Der_Hias
13.03.2011, 15:14
Hallo,
ich bin ganz neu hier und hab mich eben erst angemeldet. Bevor ich zu meinen riesen Problemen mit dem Amt komme, möchte ich mich kurz vorstellen. Also ich bin der Matthias, komme aus Niederbayern genauer gesagt aus dem Regener Raum und bin 28 Jahre.
So, jetzt aber: (Puh, ich muss da jetzt ganz schön weit ausholen...)
Also, ich wurde Ende 2009 arbeitslos, ging zur Agentur um mich arbeitslos zu melden. Ich muss noch dazu sagen dass ich auf der Straße gesessen bin weil mit meiner damaligen Freundin auch Schluss war. Also hab ich einen Antrag auf Mittellosigkeit gestellt und wurde daraufhin von der Agentur zur ARGE geschickt weil mir gesagt wurde dass dafür die ARGE zuständig sei. Also war ich dann bei der ARGE, hab Soforthilfe bekommen und auch Wohnungseinrichtung etc. Und von da an war ich eben in der ARGE und hatte meine Vermittlungsgespräche usw. Im Nov. 2010 war ich in der ARGE und eine Angestellte aus der Buchhaltung kam auf mich zu und sagte mir sie hätte bei mir mal nachgerechnet und ich hab eigentlich bei Ihnen gar nichts verloren, hätte kein Hartz 4 beziehen dürfen und dass in meinem Fall die Agentur zuständig ist. Also ging ich wieder zur Agentur. Die bestätigten mir meinen Alg 1 Anspruch und ich bekam meine neue Sachbearbeiterin. Mit dieser hab ich dann vereinbart dass ich einen Bildungsgutschein erhalten soll und an einer Umschulung teilnehmen darf. In der Eingliederungsvereinbarung heißt es dass mir der Bildungsgutschein ausgehändigt wird wenn der Alg 1 Antrag von der Hauptgeschäftsstelle als positiv erachtet wird. Der Alg 1 Antrag den ich schon abgegeben hatte, wurde dann an mich zurückgeschickt mit einem Zusatzformular. Bei dem Zusatzformular sollte ich bestätigen ab wann mein Alg 1 Anspruch geltend gemacht werden soll. 2009 als ich aber dann in die ARGE geschickt wurde oder 2010 als ich wiederum von der ARGE in die Agentur geschickt wurde weil ihnen aufgefallen ist dass Alg 1 anspruch da ist. Also hab ich natürlich dafür unterschrieben dass der Anspruch für 2010 geltend gemacht werden soll, allein schon wegen der Umschulung. Ich fuhr dann persönlich zur Hauptgeschäftsstelle zur Antragsabgabe. Die Sachbearbeiterin schaute alles durch und gab mir ganz klar das OK und sagte dass der Antrag bis nächste woche wieder da ist und dann auch das Geld rückwirkend bis Dez.2010 ausgezahlt wird. Und jetzt kommts: Diese woche kam der Ablehnungsbescheid mit der Begründung dass ich ja von 2009 auf 2010 nicht gearbeitet hab und deshalb kein Anspruch für 2010 da ist. Ich solle mich in der Arge melden.....
Also ich komm mir echt nur noch ********* vor...
Ich hoffe ihr seid nicht schon beim Lesen eingeschlafen. Bitte helft mir, ich weiß echt nicht mehr weiter. Hoffentlich gibt es hier Profis die sich auch mit Rechtsfragen auskennen. Bitte helft mir weiter...
Danke euch allen.
ich bin ganz neu hier und hab mich eben erst angemeldet. Bevor ich zu meinen riesen Problemen mit dem Amt komme, möchte ich mich kurz vorstellen. Also ich bin der Matthias, komme aus Niederbayern genauer gesagt aus dem Regener Raum und bin 28 Jahre.
So, jetzt aber: (Puh, ich muss da jetzt ganz schön weit ausholen...)
Also, ich wurde Ende 2009 arbeitslos, ging zur Agentur um mich arbeitslos zu melden. Ich muss noch dazu sagen dass ich auf der Straße gesessen bin weil mit meiner damaligen Freundin auch Schluss war. Also hab ich einen Antrag auf Mittellosigkeit gestellt und wurde daraufhin von der Agentur zur ARGE geschickt weil mir gesagt wurde dass dafür die ARGE zuständig sei. Also war ich dann bei der ARGE, hab Soforthilfe bekommen und auch Wohnungseinrichtung etc. Und von da an war ich eben in der ARGE und hatte meine Vermittlungsgespräche usw. Im Nov. 2010 war ich in der ARGE und eine Angestellte aus der Buchhaltung kam auf mich zu und sagte mir sie hätte bei mir mal nachgerechnet und ich hab eigentlich bei Ihnen gar nichts verloren, hätte kein Hartz 4 beziehen dürfen und dass in meinem Fall die Agentur zuständig ist. Also ging ich wieder zur Agentur. Die bestätigten mir meinen Alg 1 Anspruch und ich bekam meine neue Sachbearbeiterin. Mit dieser hab ich dann vereinbart dass ich einen Bildungsgutschein erhalten soll und an einer Umschulung teilnehmen darf. In der Eingliederungsvereinbarung heißt es dass mir der Bildungsgutschein ausgehändigt wird wenn der Alg 1 Antrag von der Hauptgeschäftsstelle als positiv erachtet wird. Der Alg 1 Antrag den ich schon abgegeben hatte, wurde dann an mich zurückgeschickt mit einem Zusatzformular. Bei dem Zusatzformular sollte ich bestätigen ab wann mein Alg 1 Anspruch geltend gemacht werden soll. 2009 als ich aber dann in die ARGE geschickt wurde oder 2010 als ich wiederum von der ARGE in die Agentur geschickt wurde weil ihnen aufgefallen ist dass Alg 1 anspruch da ist. Also hab ich natürlich dafür unterschrieben dass der Anspruch für 2010 geltend gemacht werden soll, allein schon wegen der Umschulung. Ich fuhr dann persönlich zur Hauptgeschäftsstelle zur Antragsabgabe. Die Sachbearbeiterin schaute alles durch und gab mir ganz klar das OK und sagte dass der Antrag bis nächste woche wieder da ist und dann auch das Geld rückwirkend bis Dez.2010 ausgezahlt wird. Und jetzt kommts: Diese woche kam der Ablehnungsbescheid mit der Begründung dass ich ja von 2009 auf 2010 nicht gearbeitet hab und deshalb kein Anspruch für 2010 da ist. Ich solle mich in der Arge melden.....
Also ich komm mir echt nur noch ********* vor...
Ich hoffe ihr seid nicht schon beim Lesen eingeschlafen. Bitte helft mir, ich weiß echt nicht mehr weiter. Hoffentlich gibt es hier Profis die sich auch mit Rechtsfragen auskennen. Bitte helft mir weiter...
Danke euch allen.