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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Probearbeit


rother7
08.11.2006, 18:54
Guten Abend!
ich lese schon längere Zeit in diesem Forum mit und möchte unbedingt das Thema "Probearbeit" zur Diskussion stellen.
Ich bin 47 Jahre jung, weiblich, und seit einem halben Jahr arbeitslos (war 17 Jahre lang Verkäuferin).
Nun wird mir bei meinen zahlreichen Bewerbungen immer wieder die Frage gestellt:
"Wären Sie bereit, für 2 Wochen zum Probearbeiten zu kommen?"
Natürlich unendgeldlich bzw. als Entlohnung gibts ja weiterhin das Arbeitslosengeld(ich lebe seit einem halben Jahr von 430 Euro ALG1 im Monat).

Wenn das Bewerbungsgespräch an diesem Punkt angekommen ist, habe ich immer ein Riesenproblem.
Auf der einen Seite möchte ich mir nicht von vorneherein einen möglichen Arbeitsvertrag versauen, auf der anderen Seite ist die zunehmende Praxis vieler Firmen, Leute umsonst arbeiten kommen zu lassen und dann nach 2 Wochen den nächsten zu nehmen, einfach unglaublich frech.
Gerade in meinem Bereich (Verkauf von Lebensmitteln, d.h. Auspacken von Ware und Einräumen in die Regale, Bedienen von Kunden, Laden putzen),
wo überhaupt nicht lange angelernt werden muss, wo die Firma vom ersten Tag an Profit macht mit der nicht bezahlten Arbeitsleistung eines Arbeitssuchenden,
müsste der Gesetzgeber bzw. die Arbeitsämter diesen Unsinn doch unterbinden.
Ich würde mich sehr gerne in dieser Richtung engagieren, weiss aber nicht, wie ich das anstellen kann,
denn immerhin hängt ja das Damoklesschwert der "Arbeitsunwilligkeit" bzw. des "schuldhaften Verhaltens gegenüber einem potentiellen Arbeitgeber"
über unseren Köpfen.
Für mich selbst habe ich momentan die Lösung gefunden, dass ich in einem Vorstellungsgespräch anbiete, 3 Tage probearbeiten zu kommen
(das finde ich noch in Ordnung), und wenn der Arbeitgeber von 2 Wochen spricht, dies abzulehnen mit der Begründung,
dass das Arbeitsamt 2 Wochen nicht mehr genehmigt.
Bei meinem letzten Vorstellungsgespräch heute nachmittag hat die Personalchefin der Firma dies so akzeptiert.
Ich bin mir aber bewusst, dass ich mich mit dieser Notlüge auf sehr dünnes Eis begeben habe.
Ich wäre sehr dankbar, wenn andere ihre Erfahrungen zum Thema Probearbeit berichten würden.

tschüss bis demnächst
gabi

rother7
10.11.2006, 21:48
Ein Nachtrag zu dem von mir begonnenen Thread. Habe heute mehrere Stunden versucht, mich im Internet schlau zu machen. Es gibt ein Urteil zum Thema Probearbeit, ausgestellt vom Landesarbeitsgericht Schleswig Holstein vom 17.03.2005, Aktenzeichen 4 Sa 11/05, in dem festgestellt wird, daß PROBEARBEIT VERGÜTET WERDEN MUSS.
Ich werde meinen Sachbearbeiter beim Arbeitsamt beim nächsten Termin möglichst freundlich fragen, basierend auf welchen Grundlagen das Arbeitsamt uns zu kostenlosen Probearbeiten in gewinnorientiert arbeitende Unternehmen schickt. Wenn ich das richtig verstenden habe, müsste eigentlich jede Probearbeit, die vom Arbeitsamt abgesegnet wurde als TRAININGSMASSNAHME DER ARBEITSAGENTUR laufen, bei der dann aber gilt:
- Weiterzahlung des ALG 1
- Übernahme der Fahrtkosten!!!!!!!!!

Dies er zweite Punkt(Übernahme der Fahrtkosten für die Dauer der Probearbeit) wird aber meiner Erfahrung nach doch immer von der Arbeitsagentur abgelehnt.

