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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Aussteuerung, ungekündigt, keine Rente - trotzdem Anspruch?


Janny78
27.02.2011, 11:40
Hallo in die Runde! :)

Ich bin seit November 2009 krankgeschrieben und werde bald ausgesteuert. Die KK kann mir leider zu dem Thema nicht wirklich weiterhelfen.

Mein Arbeitsverhältnis ist ungekündigt und ich werde vorläufig (hoffentlich) keinen Rentenantrag stellen müssen.

Habe ich dennoch Anrecht auf eine Zahlung und wenn ja in welcher Höhe? Wie ist die Berechnungsgrundlage?

Außerdem muss ich nächste Woche wieder ins Krankenhaus. Ich will es nicht hoffen, aber es kann sein, dass eine neue Erkrankung (unabhängig von der jetzigen) noch dazukommen könnte. Ich habe dann dennoch keinen neuen Anspruch auf Krankengeld, richtig?

Zudem möchte ich gern einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen, um auf Arbeit Gleichstellung in Anspruch nehmen zu können. Muss ich das dem Arbeitsamt mitteilen?

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe und einen schönen Sonntag! :)

Helga40
27.02.2011, 14:50
ch werde vorläufig (hoffentlich) keinen Rentenantrag stellen müssen.

Und wovon willst du sonst leben?

Helga

Machts Sinn
27.02.2011, 16:00
Hallo Janny,

nach der Aussteuerung hast du mit ziemlicher Sicherheit erst mal Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wenn du nicht für eine Vermittlung zur Verfügung stehst - und so hört sich das an - greift die "Nahtlosigkeitsregelung": http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__125.html Dabei ist unschädlich, dass das Arbeitsverhältnis weiter besteht - das sollte auch so bleiben! Mit der Arbeitsagentur kannst du auch alle weiteren Fragen in diesem Zusammenhang klären.

Gute Besserung!

Gruß!
Machts Sinn

Janny78
27.02.2011, 20:42
Hallo ihr beiden!

@Helga - Ich hoffe, dass mir im KH geholfen werden kann und ich dieses Jahr wieder an meinen Arbeitsplatz zurückkehren kann. Wenn sich herausstellen sollte, dass doch etwas ernsthafteres vorliegen könnte, dann muss ich über einen Rentenantrag nachdenken. Aber das steht erst mal noch nicht zur Debatte und ich hoffe auch sehr, dass das bis zu meiner Altersrente später so bleiben wird.

@Machts Sinn - Vielen Dank für den Link. Ich fahre im Ende März, so denn ich es körperlich schaffen werde, für mindestens sechs Wochen zur Reha. Aber auch danach werde ich nicht arbeitsfähig sein. Maximal sollte ich danach ins Hamburger Modell einsteigen und das über einen längeren Zeitraum. Ist das dann die sog. "Teilhabe am Arbeitsleben"? Wenn ich nicht arbeiten kann, muss ich dann laut Gesetz tatsächlich einen Rentenantrag stellen, um einen Leistungsanspruch gegenüber dem Arbeitsamt zu haben? Puh, klingt alles erst mal kompliziert. Ich hoffe, ich krieg das hin.

Lieben Dank noch mal! :)

Machts Sinn
27.02.2011, 23:07
Hallo Janny,

hast du schon den "Aussteuerungsbescheid" von der Krankenkasse, wohl für April, also nach Ablauf der 78 Wochen der AU? Du musst auf jedenfall vor Ende des Krankengeldes zur Arbeitsagentur, dich arbeitslos melden und einen Antrag auf Alg I stellen! Ob du einen Rentenantrag stellen musst, wird dir dann von dort nach einer ärztlichen Begutachtung - vielleicht nach Aktenlage - mitgeteilt. Voraussetzung für beides sind die 6 Monate (!) aus dem Link.

Hamburger Modell? Ist das die stufenweise Wiedereingliederung, hier Seiten 9 und 10 http://www.g-ba.de/downloads/62-492-56/RL_Arbeitsunfaehigkeit-2006-09-19.pdf Soweit ich weiß, würde Krankengeld oder Nahtlosigkeits-Alg dafür gezahlt (nicht aber normales Alg, das nur gezahlt würde, wenn du irgendwelche (leichteren) Arbeiten noch über mindestens 3 Stunden täglich ausüben kannst). Teilhabe am Arbeitsleben dürfte was anderes sein.

Lass dich auch von der Krankenkasse und von der Arbeitsagentur beraten, die sind dazu verpflichtet: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/BJNR030150975.html#BJNR030150975BJNG000500314 , insbesonder § 14 SGB I.

Alles Gute, insbesondere gute Besserung!

Gruß!
Machts Sinn