Michapicardie
18.03.2011, 14:56
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zwecks der Möglichkeit ALG I nach einer Auslandstätigkeit zu bekommen und damit dann einen Gründungszuschuss für eine Selbständigkeit zu beantragen.
Meine Situation: Ich bin seit Januar 2010 in Frankreich angestellt und möchte mich zum 31. Mai 2011 „kündigen lassen“. In Frankreich möchte ich mir Ende Mai 2011 dann einen E 301 ausfüllen lassen um damit ALG I in Deutschland zu beantragen. Wenn ich dann ALG I in Deutschland bekomme, möchte ich einen Gründungszuschuss beantragen um mich in Deutschland selbständig zu machen (ein ausgearbeitetes Konzept zur Selbständigkeit besteht bereits).
Ich habe gelesen ich muss zwischen der Kündigung in Frankreich und der Beantragung von ALG I versicherungspflichtig in Deutschland (mind. 1 Tag) beschäftigt gewesen sein?!
Meine Fragen dazu:
- Muss ich direkt nach der Kündigung am 31. Mai schon am 1. Juni eine versicherungspflichtige Stelle in Deutschland haben (lückenlos) oder kann ich auch erst z.B. Mitte Juni für ein paar Tage arbeiten und dann ALG I beantragen?
- Wenn ich als Beispiel direkt nach der Kündigung am 31. Mai nur am 1./2. und 3. Juni versicherungspflichtig in Deutschland arbeiten würde, müsste ich dann nahtlos im Anschluss nach dem Wochenende direkt am 6. Juni das ALG I beantragen oder ist es egal wenn dazwischen ein paar Tage „ohne Job“ sind?
- Um eine Sperrfrist zu umgehen „lasse“ ich mich ja in Frankreich kündigen, wem muss ich die Kündigung dann vorweisen? Der Bundesagentur für Arbeit wenn ich dann ALG I beantrage? Wie muss diese Kündigung aussehen (sie wird auf jeden Fall deutsch sein): Reicht da ein ganz normales Standartschreiben von meinem Chef a la „Herr W. wurde am 31.05 aus unserem Betreib aufgrund soundso entlassen….“ Oder muss ich da offizielle Papiere vom Arbeitsamt in Frankreich vorliegen haben?
- Ich habe gelesen die Höhe des ALG I richtet sich nach dem Gehalt der versicherungspflichtigen Stelle in Deutschland – ist das richtig? Kann man das umgehen?
So - dsas ist ein ganz schöner Zopf voll Fragen, vielleicht kann mir der ein oder andere etwas davon beantworten...vielen lieben Dank schon mal im voraus :)
Mika
ich habe eine Frage zwecks der Möglichkeit ALG I nach einer Auslandstätigkeit zu bekommen und damit dann einen Gründungszuschuss für eine Selbständigkeit zu beantragen.
Meine Situation: Ich bin seit Januar 2010 in Frankreich angestellt und möchte mich zum 31. Mai 2011 „kündigen lassen“. In Frankreich möchte ich mir Ende Mai 2011 dann einen E 301 ausfüllen lassen um damit ALG I in Deutschland zu beantragen. Wenn ich dann ALG I in Deutschland bekomme, möchte ich einen Gründungszuschuss beantragen um mich in Deutschland selbständig zu machen (ein ausgearbeitetes Konzept zur Selbständigkeit besteht bereits).
Ich habe gelesen ich muss zwischen der Kündigung in Frankreich und der Beantragung von ALG I versicherungspflichtig in Deutschland (mind. 1 Tag) beschäftigt gewesen sein?!
Meine Fragen dazu:
- Muss ich direkt nach der Kündigung am 31. Mai schon am 1. Juni eine versicherungspflichtige Stelle in Deutschland haben (lückenlos) oder kann ich auch erst z.B. Mitte Juni für ein paar Tage arbeiten und dann ALG I beantragen?
- Wenn ich als Beispiel direkt nach der Kündigung am 31. Mai nur am 1./2. und 3. Juni versicherungspflichtig in Deutschland arbeiten würde, müsste ich dann nahtlos im Anschluss nach dem Wochenende direkt am 6. Juni das ALG I beantragen oder ist es egal wenn dazwischen ein paar Tage „ohne Job“ sind?
- Um eine Sperrfrist zu umgehen „lasse“ ich mich ja in Frankreich kündigen, wem muss ich die Kündigung dann vorweisen? Der Bundesagentur für Arbeit wenn ich dann ALG I beantrage? Wie muss diese Kündigung aussehen (sie wird auf jeden Fall deutsch sein): Reicht da ein ganz normales Standartschreiben von meinem Chef a la „Herr W. wurde am 31.05 aus unserem Betreib aufgrund soundso entlassen….“ Oder muss ich da offizielle Papiere vom Arbeitsamt in Frankreich vorliegen haben?
- Ich habe gelesen die Höhe des ALG I richtet sich nach dem Gehalt der versicherungspflichtigen Stelle in Deutschland – ist das richtig? Kann man das umgehen?
So - dsas ist ein ganz schöner Zopf voll Fragen, vielleicht kann mir der ein oder andere etwas davon beantworten...vielen lieben Dank schon mal im voraus :)
Mika