FrankO
20.03.2011, 23:01
Guten Tag,
meine Frage bezieht sich auf eine nicht Anerkennung eines Darlehensvertrages zwischen meinem Vater und mir - bei einem Wohngeldantrag.
Ich bin (noch) Student im Urlaubssemester. Ich erhalte deswegen seit Oktober 2010 kein BaföG mehr. Ich habe keine weiteren Einnahmen zu verzeichnen. Da ich aber meine Miete und sonstige Kosten begleichen muss, habe ich mich auf einen mündlichen Darhlehensvertrag geeinigt. Natürlich nicht in der gesetzlichen Form, sondern so wie man es in der Familie halt macht. Ich helfe dir solange wie es nötig ist, zahl es mir zurück wenn du kannst.
Da ich diese Situation unbefriedigend für mich empfand, habe ich nach Möglichkeiten gesucht, um helfen zu lassen. Also Wohngeldantrag.
Ich habe einen Antrag auf Wohngeld gestellt und habe seit letztem Jahr alle geforderten Unterlagen eingereicht. Darunter war allerdings auch der geforderte Darlehensvertrag. Diesen habe ich nach besten Gewissen formuliert und mit meinem Vater unterschrieben. (Ich erwähnte aber nicht, dass er nur mündlich vollzogen war, weil ich dachte er muss für die Anerkennung in Schriftform sein)
Nun lese ich in dem Bescheid:
„Hinweis: Die Einnahmen anderer Art sind die Unterhaltsleistungen. Ein Darlehen liegt nur vor, wenn die Rückzahlung verbindlich vereinbart wird (§ 488 (http://dejure.org/gesetze/BGB/488.html) BGB). Das Darlehen muss außerdem einem Drittvergleich standhalten. In dem von Ihnen eingereichten Darlehen fehlen Angaben zur Laufzeit sowie zu den Aus- und Rückzahlungsmodalitäten. Somit liegen Unterhaltsleistungen und nicht Darlehen vor.“
Ich erhalte deswegen nur ca. 60€ im Monat.
Deshalb habe ich mich im Internet erkundigt und habe gelesen, dass ein Darlehen bei Angehörigen nicht zwingend den gesetzlichen Anforderungen entsprechen muss. Zusätzlich bestehe wohl die Möglichkeit den Vertrag auch im Nachhinein „gesetzlich gültig“ zu formulieren, wenn man sich dessen Unwirksamkeit nicht bewusst war. Die Urteile stammten vor allem aus „BaföG-Klagen“ und aus steuerrechtlicher Sicht. Kann mir jemand von Euch helfen, wie ich mit der Situation umgehen soll und kann? Wie sehen meine rechtlichen Möglichkeiten aus?
Ich danke vielmals im Voraus
MfG
meine Frage bezieht sich auf eine nicht Anerkennung eines Darlehensvertrages zwischen meinem Vater und mir - bei einem Wohngeldantrag.
Ich bin (noch) Student im Urlaubssemester. Ich erhalte deswegen seit Oktober 2010 kein BaföG mehr. Ich habe keine weiteren Einnahmen zu verzeichnen. Da ich aber meine Miete und sonstige Kosten begleichen muss, habe ich mich auf einen mündlichen Darhlehensvertrag geeinigt. Natürlich nicht in der gesetzlichen Form, sondern so wie man es in der Familie halt macht. Ich helfe dir solange wie es nötig ist, zahl es mir zurück wenn du kannst.
Da ich diese Situation unbefriedigend für mich empfand, habe ich nach Möglichkeiten gesucht, um helfen zu lassen. Also Wohngeldantrag.
Ich habe einen Antrag auf Wohngeld gestellt und habe seit letztem Jahr alle geforderten Unterlagen eingereicht. Darunter war allerdings auch der geforderte Darlehensvertrag. Diesen habe ich nach besten Gewissen formuliert und mit meinem Vater unterschrieben. (Ich erwähnte aber nicht, dass er nur mündlich vollzogen war, weil ich dachte er muss für die Anerkennung in Schriftform sein)
Nun lese ich in dem Bescheid:
„Hinweis: Die Einnahmen anderer Art sind die Unterhaltsleistungen. Ein Darlehen liegt nur vor, wenn die Rückzahlung verbindlich vereinbart wird (§ 488 (http://dejure.org/gesetze/BGB/488.html) BGB). Das Darlehen muss außerdem einem Drittvergleich standhalten. In dem von Ihnen eingereichten Darlehen fehlen Angaben zur Laufzeit sowie zu den Aus- und Rückzahlungsmodalitäten. Somit liegen Unterhaltsleistungen und nicht Darlehen vor.“
Ich erhalte deswegen nur ca. 60€ im Monat.
Deshalb habe ich mich im Internet erkundigt und habe gelesen, dass ein Darlehen bei Angehörigen nicht zwingend den gesetzlichen Anforderungen entsprechen muss. Zusätzlich bestehe wohl die Möglichkeit den Vertrag auch im Nachhinein „gesetzlich gültig“ zu formulieren, wenn man sich dessen Unwirksamkeit nicht bewusst war. Die Urteile stammten vor allem aus „BaföG-Klagen“ und aus steuerrechtlicher Sicht. Kann mir jemand von Euch helfen, wie ich mit der Situation umgehen soll und kann? Wie sehen meine rechtlichen Möglichkeiten aus?
Ich danke vielmals im Voraus
MfG