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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gütertrennung und ALG II Welcher § regelt das?


Fairplay58
05.10.2005, 01:15
Bitte helft mir!
Ich beantrage Arbeitslosengeld II. Meine Frau und ich haben Gütertrennung, was beim Notar per Ehevertrag geregelt wurde.
Meine Frau besitzt ein Haus, Auto und hat ein eigenes Einkommen.
Ich besitze kein Vermögen.
Muß ich bei bestehendem Ehevertrag bzw. Gütertrennung das Einkommen und Vermögen meines Ehepartners bei ALG II angeben?
Falls Ja, kennt einer den §, der dies regelt und wo finde ich Ihn?
Für eine schnelle Antwort bin ich dankbar!!! :D
mfg Fairplay58

Betroffener
05.10.2005, 01:58
:welcome: Fairplay,

das Thema Gütertrennung dürfte wohl bei ALG II noch nicht endgültig thematisiert worden sein - weil auch niemand an diese Situation wirklich gedacht hat.

Auf diesem juristischen Minenfeld bin ich nicht bewandert.

Zum einen ist eine Gütertrennung nun mal eine Gütertrennung, zum anderen seid ihr aber auch ein Ehepaar und auch offensichtlich eine Haushaltsgemeinschaft (bei der davon ausgegangen wird, dass Du mit durchgefüttert wirst.

Und weiterhin:

Wir sind verheiratet und leben zusammen, haben aber Gütertrennung vereinbart. Sind wir trotzdem eine Bedarfsgemeinschaft?

Ja, sind Sie. Die Gütertrennung ist für die Frage der Bedarfsgemeinschaft beim Anspruch auf ALG II nicht relevant.

Nach neuester Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes darf ein notarieller Ehevertrag den einen Ehepartner nicht überdurchschnittlich schlechter stellen. Im Hinblick auf diese Urteil kann es sich deshalb durchaus lohnen einen solchen bereits unterschriebenen Ehevertrag noch einmal von einem Anwalt überprüfen zu lassen.

Da wirst Du wohl das Einkommen Deiner Frau mit angeben müssen - und dann wahrscheinlich kein ALG II bekommen durch die Bedarfsgemeinschaft.

Aber das ist einer der Fälle, wo ich den Besuch beim Anwalt empfehlen würde.

StephanK
05.10.2005, 09:05
Im Fall der Gütertrennung muss man Einkommen und Vermögen separat betrachten:
- Die Gütertrennung ändert nichts an den wechselseitigen Unterhaltsansprüchen der Ehegatten. Deswegen muss auch das laufende Einkommen der "gütergetrennten" Ehefrau angegeben werden.
- In puncto Vermögen herrscht aber strikte Trennung. Das Vermögen Deiner Frau brauchst Du nicht angeben, denn es steht Dir selbst nicht zur Verfügung - jedenfalls nicht direkt (es wäre nur denkbar, dass sie ihr eigenes Vermögen angreifen müsste, um Deinen Unterhaltsanspruch gegen sie erfüllen zu können - aber so abgebrannt seit Ihr wohl beide noch nicht).