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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Auftritt mit Band - Darf ich eine Rechnung schreiben?


abcxyz
06.04.2011, 19:21
Hallo,

ich beziehe ALG II und möchte gern mit meiner Band über den Sommer bei einigen Stadtfesten auftreten, wo es pro Monat im Schnitt 100,- für mich zu verdienen gibt. Dazu soll ich eine Rechnung schreiben. Wie bekomme ich das am besten geregelt?

Ist das eine freiberufliche Tätigkeit? Muss ich dafür etwas anmelden?

Kann mir jemand einen guten Rat geben?

Pharao
06.04.2011, 19:25
Hi,

hier mal ein Link dazu vom A-Amt ==> Freibetrag bei Erwerbstätigkeit (http://www.arbeitsagentur.de/nn_549792/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Grundsicherung/Alg-II-Sozialgeld/Freibetraege/Freibetraege-Nav.html)

Ophelia
06.04.2011, 19:29
Hier ein Link zum Thema:

***zensiert***

abcxyz
08.04.2011, 18:02
Besten Dank für die Links! [...die mir schon bekannt waren :-) ]
Leider hilft mir das noch nicht richtig weiter. Für mich stellt sich die Frage:

(1) Muss ich eine Gewerbe anmelden?
(2) Ist das eine freiberufliche Tätigkeit? Muss ich diese irgendwo anmelden?
(3) Kann ich vielleicht einfach so eine Rechnung schreiben, ohne etwas anzumelden?

Und das Wichtigste: Wie verträgt sich das mit dem Bezug von ALG 2?

Wer kennt sich aus oder hat so etwas vielleicht schon selbst gemacht?

Papabär
08.04.2011, 22:11
Ich versuch´s mal:

(1) Müssen musst Du gar nicht´s ... ansonsten siehe (3)
(2) keine Ahnung ... aber kannst Du davon denn leben?
(3) richtige Rechnungen darfst Du meines Wissens nach nur ausstellen, wenn Du eine gewerbliche Steuernummer zugeteilt bekommen hast.


Und das Wichtigste: Wie verträgt sich das mit dem Bezug von ALG 2?


Na, etwa so wie mein Auto sich mit dem E10-Sprit verträgt ... :(
Nenee, ganz im Ernst - Du hast einen Freibetrag von 100,- €, d. h. nur wenn Du mal drüber liegst, wird Dir ein Teil auf Dein ALG II angerechnet. Schau mal hier (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_einkommensanrechung_al g_ii)!

Auf alle Fälle musst Du die Einnahmen jedoch dem Jobcenter melden.


Ach ja, ... nur mal so als Idee: Wenn die Band ein Verein wär, dann könnten Kosten für die Anschaffung neuer Instrumente oder sonstiger Gerätschaften aus dem Vereinsvermögen geschöpft werden ... und die Band-/Vereinsmitglieder könnten eine genau definierte Summe x als "Aufwandsentschädigung" erhalten. Damit könnten m. E. Abzüge umgangen werden, wenn Ihr in einem Monat mal 2 (in Worten: Zwei) Auftritte haben solltet - und Kosten für Erneuerung/Erweiterung der Ausstattung hat man doch immer.

abcxyz
08.04.2011, 23:01
Besten dank für diese Antwort!

zu (2): Nein, leben kann ich davon nicht. Es sind ja nur etwa 100,- pro Monat und das auch nur in den Sommermonaten. Es wäre also genau im Rahmen des Hinzuverdienstfreibetrages [welch' Zufall :-) ] Auf das ALG 2 bin ich momentan auf jeden Fall immernoch angewiesen.

Ich kann diese Konzertgage aber nur bekommen, wenn ich eine Rechnung schreibe. Im Grunde will ich nur wissen, ob ich diese einfach so schreiben kann (z.B. nach der Kleinunternehmerregelung) oder ob ich dazu etwas anmelden muss (Gewerbe oder Freiberufler werden).

Papabär
08.04.2011, 23:11
Also hierzu solltest Du wirklich einen Steuerberater fragen ... oder Dich vielleicht mal bei Deinem Finanzamt erkundigen (bei unserem gibt´s eine Beratungstelle für "Existenzgründungswillige" ... wobei ich jedoch schon rausgefunden habe, daß diese "Beratung" da endet, wo das Monopol der Steuerberater anfängt).

Wie läuft das in der Praxis ab? ... ich dachte Du spielst in ´ner Band. Stellt da jedes Bandmitglied ´ne eigene Rechnung? Dann kan man ja nur hoffen, daß Ihr keine BigBand seid.

abcxyz
08.04.2011, 23:29
Es läuft meist so ab, dass einer der Musikanten die Rechnung schreibt und dann von den anderen Musikern Rechnungen für ihren Anteil erhält.

Ich bin ja auch gar nicht willens ein Unternehmer zu werden. Es ist ja viel zu wenig Geld pro Jahr - wie gesagt nur in den Sommermonaten etwa 'nen Hunni pro Monat. Bin auch kein Profimusiker - es ist nur ein Hobby, was eben ab und an eine Kleinigkeit einbringt.

ich habe halt nur Angst, dass ich irgendwie Ärger bei der ARGE bekomme, wenn ich was anmelde und dann wegen dieser Geschichte keine Leistungen mehr bekomme. Das will und kann ich nicht riskieren. Das Finanzamt sagt, dass ich eine Rechnung schreiben kann ,wenn es eine einmalige Sache ist. Diese eine Rechnung habe ich aber schon geschrieben... Bin ratlos. Denn es geht ja nicht nur um die Steuer, sondern vielmehr ums ALG 2.

