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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fristlose Kündigung (Wohnung)


MrScorpion
02.10.2005, 12:23
Hallo zusammen,

Seid 4 Monaten bin ich AGII Empfänger und das zuständige LRA hat es immer noch nicht geschafft, meine Miete zuberechen, bzw zuzahlen.
Da ich nicht aus eigener Kraft in der Lage bin die Miete aufzubringen, stehen nun inzwischen 4 Monate bei meinem Vermieter offen.
Der hat mir nun fristlos gekündigt, weil kein Kohle kommt.
Mehr als beim LRA nachfragen kann ich im Augenblick nicht tun, aber das interessiert ihn nicht.
Muss dazu sagen, dass ich alleinerziehend bin, habe einen 11 jährigen Sohn.
Die können uns doch nicht einfach auf die Strasse setzen, oder doch?

Was kann ich tun?

Gruss Andrè

StephanK
02.10.2005, 14:38
Hallo André,
Die können uns doch nicht einfach auf die Strasse setzen, oder doch?Nein, aber fristlos heisst fristlos, und nach vier Monaten ohne Mietzahlung ist der Vermieter auch zur fristlosen Kündigung berechtigt. Deswegen ist jetzt sehr rasches Handeln zwingend nötig.
Du solltest früh am Dienstagmorgen bei Deinem Alg II-Träger (ARGE - oder ist der Enzkreis allein zuständig?) auf der Matte stehen. Dort solltest Du wirklich massiv auftreten, Dich auf keinen Fall abwimmeln lassen und dort nicht wieder raus gehen bevor Du wenigstens weisst, woran die Nicht-Mietzahlung liegt. Verlange, wenn Du auf Sachbearbeiter-Ebene nicht weiter kommst, den Vorgesetzten und notfalls den Behördenleiter zu sprechen - aber geh' nicht, bevor die Sache geklärt ist. Bewege Deine Gesprächspartner dazu, Deinen Vermieter anzurufen, die Verzögerung zu erklären und ihn zu bitten, die Kündigung zurückzunehmen, denn alleine wirst Du beim Vermieter vermutlich nichts erreichen können. Wenn das gelingt, verlange einen Barscheck in Höhe der Mietrückstände, damit der Vermieter sein Geld so schnell wie möglich bekommt.
Wenn das aus irgendwelchen Gründen schief gehen sollte, hast Du immerhin noch eine Schonfrist, denn der Vermieter muss erst beim Gericht auf Räumung klagen, und gegen diese Klage kannst Du Dich wehren. So weit sollte es aber natürlich möglichst nicht kommen. Deswegen mach dem Alg II-Träger mächtig Dampf!