Das, was wir da dauernd zähneknirschend absolvieren sollen, scheint mir nach dem Durchstöbern im Internet eher ein EINFÜHLUNGSVERHÄLTNIS zu sein.
Ein Einfühlungsverhältnis begründet nach Definition des Landesarbeitsgerichtes Hamm vom 24.05.1989 LAGE §611 BGB keinen Vergütungsanspruch, auch keinen Einstellungsanspruch, aber auch keine Arbeitspflicht des potentiellen Arbeitnehmers. Das Einfühlungsverhältnis dient dem gegenseitigen Kennenlernen(d.h. der Arbeitnehmer soll den Arbeitsplatz, der Arbeitgeber die Fähigkeiten des Arbeitnehmers kennenlernen).
Die Indizien für ein EINFÜHLUNGSVERHÄLTNIS sind:
- Dauer max. 1 Woche
- AN untersteht NICHT dem DIREKTIONSRECHT des AG
(keine festen Arbeitszeiten, keine Überstunden)

ich bin mittlerweile fast vollkommen überzeugt davon, daß wir diesen Unsinn mit unbezahlter Probearbeit gar nicht mitmachen müssten (Ausnahme: eine vom Arbeitsamt ausgeschriebene und auch so genannte TRAININGSMAßNAHME, bei der dann aber auch wieder die Fahrtkosten zum potentiellen Arbeitsplatz übernommen werden müssten).
Bleibt die Frage, ob die Arbeitsagentur ALG 1 kürzt, wenn ich bei meiner nächsten Bewerbung die Frage nach unbezahlter Probearbeit verneine und der freundliche Personalchef dies der Arbeitsagentur mitteilt.

Ich wäre echt dankbar, wenn sich mal jemand regen und mir antworten oder seine Erfahrungen mitteilen würde.

tschüss
gabi

efge
10.11.2006, 22:07
:welcome: Gabi,

vielleicht nützt Dir dieser Beitrag schon:

Ist Probearbeit ohne Entlohnung legal? (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=12277&page=3&highlight=probe)

Wenn nicht, einfach nachfragen. :)

Gruss

rother7
11.11.2006, 20:07
hallo effge!
erst mal danke für deine antwort. ich habe mir den von dir verlinkten test schon mehrere male durchgelesen. es ist mir schon klar, dass ich, wenn ich mich auf eine probearbeit erst einmal eingelassen habe, den firmeninhaber später selber verklagen muss, falls etwas meiner meinung nach schiefgelaufen ist.
wo ich total unsicher bin und um antwort bzw. erfahrungsaustausch bitte, ist folgendes: sperrt oder kürzt das arbeitsamt meine mickrigen bezüge, wenn es davon kenntnis erhält, dass ich bei einer bewerbung aufgrund eines vermittlungsvorschlages unbezahlte probearbeit abgelehnt habe?
ich bin mir bewusst, dass ich bei diesem problem eine unter millionen bin, und dachte, dass doch tausende von arbeitslosen sich mittlerweile mit dieser problematik herumschlagen müssen.
deshalb meine bitte um erfahrungsaustausch.
ich fühl mich wie ein spielball zwischen ämtern und eiskalten unternehmern, die mal grad zwei wochen staatsknete mitnehmen wollen und mir am ende der massnahme einen tritt in den hintern geben.
deshalb mein panischer versuch, aus den zwei wochen drei tage zu machen, in denen der vielleicht-arbeitgeber WOHL absehen kann, ob er mich brauchen kann oder nicht. aber kann ich da offen mit dem arbeitsamt drüber sprechen oder bekomm ich dann von denen den nächsten tritt in form einer kürzung?
übrigens beginnt morgen mein 3-tägiges probearbeiten. ich werde dann berichten.
übrigens scheint das arbeitsamt dazuzulernen (oder die lesen hier eifrig mit:-), denn heute bekam ich mit der post ein formular vom aa , in dem die probearbeit als TRAININGSMASSNAHME IM EINZELFALL zur verbesserung der eingliederungsaussichten gemäß §§48 ff. SGB III tituliert wird. dieses formular muss vom betrieb ausgefüllt werden, unter anderem auch die frage, wie oft und mit wievielen darauffolgenden einstellungen der betrieb schon leute hat probearbeiten lassen. immerhin etwas.
dann also bis demnächst
gabi

Seebarsch
11.11.2006, 20:32
Hallo rother7,
auf diese so genannte Probearbeit brauchst Du dich auf keinen Fall einlassen, selbst wenn sie Dir von dem Vermittler verordnet wurde.
Es handelt sich ja weder um ein offizielles Arbeitsangebot noch um ein rechtmäßiges Maßnahmeangebot.
Somit können auch Sanktionen nicht eintreten.
Das was hier "Probearbeit" genannt wird, ist eine reinrassige Trainingsmaßnahme nach § 48 SGB III, bei der Vermittler einfach zu faul oder zu dumm ist, die Maßnahme ordnungsgemäß einzuleiten.
sieh mal in den Weisungen der BA nach
hier (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A05-Berufl-Qualifizierung/A052-Arbeitnehmer/Publikation/pdf/DA-48ff-Massnahmen-der-Eignungsfeststellung.pdf)

