Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ist mein Bescheid wirklich korrekt?
Hallo,
habe heute meinen Bewilligungsbescheid bekommen und habe die Vermutung dass er falsch ist.
Im Internet habe ich folgendes zur Berechnung gefunden:
Monatliches Arbeitslosengeld berechnen
Tägliches Bemessungsentgelt= Jahreseinkommen (brutto) : 365 Tage
Tägliches Leistungsentgelt= Tägliches Bemessungsentgelt
abzgl. 21 % Sozialversicherung
abzgl. Lohnsteuer
abzgl. Solidaritätszuschlag
Täglicher Leistungssatz= Tägliches Leistungsentgelt x 67% bzw. 60 %
Monatliches Zahlungsbetrag= Tägliches Leistungssatz x 30 Tage
In meinem Fall müsste ich dann als Jahreseinkommen 8400 Euro angeben, da ich jeden Monat 700 Euro verdient habe. Kinder sind keine vorhanden.
Somit würde sich bei meiner Rechnung folgendes ergeben:
Tägliches Bemessungsentgeld = 23,01 €
Tägliches Leistungsentgeld = 23,01 € - die 21% Sozialabgaben in diesem Fall dann 4,83 € ergibt dann ein Leistungsentgeld von 18,18 €
Täglicher Leistungssatz = 60 % von 18,18 € = 10,91 €
Montaglicher Zahlbetrag = 327,30 €
Mein Bescheid sieht aber folgendermaßen aus:
Bemessungentgeld täglich = 22,85 €
Tägliches Leistungsentgeld = 18,05 € (Sozialversicherungspausche in Höhe von 21% entspricht 4,80 €)
Täglicher Leistungssatz = 10,83 €
Monatlicher Zahlbetrag = 324,90 €
Nun frage ich mich was ist richtig? Das was ich ausgerechnet habe, anhand dieser Berechnungsgrundlage bzw. einige ALG I Rechner habe ich auch getestet bei diesen kommen auch 327,30 € raus oder ist die Berechnung von der Agentur für Arbeit richtig?
Wäre super wenn mir wer Auskunft geben könnte.
Viele Grüße
Nun frage ich mich was ist richtig? Das was ich ausgerechnet habe, anhand dieser Berechnungsgrundlage bzw. einige ALG I Rechner habe ich auch getestet bei diesen kommen auch 327,30 € raus oder ist die Berechnung von der Agentur für Arbeit richtig?Hi,
wenn du den ALG I Rechner mit deinen Zahlen fütterst kommt natürlich auch das von dir ermittelte Entgelt raus.
Die Arbeitsagentur geht aber von einem anderen Bruttoarbeitsentgelt aus. Somit kommt natürlich auch ein anderes Ergebnis raus.
Du müsstest also zur AA gehen und anhand deiner von deinem AG ausgefüllten Arbeitsbescheinigung die bescheinigten monatlichen Bruttoarbeitsentgelt vergleichen.
Nach Möglichkeit solltest du deine entsprechenden Gehalts/Lohnbescheinigungen zum Vergleich mitnehmen.
Irgendwo muss ja die Differenz herkommen.
Hallo,
also die ausgefüllte Bescheinigung vom Arbeitgeber enthielt für jeden Monat ein Arbeitsentgeld von 700,00 € das hatte ich gesehen da ich ja den Zettel abgegeben hatte.
Ich hab jetzt mal die Umkehrrechnung gemacht und das von der Agentur ermittelte Bemessungsentgelt täglich von 22,85 € mal die 365 Tage genommen und kommen dann auf ein Entgelt von 8340,25 € also somit eine Differenz von 59,75 € zu meinem tatsächlichen Entgelt.
Viele Grüße
Hi,
also beim offizellen Alg1-Rechner vom A-Amt steht aber u.a auch extra:
Beachten Sie bitte, dass das angezeigte Ergebnis lediglich ein Orientierungswert für Sie sein kann.
Ausgangslage für die Berechnung des Arbeitslosengeldes I ist das Bemessungsentgelt. Der Ermittlung des Bemessungsentgelts (Bemessung) liegt ein umfassendes Berechnungsverfahren zu Grunde, bei dem eine Reihe gesetzlicher Regelungen beachtet werden muss. Besonderheiten wie z.B. Teilzeitbeschäftigung, Bezug von Elterngeld, unbillige Härte und Vorbezug von Arbeitslosengeld I müssen gewürdigt werden.
