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ALN - Robot
07.04.2005, 16:52
Arbeitsgericht Frankfurt:
Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsverlängerung

Wer seinen Urlaub eigenmächtig verlängert, dem darf vom Arbeitgeber grundsätzlich fristlos gekündigt werden.

Zu einem entsprechenden Urteil kam das Arbeitsgericht Frankfurt im Januar 2003.

So ist nach Ansicht der Richter eine fristlose Kündigung auch dann rechtens, wenn das Arbeitsverhältnis schon langjährig besteht und auf den Betreffenden erhebliche Unterhaltspflichten lasten.

Mit dieser Entscheidung wies das Gericht die Klage einer kaufmännischen Angestellten gegen eine Sparkasse zurück. Der Frau war ein Erholungsurlaub von vier Wochen genehmigt worden. Während der ersten Urlaubswoche fragte sie telefonisch bei einer Kollegin nach, ob sie noch "eine Woche dranhängen" könne.
Die Kollegin sagte ihr, der Vorgesetzte werde sie deshalb zurückrufen. Als dieser Anruf ausblieb, dachte die Angestellte irrtümlich, die Sache gehe "in Ordnung".

Die Sparkasse kündigte ihr fristlos.

Aktenzeichen:
15 Ca 7998/02