Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : bedarfsgemeinschaft
frage007
08.11.2006, 20:51
sehr geehrte damen und herren,
wir leben in einem haushalt zu viert.
vater, mutter und zwei kinder
vater und mutter sind rentner beide
kinder sind beide unter 25 jahre alt
bilden die eltern auch eine bedartfsgemeinschaft also wird deren einkommen bei alg 2 mit einberechnet, obwohl beide rentner sind????
ja oder nein??
vielen dank im voraus
Hallo 007,
bitte hier den alten Thread verfolgen:
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=13954
Betroffener
08.11.2006, 21:39
Das ist eine ziemlich komplizierte Frage und hängt von etlichen Dingen ab.
Als erstes sind die verantwortlichen Antragsteller die Eltern für die eigenen Nachkommen bis zum vollendeten 25. Lebensjahr.
Inwieweit Renten angerechnet werden (die Grundrente ist privilegiert und wird nicht angerechnet), hängt also auch von der Höhe ab. Damit ist dann auch schon die Bedarfsgemeinschaft festgelegt.
Da die Eltern die Anträge stellen müssen, sind sie auch diejenigen, die sich offenbaren müssen neben den Kindern.
Sicher gibt es auch noch andere Meinungen hierzu, aber ich würde dringend einen Termin bei einer regionalen Beratungsstelle empfehlen in Berlin.
Adressverzeichnis bei Tacheles-Sozialhilfe (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adressen/default.aspx)
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