Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : notwendige REHA-Maßnahme- wird ALGII weiter gezahlt, oder...
chorulira
03.10.2005, 11:05
... oder wer zahlt???
Mein Mann ist ALG II Empfänger und muss sich dringendst in stationäre Behandlung begeben.
Leider hat er große Angst davor, dass wir dann ohne einen Cent dastehen
und schiebt daher seine Behandlung ständig vor sich her.
Auch ich weiß nicht sicher, wie das mit der Weiterzahlung von ALG II gehandhabt wird.
Oder bekommt er dann sein monatliches 'Einkommen' vom Kostenträger der Reha-Maßnahme
(in seinem Fall) der LVA???
Weiß einer von Euch da Bescheid??
Oder habt Ihr einen Rat, an wen wir uns, zwecks Info, wenden können??
Ich bin für jede Info dankbar!
Grüße aus Darmstadt
chorulira
StephanK
03.10.2005, 11:47
Hallo chorulira,
der Alg II-Bezug hängt am Begriff der "Erwerbsfähigkeit". An dieser Erwerbsfähigkeit ändert eine vorübergehende Krankenhausbehandlung bis zu sechs Wochen Dauer nix, d.h. Alg II wird weiter gezahlt und sonst ändert sich auch nix.
Da Du aber von einer Reha-Maßnahme schreibst und davon, dass Kostenträger die LVA sei, kann ich mir gut vorstellen, dass die ganze Aktion länger als sechs Wochen dauern könnte. In diesem Fall könnte das ganze etwas kompliziert werden, weil der Alg II-Träger dann nicht einfach weiter zahlen kann. Entweder setzt dann statt Alg II für die Restdauer der Behandlung Sozialhilfe ein, was einigen Papierkrieg verursachen dürfte, weil damit auch die gesetzliche Krankenversicherung ausläuft und statt ihrer Krankenhilfe nach dem SGB IX einsetzt. Oder der Alg II-Träger kommt auf die Idee, er solle doch beim Rentenversicherungsträger einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.
Natürlich wäre es nicht wünschenswert, wenn das alles erst während des Krankenhausaufenthaltes anliefe.
Wenn die Dauer der Behandlung einigermaßen absehbar und klar ist, dass sie länger als sechs Wochen währen wird, hielte ich es für das beste, vorher mit dem Alg II-Träger zu sprechen. Wenn z.B. sich abzeichnet, dass das ganze acht Wochen dauern wird, lässt sich vielleicht mit dem Alg II-Träger absprechen, dass er die zusätzlichen zwei Wochen "still hält", weiter zahlt und für alle Beteiligten viel Papierkrieg vermieden wird.
In jedem Falle denke ich, dass es sinnvoll ist, den Alg II-Träger vorab zu informieren, damit diesem klar wird: es handelt sich nicht um eine aktue Erkrankung mit ungewissen Heilungsaussichten (denn dann würde er leicht auf die Idee kommen, den Mann lieber in die Rente abzuschieben), sondern um eine Behandlung, die der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit dient, aber eben etwas länger dauert. Die Unterscheidung zwischen "erwerbsfähig" und "nicht erwerbsfähig" ist für den Alg II-Träger extrem wichtig, weil er nur für die erste Gruppe zuständig ist und zahlen muss. Deswegen sollte die Betonung darauf gelegt werden.
Gutes Gelingen und vor allem gute Besserung!
chorulira
03.10.2005, 12:00
Vielen Dank für deine schnelle Antwort :-)
Das hilft mir schon mal etwas weiter.
Ich war in der Zwischenzeit auch fleißig und habe mal bei der LVA weiter
gesucht.
Die schreiben zu diesem Thema folgendes:
"Wer sichert mich während der Rehabilitation finanziell ab?
Als Arbeitnehmer haben Sie grundsätzlich für die Zeit der Durchführung der Entwöhnungsbehandlung
einen Entgeltfortzahlungsanspruch, der im Allgemeinen 6 Wochen beträgt. Ist Ihr Anspruch wegen gleichartiger Vorerkrankungszeiten
ganz oder teilweise verbraucht, so können Sie vom Rentenversicherungsträger Übergangsgeld für die Zeit der Teilnahme an der Rehabilitation erhalten, wenn Sie vor deren Beginn oder einer vorhergehenden Arbeitsunfähigkeit Arbeitseinkünfte erzielt und Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben.
Auch wenn Sie arbeitsunfähig sind oder zum Beispiel Arbeitslosengeld beziehen, können Sie ein Übergangsgeld erhalten, wenn Sie zuvor rentenversicherungspflichtig waren.
In den meisten Fällen beträgt das Übergangsgeld etwa 68 Prozent des letzten Nettoarbeitsentgelts, mit einem Kind, für das ein Kindergeldanspruch besteht, etwa 75 Prozent.
Sind Sie selbständig tätig, so wird das Übergangsgeld nicht aus dem letzten Nettoarbeitsentgelt, sondern aus 80 Prozent des der Beitragsentrichtung im letzten Kalenderjahr zugrunde liegenden Einkommens berechnet.
Erhalten Sie während des Bezuges von Übergangsgeld Arbeitsentgelt oder erzielen Sie Arbeitseinkommen, so werden unter bestimmten Voraussetzungen diese Einkünfte auf das Übergangsgeld angerechnet.
Bei Arbeitslosigkeit wird im Allgemeinen das Übergangsgeld in Höhe der zuvor bezogenen Geldleistung gezahlt.
Benötigen Sie weitere Informationen zum Übergangsgeld, so wenden Sie sich bitte an eine der Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger."
Vielleicht kann ich mit dem einstellen dieser Info ja auch andren helfen??
Jedenfalls habe ich meinem Mann dies alles vorgelesen und er schaut nun
zuversichtlicher in die Zukunft und vor allem auf seine Behandlung.
:D
Nochmals vielen lieben Dank und
Viele Grüße
chorulira
StephanK
03.10.2005, 12:37
Wenn Reha-Träger der Rentenversicherungsträger ist (das war zuvor nicht klar), dann gibt es statt Alg II Übergangsgeld nach §§ 20 und 21 SGB VI (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_6/BJNR122610989BJNG001101308.html) in gleicher Höhe, das ist richtig. Er braucht sich darüber also keine Sorgen zu machen :-)
StephanK
03.10.2005, 17:02
NACHTRAG - was ich noch übersehen hatte, ist § 25 SGB II: Leistungen bei medizinischer Rehabilitation der Rentenversicherung und bei Anspruch auf Verletztengeld aus der Unfallversicherung
Hat ein Bezieher von Arbeitslosengeld II dem Grunde nach Anspruch auf Übergangsgeld bei medizinischen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, erbringen die Träger der Leistungen nach diesem Buch die bisherigen Leistungen als Vorschuss auf die Leistungen der Rentenversicherung weiter...obwohl der Rehabilitand zeitweise nicht erwerbsfähig ist wäre noch zu ergänzen. Also die zeitliche Lücke zwischen "Reha-Maßnahme fängt an" und "Rentenversicherungsträger zahlt das Übergangsgeld aus" ist abgedeckt: Alg II wird weiter bezahlt, und die beiden Sozialleistungsträger verrechnen das dann untereinander.
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