Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALII komplett neuer Antrag anstatt Folgeantrag
Hallo,
erstmal respekt für euer Forum, es ist wirklich sehr hilfreich :Respekt:
Zu meiner Person:
wohnhaft im Kreis Offenbach (Hessen), zuständig für den ALII Antrag ist aktuell"Kreis Offenbach, Der Kreisausschuß FD Arbeit, Jugend und Soziales" lt. Briefkopf. Ich hatte im Dez. 2004 ALII beantragt (damals Agentur für Arbeit) und auch bis 31.03.2005 bewilligt bekommen. Darauf folgte ein Folgeantrag (diesmal Kreis Offenbach...), welcher bis 30.09.2005 bewilligt wurde. So weit war noch alles OK. Am 20.08.2005 wurde mir dann allerdings ein kompletter Neu-Antrag zugeschickt. Ich dachte erst an einen Fehler, aber nachfragen ergab, dass Sie auf den kompletten Antrag bestehen würden. Als Begründung wurde folgende genannt: "Anfang des Jahres wurden die Anträge nicht gründlich geprüft, dass würde jetzt nachgeholt werden".
Es wurden von mir auch sämtliche Unterlagen und Beläge neu angefordert. z.B. Kontoauszüge der letzten 3 Monate !, erweiterte Meldebescheinigung, Kopie meines Personalausweises und Krankenversichertenkarte. Kraftfahrzeugbrief , Grundbuchauszug um nur einige zu nennen.
Meine Frage an Euch: Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht, oder ist mein Fall eine Ausnahme. Hat jemand Efahrung mit dem Kreis Offenbach ?
Betroffener
05.10.2005, 01:21
:welcome: al2005,
ich denke mal, das kommt in letzter Zeit öfter vor.
Die Kommunen sind auf der Suche nach Einsparungen (die Länder reichen die vom Bund erhaltenen Leistungen für die Kosten der Unterkunft nicht voll durch, sondern haben selber klebrige Finger) und die KdU muss eh die Kommune zu fast 80% selber finanzieren. Und von den 20% Bundeserstattung kommen nur noch 10% bei den Kommunen und Städten an.
Soweit global zur Ausgangssituation.
Was Art, Umfang und Inhalt der Daten und vorzulegenden Dokumente betrifft, wäre ich sehr zurückhaltend - dies entspricht nicht den Datenschutzregulierungen (z.B. 3 Monate Kontoauszüge - es geht nur um den aktuellen Istzustand) rund um Hartz IV - aber gerade die Kommunen kümmern sich da eh selten drum und basteln ihre eigenen Regelungen an allen Fronten. Gerne werden diese Unterlagen auch kopiert und abgeheftet, anstelle des Altbekannten "Hat vorgelegen".
Diese Datensammelwut ist ungesetzlich und übersteigt massiv dem, was die Behörde zur Bearbeitung an Daten erhebn darf.
Hinzu kommt, dass es eben auch durch die eigenständige Bearbeitung der Kommunen kaum einen Datenaustausch oder Abgleich gibt mit den bereits vorhandenen Daten.
Aber vielleicht melden sich ja noch mehr - auch aus anderen Regionen - mit vergleichbaren Problemen.
Hallo Betroffener,
vielen Dank für Deine Antwort, ich dachte schon, dass es nur bei mir bzw. Kreis Offenbach so sei. Irgendwie macht jede Komune oder Behörde was sie will, ich dachte mal, das es dafür bestimmte Rahmenbedingungen gibt .... :x
Zum Thema Datenschutz:
Ich habe mich an den Datenschutzbeauftragten von Hessen gewand und ihn um eine Stellungnahme zu den bei mir erhobenen Daten gebeten. Seine Antwort war sehr zurückhaltend ..... er meinte, dass sowieso ein Gesprächtermin mit Offenbach angesetzt sei, und das er auf Anhieb keinen Verstoss feststellen könne ...... und ich solle mich doch an meinen Sachbearbeiter wenden
:kotz:
Nächste Woche werde ich meinem Sachbearbeiter Auffordern seine Fragen zu begründen und einen Teil der Unterlagen zur Einsicht vorlegen (fordert bestimmt wieder Kopien).
Im Moment stehe ich hier im Kreis Offenbach noch alleine da, es wäre schön, wenn sich noch andere Betroffene in meiner Gegend melden würden. :D
StephanK
06.10.2005, 16:10
Zunächst mal gilt, dass Daten generell nur erhoben und verarbeitet werden dürfen, wenn und soweit das zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist (§ 11 des Hessischen Datenschutzgesetzes (http://www.hessenrecht.hessen.de/gesetze/30_allgemeines/300-28-hdsg/paragraphen/para11.htm)). Das Gleiche ergibt sich speziell für das Sozialrecht aus § 67a des Zehnten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB X): Das Erheben von Sozialdaten (...) ist
zulässig, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung einer Aufgabe der erhebenden Stelle nach diesem Gesetzbuch erforderlich ist.
