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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kündigungsfrist während der Probezeit


tegucigalpa
21.03.2011, 17:54
Hallo,
ich habe ein Minijob ("Arbeit auf Abruf") angefangen und den Vertrag unterschrieben. Der Vertrag sagt:
- Das Arbeitsverhältnis beginnt am 03.03.
- Die Probezeit beginnt am 03.03 und endet am 02.09.
- Die Kündigungsfrist ist 4 Wochen, aber: "Das Recht zur Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus einem gesetzlichen, wichtigen Grund bleibt hierdurch unberührt. Die fristgemäße Kündigung ist vor dem vereinbarten Dienstantritt - nicht - zulässig."


Jetzt habe ich ein besseres Jobangebot bekommen, aber soll bereits übermorgen anfangen. Habe ich eine Kündigungsfrist?

Danke

Pharao
21.03.2011, 18:36
Hi,

eine fristlose Kündigung braucht aber auch einen sehr wichtigen Grund, warum es dir oder dem AG nicht mehr zugemutet werden kann, das man ein Arbeitsverhältnis fristgerecht löst. Das ist bei einem wechsel der Arbeitsstelle nicht der Fall bzw das ist kein wichtiger Grund !

Letztlich kannst du nur versuchen mit dem AG einen Aufhebungsvertrag abzuschliessen und evtl dort vereinbaren das man ohne Einhaltung irgendwelcher Kündigungsfristen das Arbeitsverhältnis beendet.
Jetzt habe ich ein besseres Jobangebot bekommen, aber soll bereits übermorgen anfangen Evtl hättest bzw müsstest du dem AG gesagt haben, das du z.Z. einen Minijob ausübst und dann dürfte auch klar sein, das man ggf eben nicht von heut auf morgen zB einen Vollzeitjob anfangen kann.

tegucigalpa
21.03.2011, 23:03
Hallo Pharao,
Danke für die Antwort. Mein Zweifel ist, dass die 4 Wochen gelten nicht für die Probezeit. Der Paragraph über die Probezeit sagt nur, dass sie 6 Monaten dauert. Der Paragraph über die Kündigungsfrist sagt nichts über die Probezeit.

Pharao
21.03.2011, 23:26
Hi,

also normal steht im Arbeitsvertrag auch was die Kündigungsfristen sind in der Probezeit. Normal sind das 2 Wochen, aberdings kann das bei dir auch abweichend sein, gerade wenn es sich um einen Tarifvertrag handelt.

Am besten besprichst du das mal mit deinen Chef und ggf auch mal mit dem neuen AG, wenn du umbedingt wechseln willst.

Ophelia
22.03.2011, 00:41
ich habe ein Minijob ("Arbeit auf Abruf") angefangen

Heißt das, dass es sich um einen 400€-Job handelt? Dann wären schon einmal die von Dir genannten Vertragsbedingungen äußerst merkwürdig. Im übrigen hast du zwar einen gültigen Vertrag, den Du einhalten mußt und wenn Du dies nicht tust, könnten Dir Schadensersatzforderungen drohen - aber: Diesmuß Dein AG erst einmal einklagen und bei diesen merkwürdigen Vertragsbedingungen.....