rother7
13.11.2006, 21:11
hallo, seebarsch!
vielen dank für deinen hinweis auf die weisungen der ba. ich hab mir schon einiges daraus notiert, um es beim nächsten arbeitsamtstermin auf den tisch zu bringen. (mach ich mich bestimmt so richtig beliebt mit).
in einem punkt muss ich dir aber widersprechen.
- probearbeit beim vorstellungsgespräch darf nicht einfach abgelehnt werden.
dies würde dem bewerber als arbeitsunwilliges verhalten ausgelegt (er muss ja alles tun, um seine arbeitslosigkeit zu beenden).
bei mir wurde die probearbeit ganz schnell vom sachbearbeiter des aa als trainingsmaßnahme im einzelfall tituliert, ach ja: zur verbesserung der eingliederungschancen. meiner meinung nach hat der sachbearbeiter die maßnahme in der kürze der zeit schon eingeleitet, allerdings von vorneherein telefonisch die übernahme der fahrtkosten abgelehnt. dies werde ich bemängeln beim nächsten termin dank deines eingestellten links.
meine probearbeit war übrigens schon am zweiten tag vorbei. ich berichte mal kurz:
1.Tag: ich pünktlich mit blendendweisser küchenmontur und freundlichem gesicht, werde sofort von dem abkommandierten 7-jährigen jungen der chefin durch alle betriebsräume incl. keller geführt:"hier ist das kühlhaus, hier sind die getränkekisten, hier ist das vorratsssregal, du musst im keller den kopf einziehen". das ist nämlich so ein schöner alter eifler gewölbekeller mit enormen 1,5 m höhe. (deshalb haben sie bestimmt auch den jungen mit mir in den keller geschickt, der ist nämlich noch nicht groß genug, um sich den kopf einzurennen.
dann oben in der küche begrüssen mich meine kollegen für die nächsten drei tage. der koch sieht aus wie kojac mit riesenschnäuzer:"ich bin der harry", die küchenhilfe auch nett, weist mich in meinen "Neuen arbeitsplatz" ein. so vergeht der tag mit gemüse schneiden, spülen, töpfe schrubben, keller aufräumen( endlich haben wir mal eine, die das macht), altpapier fürs abholen kleinreißen. sogar ein kostenloses mittagessen gibt es (war ich richtig happy drüber) und ich darf auch mal eine rauchen gehen. so weit, so gut.
nachdem tagsüber der ton in der küche doch recht menschlich gewesen war, erlaube ich mir am abend gegenüber meiner fast-kollegin die frage, wwas eine küchenhilfe denn hier wohl so verdienen täte( da es gar kein einstellungsgespräch gab, sondern nur diese frage am telefon, ob ich wohl zwei wochen zum probearbeiten kommen würde, war ich in dieser richtung noch ganz ahnungslos). die antwort von katharina war:" befürchte das schlimmste, und davon dann noch mal die hälfte." hat ich mir schon gedacht.
auf mein vorsichtiges nachfragen hin gestand sie mir, dass sie auch heute erst ihren vierten arbeitstag in diesem restaurant hätte, und selber auch noch nix wüsste. ahh jaa!
daraufhin ich zur chefin (in spe) und sie um ein paar minuten ihrer kostbaren zeit gebeten. gab sie mir auch zusammen mit der auskunft, dass ungelernte küchenhilfen (so wie ich) bei ihr 5 euro brutto die stunde verdienen würden. und dass es sich im übrigen zuerst einmal um eine geringfügige beschäftigung handeln würde. /wie jetzt, in der stellenbeschreibung, die ich ja vom arbeitsamt erhielt, steht schwarz auf weiss "vollzeitstelle".
2.Tag: trete überschäumend vor freude zum dienstantritt an, rutsche nach einer viertelstunde in der küche auf einem fettgeschmiere aus, knalle volle kanne auf den rücken. das wars. arbeitsunfall, krankschreibung, ein feuchter händedruck und ein erschrockenes gesicht der chefin(in spe):" sie können sich ja melden, wenn sie wieder gesund sind."
tu ich bestimmt!
hab dann dem arbeitsamt meldung gemacht von dem unfall und von der schweinerei mit der geringfügigen beschäftigung.
was antwortet mir der freundliche sachbearbeiter? "sie müssen sich, wenn sie wieder gesund sind, vergewissern, dass frau kindgen ihnen wirklich nur eine geringfügige beschäftigung anbieten wollte."
vielleicht hat sie sich ja nur versprochen, die gute!
bei der nächsten probearbeit nehme ich ein tonband in der tasche mit.
tschüss bis demnächst
gabi

Seebarsch
14.11.2006, 09:55
NÖ !!!
Eine Trainingsmaßnahme muß vor der Arbeitsaufnahme schriftlich angeboten werden. Die Sache erst nach dem Vorstellungsgespräch zu fingieren ist nachweisbar und hat keine Rechtswirkungen.