Badile
08.11.2006, 10:29
Hallo Leute,
bis 31.01.06 war ich beschäftigt
01.02.06 - jetzt Selbstständig
Nun Arbeitslos. Die Berechnung des ALG richtet sich nach dem Einkommen meiner Beschäftigung innerhalb der letzten 24 Monate, davon muß ich 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein. Dies ist der Fall und die Berechnung auch klar.
Nun ändert sich folgendes:
Ich heirate meine Lebenspartnerin und wechsle die Steuerklasse von I auf III.
Wie sieht es nun mit den Leistungen des Arbeitsamtes aus? Ist Grundlage für die Berechnung meiner damliger Steuersatz oder die neue Steuerklasse`?
Hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.
Gruß
Badile
bis 31.01.06 war ich beschäftigt
01.02.06 - jetzt Selbstständig
Nun Arbeitslos. Die Berechnung des ALG richtet sich nach dem Einkommen meiner Beschäftigung innerhalb der letzten 24 Monate, davon muß ich 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein. Dies ist der Fall und die Berechnung auch klar.
Nun ändert sich folgendes:
Ich heirate meine Lebenspartnerin und wechsle die Steuerklasse von I auf III.
Wie sieht es nun mit den Leistungen des Arbeitsamtes aus? Ist Grundlage für die Berechnung meiner damliger Steuersatz oder die neue Steuerklasse`?
Hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.
Gruß
Badile