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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zuschuß zur Erstausstattung


sonja77
01.10.2005, 18:47
hallo,
hätte da mal ne frage zur Erstausstattung meiner Küche. Habe die Wohnung ohne küche bezogen und mir auf raten das nötigste angeschafft. also herd, kühlschrank, spüle 2 hängeschränke und ein kleiner unterschrank. habe nun in einer hartz IV broschüre gelesen, das man bei einer erstausstattung die kosten teilweise oder ganz erstattet bekommt. zu meiner erstausstattung gehört auch noch ein fernseher und pc monitor aufgrund meines nebengewerbes. frage 1: muß ich dies beantragen? wenn ja, wo und wie
frage 2: bekomme ich dies dann auch nachträglich noch bewilligt obwohl die möbel schon da sind?
frage 3: wie würde es ausgezahlt werden ?
danke schonmal im vorraus

StephanK
02.10.2005, 05:28
Zu Frage 1: Ja, wie alles und jedes, bei Deinem Alg II-Träger und VORHER! Ich denke aber, dass ein PC-Monitor nicht zum notwendigen Lebensbedarf gehört. Ein Fernseher schon eher, wenn Du bisher keinen hast. Ersatzbeschaffungen für Altgeräte musst Du ansparen.
Allerdings können die kommunalen Träger auch feste Pauschalsätze für Erstausstattungen vorsehen, so dass es dann nichts für Einzelstücke gibt. Ob das bei Dir so ist, musst Du bei Deinem Alg II-Träger erfragen.
Zu Frage 2: Theoretisch ja. "Erst"ausstattung heisst nicht, dass es alles immer nur auf einen Batzen beim Einzug gibt.
Zu Frage 3: Wie alles - auf Dein Konto.