Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Berechnung Grundsicherung ab April nach alten Regelbedarf
blackbox
12.03.2011, 18:06
Liebe Forumsmitglieder. Vor wenigen Tagen habe ich für das kommende Jahr einen neuen Antrag auf Grundsicherung gestellt. Heute nun kam die Berechnung, die ab 1. April gilt. Laut dieser wird noch von einem Grundsicherungsbedarf von 359 Euro ausgegangen statt, wie vor kurzem im Bundesrat beschlossen, von 364 Euro. Auch von einer Rückzahlung bezüglich der ersten drei Monate diesen Jahres wird nichts angedeutet. Wäre es Eurer Meinung nach sinnvoll, einen Widerspruch zu schreiben oder mahlen die Amtsmühlen etwas langsamer und die Nachzahlung wird sich eventuell verspäten?
Einen Unterschied bei der Berechnung von ALG 2 und Grundsicherung gibt es meines Erachtens nicht, weswegen ich auch bei der Grundsicherung von einer Erhöhung von 5 Euro ausgehen kann. Schon mal vielen Dank für Eure Hilfe.
Die Gesetzesänderung ist schlichtweg noch gar nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und kann damit auch noch nicht umgesetzt werden, da noch nicht in Kraft.
Das kommt noch.
Helga
blackbox
12.03.2011, 18:29
:danke: für die rasche Antwort.
Hallo,
hierzu habe ich auch noch eine Frage. Müssen wir, wenn das Gesetz in Kraft gesetzt ist, irgendwas beantragen oder wie auch immer?
LG
zappzerapp
22.03.2011, 12:14
Hi!
Ich gehe davon aus,das es nicht nötig ist,etwas zu beantragen...Man hat das Gesetz ja nicht selbst geändert.Die Kommunen werden über die Gesetzesänderungen informiert und werden automatisch danach arbeiten.
LG
Wird das Gesetz verabschied wird Zentral eine Änderung erstellt und man bekommt sein 5 EURO je Moant nachträglich gezahlt.
Selber muss man nichts machen.
Deathdriver
31.03.2011, 11:50
ich muss das nochmal rauskramen
folgender Sachverhalt, meine Eltern und auch meine Schwester (alle 3 BG´s in Sachsen/Meissen zuständig) haben ihre Nachzahlung bereits Mitte März bekommen und für April den erhöten Satz
ich jedoch (Thüringen/Erfurt zuständig) habe weder die Nachzahlung bekomm, noch hat sich der Regelsatz für April erhöht
ist das alles noch richtig oder darf ich wieder mal zum Jobcenter rammeln und da die Luft anbrenn??
ich habe hier auch einen Änderungsbescheid ab April, auf welchen für meine Freundin und mich je 323,-€ als Regelsatz genommen werden, es müssten doch aber 328,-€ sein oder liege ich da falsch und wie verhält sich das mit unserem Sohn (1Jahr alt) beidem haben sie 215,-€ als Regelsatz angenommen
Keine Sorge, das kommt noch. Manche Kommunen haben den erhöhten Regelsatz schon gezahlt, ohne die Veröffentlichung des Gesetzes (erst ab da ist es eigentlich gültig!!!) abzuwarten. Das Gesetz wurde aber erst am 29.3. veröffentlicht. Von daher kannst du jetzt keine Wunder von den Jobcentern erwarten, die auf die Gültigkeit der Gesetzesänderung gewartet haben.
Helga
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