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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gekündigt - Nutzt Krankmeldung für ALG1 Berechnung


doro50
01.03.2011, 08:52
Hallo,
ich wurde am Freitag 25.02.11 gekündigt (während der Probezeit) zu Mitte des Monats.
War bei diesem Arbeitgeber dann 6Monate und 2Wochen.

Davor war ich 5 Monate beschäftigt, davor allerdings nicht.

Mir fehlen also rund zwei Wochen um ALG1 bekommen zu können.

Ich bin echt fix und alle seit der Kündigung (habe damit nie gerechnet, Kündigung kam am vorletzten Arbeitstag der Probezeit). Neben der Enttäuschung kommt natürlich auch Existenzangst hinzu, weil ich wohl keinen Anspruch auf ALG1 habe. Und ALG2 soll ja auch eine Tortur sein (vor allem möchte ich nicht in eine kleine Wohnung umziehen und ich verspüre wenig Lust, dass in meinem Konto rumgeschnüffelt wird).

Eigentlich müsste ich mich krankschreiben lassen, aber ich bin eh bis Mitte des Monats, genauer bis zum 11.03.11 (also bis zum Tag der Arbeitsbeendigung) freigestellt. Und ich möchte ja auch schnell vermittelt werden. Wenn ich krankgeschrieben bin, dann bin ich ja offiziell nicht arbeitslos und dem Amt bin ich dann wohl erst einmal egal.

Habe aber gestern Abend gehört, wenn ich nun krankgeschrieben sein sollte, würde die Krankenkasse Krankengeld und Beiträge für die Alo-, Pflege-, Krankenversicherung zahlen. Dann müsste die Zeit doch auch für die Anwartschaftszeit zählen oder nicht?
Ist das richtig so? Ich kann dazu im Netz bislang nichts finden. Und die Krankenkasse wird mich dazu auch wohl ungerne beraten in der Situation.


Also ich bin bestimmt keine Simulantin. Ich habe nur seit der Kündigung (also über das Wochenende) gedacht, Krankschreiben bringt nix, bin ja eh freigestellt.

doro50
01.03.2011, 09:01
Gemeldet habe ich mich natürlich auch schon beim Arbeitsamt.
Spielt das bei der Frage eine Rolle, ob ich mich schon arbeitslos gemeldet habe zum 12.03.11 ?

Lopo01
03.03.2011, 19:51
Hi

Um Arbeitslosengeld beziehen zu können, müssen folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sein:


Sie müssen arbeitslos sein.
Sie müssen die Anwartschaftszeit (http://www.arbeitsagentur.de/nn_25634/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Allgemein/Anwartschaftszeit.html) erfüllt haben.
Sie müssen sich persönlich arbeitslos gemeldet (http://www.arbeitsagentur.de/nn_25634/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Allgemein/Persoenliche-Arbeitslosmeldung.html) haben.

Die Regelanwartschaftszeit haben Sie erfüllt, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und dem Beginn der Arbeitslosigkeit (Rahmenfrist) mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis (zum Beispiel Beschäftigung, Krankengeldbezug) gestanden haben.

Anwartschaftszeit

(http://www.arbeitsagentur.de/nn_25634/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Allgemein/Anwartschaftszeit.html)Solange du arbeitsunfähig krank bist, kannst du dich nicht arbeitslos melden.