...
Evtl wäre es einfach, mal beim A-Amt in die Leistungsabteilung zu gehn und sich die Berechnung dort erklären lassen.
Hallo,
die Leistungsabteilung die für das ALG Geld zuständig ist, ist aber leider nicht mal so schnell zu erreichen da ist nix von wegen mal schnell hin gehen.
Die ist 50 km von meinem Wohnort entfernt.
War da schon für den Antrag abzugeben da musste man extra hin hat ganze 10 Minuten gedauert, fand das schon eine Frechheit einen Weg von 50 km für 10 Minuten und dann gibts noch nicht mal Fahrgeld oder ähnliches.
Hab in den nächsten Tagen einen Termin bei meiner Beraterin vom Amt (ist zum Glück nur 20 km) weg vom Wohnort.
Werde den Bescheid dann mal mitnehmen und sie soll ihn sich mal anschauen und das mit der zuständigen Abteilung klären.
LG
Hi,
les dir mal die Einladungen durch, da steht meist was dazu was Fahrtkostenerstattung angeht. Ggf könnte man auch telefonisch mal bei der Leistungsabteilung anrufen, nur telefonisch ist es manchmal etwas schwer was zu erklären.
Wo genau jetzt der Unterschied im täglichen Bemessungsentgeld herkommt, das kann ich dir leider auch nicht sagen. Wenn du die letzen 12 Monate immer genau 700€ Brutto verdient hast, dann ..... Sorry, kann ich nicht erklären warum dann im Bemessungsentgeld ein Unterschied von 16 Cent entsteht.
Wenn du die Antowort rausbekommen hast beim Amt, bitte poste diese dann auch mal hier rein.
Hallo,
hab jetzt mit einem der Leistungsabteilung telefoniert, da mir meine Sachbearbeiterin bei der ich heute morgen war nicht weiterhelfen konnte.
Der Typ von der Leistungsabteilung meinte man wäre da bei der Berechnung von 337 Tagen ausgegangen weil der Monat Februar wohl noch nicht abgerechnet gewesen wäre.
Auf meiner Gehaltsabrechnung für Februar ist allerdings unten ein Datum vom 25.02.2011 angegeben. Zu diesem Datum soll der Monat Februar aber vom Steuerberater meines Arbeitsgebers abgerechnet worden sein.
Der Typ von der Leistungsabteilung meinte nun ich solle dann einen Widerspruch einlegen mit der Bergründung dass der Monat Februar bereits abgerechnet war und ich soll dann eine Kopie der Abrechnung bei legen.
Versteht das ganze einer von euch?
Werde dies dann machen und abwarten, wie es dann weitergeht.
Meint ihr ein normaler Brief als Widerspruch reicht oder muss ich das ganze per Einschreiben machen?
LG
Meint ihr ein normaler Brief als Widerspruch reicht oder muss ich das ganze per Einschreiben machen?
Hi,
also normal reicht ein normer Brief völlig aus. Hauptsache es geht hervor, das du gegen den Bescheid xy einen Widerspruch einlegst. Da gelegendlich beim Amt auch mal was verloren geht, kannst du natürlich auf Nummer sicher gehn und den Widerspruch auch persönlich abgeben oder persönlich in den Briefkasten des Amtes werfen oder per Einschreiben schicken. Ich habe immer alles nur mit einem ganz normalen 55 Cent-Brief gemacht und bei mir ist nie was verloren gegangen. Diese Entscheidung musst du also selber treffen wie du das Handhaben willst.
Versteht das ganze einer von euch?
Wenn ich das richtig rauslese, dann wurde eben nicht alles Berücksichtigt was die Gehaltsabrechnung angeht und somit kam dann auch ein anderes Bemessungsentgelt raus. Da kann man nur sagen: zum Glück hast du das mal versucht nachzurechnen, den den meisten wäre das wohl garnicht aufgefallen, da es ja letztlich nur um ein paar Euronen geht. Aber auch diese paar Euronen stehen dir ja zu !
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