Papabär
08.04.2011, 23:39
Dann solltet Ihr aber ernsthaft über die Idee mit dem Verein nachdenken (siehe Beitrag 5) ... so ein Verein ist ja eine juristische Person, hat aber keinen Anspruch auf ALG-II ... egal wie viel er einnimmt. Angerechnet wird nur daß, was an die natürlichen Personen - also auch an Dich - abgeführt wird.

Außerdem - aber da will ich mich jetzt nicht zu weit aus dem Fenster lehnen - glaube ich mich daran erinnern zu können, daß ein Verein auch eine Steuernummer hat.

Lediglich für Gründung und Eintragung ins Vereinsregister fallen (einmalig) einige Euronen an Kosten an (Notar & Amtsgericht) ... daß dürften aber kaum mehr als 50,- € sein.

abcxyz
08.04.2011, 23:45
Das ist wirklich eine gute Idee, aber da machen die anderen nicht mit. Ich stelle es mir auch etwas schwierig vor, eine Band glaubwürdig als Verein zu deklarieren (Satzung etc.). Ich brauche eine individuelle Lösung.

Anderes analoges Beispiel: Ein Bekannter will sich die Homepage basteln lassen und bietet mir dafür 200,- EUR an. Allerdings auch nur, wenn er 'ne Rechnung von mir bekommt (damit er es absetzen kann). Das wäre auch eine einmalige Sache, für die niemand ein Gewerbe anmelden würde oder ähnliches. Was würde man in diesem Falle tun?

Ich dachte immer, dass solche Dinge häufig vorkommen müssten? Hat niemand Erfahrungen damit gemacht?

Papabär
09.04.2011, 00:24
... Ich stelle es mir auch etwas schwierig vor, eine Band glaubwürdig als Verein zu deklarieren (Satzung etc.) ...

Nö, warum sollte das ein Problem sein? Es gibt Vereine für Geflügelzüchter, für Hausbesitzer, für Motorradfahrer (bin da selber Mitglied) und sogar für Biertrinker ... da wird doch wohl noch Platz für ´ne Band sein. Und Mustersatzungen findet man im Internet ... bissel anpassen - fertig.



... Ich brauche eine individuelle Lösung...

Das IST eine individuelle Lösung.



... Anderes analoges Beispiel: Ein Bekannter will sich die Homepage basteln lassen und bietet mir dafür 200,- EUR an. Allerdings auch nur, wenn er 'ne Rechnung von mir bekommt (damit er es absetzen kann). Das wäre auch eine einmalige Sache, für die niemand ein Gewerbe anmelden würde ...

Kein analoges Beispiel (eher digital :D), da die 200,- € ja nicht monatlich fließen wie die 100,- € bei Deiner Band. Wenn Dein Bekannter die Kosten absetzen will, dann sind damit wahrscheinlich die enthaltenen MwSt. gemeint ... das setzt meines Wissens nach aber voraus, daß Du die eingenommenen MwSt. - ggf. unter Verrechnung der von Dir zweckdienlich geleisteten MwSt. - an das Finanzamt abführst. Allerdings betrittst Du damit einen Bereich, für den Du wirklich einen Steuerberater fragen solltest.

Wie Du die Anrechnung auf Dein ALG-II ausrechnest steht in den FAQ´s (link hatte ich bereits gepostet).


Aber bleiben wir mal bei Deinem Fall mit der Band: Ich behaupte einfach mal, die Band besteht aus 15 Musikern (nur um ´ne Zahl zu haben). Jetzt ist es mal wieder an Dir, die Rechnung für alle zu schreiben, Du erhälst also 1.500,- €. Da freut sich das Jobcenter mächtig (ach ja, das Finanzamt übrigens auch), denn jetzt bist Du ja nicht mehr bedürftig.

Klar, Du hast zwar 14 Rechnungen über insgesamt 1.400,- € zu begleichen, aber was kann das Jobcenter denn dafür, wenn Du über Deine Verhältnisse lebst. 809)

Ich weis nicht, ob Du dem Sachbearbeiter so ohne weiteres klar machen kannst, daß diese 1.400,- € eine zur Erwirtschaftung des Einkommens notwendige Ausgabe sind ... viel Glück dabei.

abcxyz
09.04.2011, 01:35
Ja, na klar ist das eine individuelle Lösung *lach*
Nee, aber im Enst: Die Rechnung schreibt abwechselnd einer, der Freiberufler und einer der Unternehmer ist. Das ist so als gegeben anzunehmen. Ich bin auch nicht in der Position das zu ändern. Ich muss eine Rechnung schreiben um an die 100,- zu kommen.

Ich habe auch gerade herausgefunden, dass eine Gewerbeanmeldung nicht notwendig ist, da Musiker Künstler sind und deshalb immer Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erzielen, nie aus Gewerbebetrieb.

Bleibt also immernoch die Frage, ob ich dafür irgendetwas anmelden muss.

Es ist schon irre, wenn ich mir überlege, was dieses Hobby so kostet... Proberaummiete, Instrumente, neue Saiten für die Gitarren, Verstärker, Effektgeräte und so weiter. Und dann hat man so viel Aufwand wegen der paar Euro, die im Grunde nicht mal die Unkosten decken.