sonja77
01.10.2005, 18:47
hallo,
hätte da mal ne frage zur Erstausstattung meiner Küche. Habe die Wohnung ohne küche bezogen und mir auf raten das nötigste angeschafft. also herd, kühlschrank, spüle 2 hängeschränke und ein kleiner unterschrank. habe nun in einer hartz IV broschüre gelesen, das man bei einer erstausstattung die kosten teilweise oder ganz erstattet bekommt. zu meiner erstausstattung gehört auch noch ein fernseher und pc monitor aufgrund meines nebengewerbes. frage 1: muß ich dies beantragen? wenn ja, wo und wie
frage 2: bekomme ich dies dann auch nachträglich noch bewilligt obwohl die möbel schon da sind?
frage 3: wie würde es ausgezahlt werden ?
danke schonmal im vorraus
hätte da mal ne frage zur Erstausstattung meiner Küche. Habe die Wohnung ohne küche bezogen und mir auf raten das nötigste angeschafft. also herd, kühlschrank, spüle 2 hängeschränke und ein kleiner unterschrank. habe nun in einer hartz IV broschüre gelesen, das man bei einer erstausstattung die kosten teilweise oder ganz erstattet bekommt. zu meiner erstausstattung gehört auch noch ein fernseher und pc monitor aufgrund meines nebengewerbes. frage 1: muß ich dies beantragen? wenn ja, wo und wie
frage 2: bekomme ich dies dann auch nachträglich noch bewilligt obwohl die möbel schon da sind?
frage 3: wie würde es ausgezahlt werden ?
danke schonmal im vorraus