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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG II und Unterhaltsrückzahlungen


Loewin2108
02.04.2011, 15:52
Hallo,

ich habe eine wichtige Frage. Vielleicht kann mir jemand helfen. Seit Januar 2010 habe ich um die 100% Unterhalt und hälftige Kita-Kosten für mein Kind gekämpft. Der Vater hat nicht den vollen Unterhalt gezahlt und die Kita-Kosten gar nicht. Jetzt im März hat das Gericht entschieden, dass er den vollen Unterhalt und entsprechend die Kita-Kosten mit trage soll. Das heißt bis zu diesem Monat bin ich für meine Ex-Mann in Vorkasse gegangen. Seit August letzten Jahres bin ich Arbeitslos und bekomme seit September die Aufstockung. Meine Frage ist jetzt, wenn mein Ex-Mann für die Zeit ab Januar 2010 den Unterhalt und die Kita-Kosten zurückzahlen muss (für die ich ja wie gesagt teilweise in Vorkasse gegangen bin), muss ich dann die komplette Summe an des Amt zurückzahlen? Das wäre doch unfair, da mir ja auch Geld daraus zustehen müsste, aus Zeiten in denen ich noch arbeiten war. :-?

LG

zappzerapp
02.04.2011, 16:43
Hi!
Hast Du eine Beistandschaft beim Jugendamt?Das Geld steht Dir zu,nur glaube ich,das Du nicht um den Klageweg drumherum kommst...
Ich habe den Fall gehabt(wohl ohne den Arge bezug)das das Jugendamt den Unterhalt den der Vater zahlte,von der Unterhaltsvorschusskasse zur Deckung der Vorschusskosten einbehalten wollte.Das haben sie dann aber nicht geschafft.
Du kannst doch sicherlich nachweisen,was Du gezahlt hast?!

zappzerapp
02.04.2011, 16:44
...der Unterhalt steht dem Kind zu,sorry Schreibfehler...
LG

zappzerapp
02.04.2011, 16:47
Ich muss nochmal fragen...Bekommst Du jetzt Alg2 oder 1?

Loewin2108
02.04.2011, 16:52
Hallo,

ich bekomme Alg I und zusätzlich, weil das Geld nicht reicht die Aufstockung vom Alg II. Ich kann nachweisen, was mein Ex-Mann nicht an Unterhalt gezahlt hat und das ich die Kita-Kosten allein getragen habe. Unterhalt was das Alg II für meine Tochter in den Monaten gezahlt hat (ca. 14 Euro monatlich) muss mein Ex schon allein an das Amt zurück zahlen. So hat es das Gericht beschlossen. Aber meine Frage ist jetzt natürlich, was mit dem Rest passiert. Es hat mich ja auch keiner gefragt, wie ich alles gestemmt habe, als ich noch arbeiten war.

zappzerapp
02.04.2011, 17:14
D.h. die Kitakosten übernimmt seit September auch das Amt?
Dann solltest Du umrechnen,was Du bis dahin gezahlt hast.
Dieser Betrag sollte Dir gehören.
Beim Unterhalt gilt wohl das selbe Spiel...
Was vom Amt gezahlt wurde,muss er ja nun berappen,der Rest sollte dem Kind zugute kommen.Er wird ja nun monatlich zahlen,und es wird Dir ja angerechnet.
Aber...ich sag Dir,es wird ein Kampf.Du solltest eine Aufrechnung erstellen und vorzeitig zum Anwalt gehen,damit Du keine Sperre bekommst!
LG