Im übrigen gibt es gerade vom Hessischen Landessozialgericht eine Entscheidung (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=25070), die recht klar besagt, dass nur aktuelle Kontostände erfragt werden dürfen, nicht dagegen Kontounterlagen über zurückliegende Zeiten. Das blöde ist halt, dass man auf die Leistung angewiesen ist und - wenn man sich auf die Hinterbeine stellen will - darauf einstellen muss, sich ggf. erst mal eine Weile um die Leistung streiten und von "irgendwas" leben zu müssen :mad:
Wegen der übrigen Sperenzchen solltest Du die Behörde mal an § 21 Abs. 2 SGB X erinnern: Die Beteiligten sollen bei der Ermittlung des Sachverhalts mitwirken. Sie sollen insbesondere ihnen bekannte Tatsachen und Beweismittel angeben. Eine weitergehende Pflicht, bei der Ermittlung des Sachverhalts mitzuwirken, insbesondere eine Pflicht zum persönlichen Erscheinen oder zur Aussage, besteht nur, soweit sie durch Rechtsvorschrift besonders vorgesehen ist."Beweismittel angeben" heisst bei Schriftstücken: sie zur Ansicht vorlegen. Wenn die Behörde meint, sie bräuchte eine Kopie davon, dann hat sie die Kopie auf eigene Kosten anzufertigen. Von Kontoauszügen abgesehen (von denen ich immer nur teilweise geschwärzte Kopien einreiche) nehme ich immer Originale mit und sage freundlich lächelnd: "Sie haben hier doch einen Kopierer hinter sich stehen...". Es wird zwar nur selten zurückgelächelt, aber immer brav kopiert. :wink:
Dagegen, dass die Angaben komplett neu erhoben werden, kann man sich wohl nicht wehren. Natürlich wäre es vom Verfahren her und für die Antragsteller einfacher, wenn man sich auf die Fortschreibung beschränken würde, aber es liegt im Ermessen der Behörde, eine komplette Neuerhebung durchzuführen, wenn sie meint, ihr Datenbestand sei nicht in Ordnung.
Hallo, vielen Dank für die Info`s. Ich hatte gestern einen Termin bei meinem Sachbearbeiter. Ich wollte die Sache mit den angeforderten "Beweismitteln" klären, ich bot ihm an, die meisten geforderten Unterlagen zur Einsicht vorzulegen, aber Kopien davon habe ich abgelehnt. Er weigerte sich das anzuerkennen und forderte weiterhin Kopien von sämtlichen Unterlagen (z.B. Kreditvertrag Eigentumswohnung, Grundbuchauszug (kostet mich 25 €), sämtliche einzelne Rechnungen zu den Umlagen (3 Fam. Haus, davon besitze ich ein Eigentumswohnung), Umlagenabrechnung wurde nicht anerkannt und einiges mehr, aber das würde den Rahmen hier sprengen.
Heute habe ich ein Beschwerdeschreiben abgeschickt mit der Andeutung von rechtlichen Schritten und das ich mich an die örtlichen Printmedien wenden werde. Das Problem dabei ist, dass ich auf das Geld angewiesen bin. Mal sehn wie es weiter geht :cry:
saschaberlin
29.11.2005, 14:04
Erst mal ein Wort zum Thema Offenbach:
Ich selber hatte im vergangenen Sommer ein Gespräch in einem benachbarten Arbeitsamt, und der Sachbearbeiter hatte Zeit (sein Bereich hat nur 4% Arneitslose,) und erzählte mir von den Horrorstories der Zuständigkeiten zwischen Frankfurt, Offenbach und dem nördlich angrenzenden Friedberg...............
Ich selber hatte einen Bescheid bis Ende Mai, bekam den Fortsetzungsantrag zugeschickt und bin dann aber den Sommer über (4 Monate) weit weg arbeiten gegangen.
Vermeintlich glücklicher ich...
Die ganze Zeit über wurde ich um Gehaltsbescheinigungen und andere Bescheinigungen des Arbeitgebers angegangen, die für die Brechnung des Fortsetzungsantrag (der angeblich mit Null-Leistung neben der Beschäftigung weiterlaufen würde, weil die 4 monate nicht reichen würden, mich wieder in ALG1 zu verschaffen) erforderlich wären. Kontrolle pur.
Als ich am Ende der 4 Monate wieder nach Hause kam, hatte ich (nach telefonischer Anfrage auf der neuen "Hotline") einen Brief im Kasten, daß ich länger als 3 Monate gearbeitet hätte und deshalb ein Neuantrag erforderlich wäre. Ach ,plötzlich?
Ich bin am nächsten Morgen mit allen Unterlagen hin, und zusammen mit der Eingangs- Sachbearbeiterin haben wir dann fast überall" lag vor" eingetragen plus ein paar profane Kopien gemacht.
Trotzdem hat es noch 2 einhalb Monate gedauert, bis der (fehlerhafte) Bescheid kam.Geltungsdauer: Mitte Oktober bis Ende Februar.
Ich habe mir gleich die Blätter für den Nachfolgeantrag aushändigen lassen. Wenn ich ihn 2einhalb Monate vorher abgebe, ob der Bescheid dann pünktlich kommt??????
Kopf hoch! Mit wohnungseigentum ist das Ganze natürlich ungemein komplizierter-- auch für die armen gebutelten Sachbearbeiter, die in ihren Kursen ja nur den Standardfall lernen....
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