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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kindergeld: Meldung bei privater "Arbeitsagentur" reicht aus


Forumadmin
08.11.2006, 18:21
Den Eltern eines volljährigen Kindes, das das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, steht Kindergeld zu,
wenn der Nachwuchs nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet ist.

Gleiches gilt auch, wenn sich das Kind bei einem privaten Arbeitsvermittler vorgestellt hat, da sich die Agentur für Arbeit dieser privaten Anbieter bedient,
um ihrem staatlichen Auftrag gerecht zu werden;
somit müssen auch die gleichen Rechtsfolgen eintreten wie bei der Arbeitslosmeldung bei der "offiziellen" Arbeitsagentur.

Finanzgericht des Landes Brandenburg
6 V 1413/06