt und müsste demnach ab Febraur kein Kindergeld mehr bekommen. Ich habe aber für Febraur Kindergeld bekommen. Ich mache seid 24. Januar eine Maßnahme und auf den Vertrag steht Ausbildungsbescheinigung. Habe ich das Geld bekommen wegen der Maßnahme da auf den Vertag Ausbildungsbescheinigung steht und diese dann als Ausbildung zählt? Ich habe aber kein Kindergeld beantragt nach meiner Kündigung aus meiner Lehre. Leitet die Arge meine Kündigung weiter an die Kindergeldkasse damit sie nicht mehr zahlen müssen bzw weiß die Kindergeldkasse das ich diese Maßnahme mache und sie halt deshalb für Februar gezahlt haben?