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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kindesunterhalt aussergerichtlich vereinbart


Simi79
06.03.2011, 19:39
Hallo!

Ich habe vor Kurzem das erste Mal einen Wohngeldantrag gestellt.

Kurz zu meiner Person, ich bin Geringverdienerin, habe ein Kind (9 J.) und bin durch die Trennung meines Partners nun gezwungen, die Miete alleine zu stemmen.

Nun kam ein Brief vom Ldr.amt und die Herrschaften möchten jetzt naehere Auskünfte, z. B. den Schriftwechsel bzw. über gerichtliche Bescheide, was den Kindesunterhalt angeht. Wir haben das Ganze 'unter uns' geregelt und somit existiert Derartiges nicht. Als Nachweis dienen nur die Überweisungen auf meinem Konto. Ich muss dazu sagen, dass die Zahlungen nicht exakt den Betraegen der Düsseldorfer Tabelle entsprechen, er zahlt weniger, weil wir uns einig geworden sind, dass er als Ausgleich dafür sich auch an anderen Lebenshaltungskosten, sprich Klamotten, Taschengeld für sein Kind beteiligt. Hm...ist das vom Wohngeldamt so zu akteptieren oder bekomme ich Schwierigkeiten?

Des Weiteren hat mein Kind einen zweiten Wohnsitz bei ihm. Aus steuerlichen Gründen wurde das damals so gemacht, was jetzt aber keine Auswirkungen mehr hat. Auch das soll von mir erlaeutert werden. Kann das denen nicht egal sein? Weshalb sollte das interessant sein?

Ich möchte nicht vorschnell antworten, um nichts falsch zu machen.
Vielen Dank schonmal im Voraus für Eure Antworten!
Gruß
Simi

Sommerloch
07.03.2011, 12:54
Hallo,

dann schreib der Wohngeldbehörde genau das auf, was du hier gerade als Frage formuliert hast. Ergänze es um die entsprechenden Beträge (Barunterunterhalt und monatliche EUR-Werte für Klamotten, Taschengeld usw.) und lass auch den Unterhaltspflichtigen unterschreiben.

Wenn die Summe höher ist als der Mindestunterhalt, sollte es keine größeren Probleme geben. Ansonsten musst du mit der Aufforderung, Unterhaltsvorschuss beantragen zu gehen, rechnen.

Viele Grüße