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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Widerspruch bei Falschberatung ?


pottizocker
10.03.2011, 17:50
Hallo,

ich habe folgenden Sachverhalt:

Ich habe eine langjährige Stelle gekündigt und einige Monate von Erspartem gelebt und danach für 7 Monate ALG 1 bezogen. Dann habe ich 11 Monate versicherungspflichtig gearbeitet. Als ich diesen Job kündigen wollte habe ich vorab bei der Hotline der Agentur für Arbeit angerufen und mich nach den Auswirkungen erkundigt. Dort erhielt ich die Auskunft, dass die 11 Monate nicht für das weitere Verfahren relevant sind, weil der Verdienst geringer war als in der vorherigen langjährigen Beschäftigung und somit der ursprüngliche Bescheid für eine Restdauer von 5 Monaten wiederauflebt.

Darauf vertrauend habe ich dann gekündigt, einige weitere Monate ortsabwesend verbracht und mich nunmehr erneut arbeitssuchend gemeldet. Und jetzt kommt für mich der Hammer, dass der Restanspruch von 5 Monaten um 90 Tage Sperrfrist wg. Eingekündigung reduziert wird und nur noch ein Anspruch für 60 Tage besteht.

Wie stehen die Chancen eines Widerspruchs hier, der sich auf die damalige telefonische Falsch- oder zumindest nicht vollständige Beratung stützt? Hätte ich die Auskunft erhalten, dass eine erneute Sperrzeit den Anspruch um die 90 Tage reduziert hätte ich ja noch neu disponieren können und z.B. die Kündigung später abgegeben um einen Anspruch von wieder 12 Monaten zu erhalten.
Wie gesagt fühle ich mich hier telefonisch falsch beraten und erwäge daraufhin Widerspruch einzulegen.

Vielen Dank

Seebarsch
10.03.2011, 18:01
Hallo pottizocker,
:welcome:
gegen die von dir angegebene Beratung kannst du keinen Widerspruch einlegen, da diese Beratung keinen Verwaltungsakt darstellt.
Andererseits kannst du versuchen einen Schadenersatz über das Amtsgericht geltend zu machen. Da wirst du allerdings die Kosten zunächst selbst tragen müssen.
Hinzu kommt, dass du nie konkret nachweisen kannst, was du genau besprochen hast und welche Antwort du dazu bekommen hast!
Meiner Meinung nach ist das aussichtslos!

Pharao
10.03.2011, 20:56
Hi,

das Problem wird hier wirklich sein, wie beweist du das der Herr/Frau xy mit dem du telefoniert hast, dich falsch beraten hat ?

Mal abgesehen davon, finde man auf der A-Amt-Seite eigentlich immer:

Eine Sperrzeit tritt ein, wenn Sie ohne wichtigen Grund Ihr Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben, dadurch die Arbeitslosigkeit zumindest grob fahrlässig herbeigeführt und für Ihr Verhalten keinen wichtigen Grund haben.

... und nur noch ein Anspruch für 60 Tage besteht.

Vorsichtshalber würde ich schon mal an einen Alg2 Antrag denken, den die Bearbeitung dauert in der Regel auch ein bischen Zeit.