Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu Hartz IV und Vermögen.
waldkauz79
05.10.2005, 14:38
Hallo, ich bin neu hier. Ich bin 25, leider ohne abgeschlossene Berufsausbildung und komme ab Dezember '05 ins ALG II. Jetzt hab ich eine Frage dazu:
Man muss ja seine gesamten Vermögensverhältnisse bei der Antragstellung angeben. Bei mir ist es nun so, dass ich ein Sparbuch auf der Bank habe, im Wert von 5000EUR. Das ist quasi mein "Gesamtvermögen". Daneben habe ich noch eine Lebensversicherung, die bis 2034 läuft. Muss ich jetzt das Sparbuch und die Versicherung auflösen? Wo liegt denn da die Grenze? Woher weiss ich, wieviel ich haben darf?
Was ich mich auch noch frage: WIE werden denn diese ganzen Angaben auf ihre Korrektheit hin überprüft? (z.B. bei unvollständigen Angaben, wenn einer ganz schlau ist und was weglässt) Ich mein, wird dann bei sämtlichen Banken und Versicherungen nachgefragt ob das stimmt oder ob noch irgendwo Geld liegt?
Kann mir da irgendjemand weiterhelfen? Sorry, aber ich kenn mich da echt nicht aus...
Viele Grüsse
Waldkauz79
StephanK
05.10.2005, 15:13
:welcome: waldkauz,
es gibt einen Vermögensfreibetrag, d.h. einen Betrag, den Du nicht aufbrauchen musst, in Höhe von 200 € pro Lebensjahr. Dein Sparbuch liegt also zielgenau an der Freibetragsgrenze und Du musst es nicht angreifen.
Mit der Lebensversicherung ist folgendes: Die internen Durchführungshinweise der Bundesagentur zu § 12 SGB II (Anrechnung von Vermögen) sagen zu diesem Thema Eine Prüfung der Verwertung einer Lebensversicherung durch Beleihung ist erst im letzten Fünftel der Laufzeit vorzunehmen. Ansonsten
ist davon auszugehen, dass durch die lange Beleihungsphase der Auszahlungsbetrag durch die Zinsbelastung so stark gemindert wird, dass Wirtschaftlichkeit nicht mehr vorliegt. In der Regel dürfte im letzten Fünftel der Laufzeit bereits der Rückkauf wirtschaftlich sein.Also an die Lebensversicherung wird man nicht rangehen, denn vom letzten Fünftel der Laufzeit bist Du noch weit entfernt.
Deswegen wäre eine Verwertung der Lebensversicherung unwirtschaftlich, so dass sie nicht als Vermögen berücksichtigt, also nicht angerechnet wird.
Du wirst allerdings aus dem Alg II kaum die Versicherungsbeiträge aufbringen können. Denk also rechtzeitig daran, mit dem Versicherungsunternehmen zu vereinbaren, dass Du mit der Beitragszahlung "pausieren" kannst. Man nennt das "die Versicherung beitragsfrei stellen" und hält sozusagen die Uhr an, bis Du wieder Beiträge einzahlen kannst.
waldkauz79
05.10.2005, 15:25
Hallo StephanK,
danke für die schnelle Antwort! :Respekt:
Aber wie wird das ganze überprüft? Wenn jetzt zum Beispiel Herr Mayer auf der Bank X oder bei Versicherung Y Geld liegen hat und das NICHT angibt; keine Belege vorlegt etc., wie will man dem dann auf die Schliche kommen? Das Amt kann doch schlecht sämtliche Institute abklappern und die Angaben auf ihre Richtigkeit hin überprüfen, oder?
Nicht dass ich bescheissen möchte, aber ich kann mir das irgendwie schlecht vorstellen wie das abläuft.
Gruss
Waldkauz79
StephanK
05.10.2005, 17:01
Wie das verwaltungspraktisch abläuft, weiss ich auch nicht, weil ich keinen Job bei einem Alg II-Träger habe :cool:
Ich kann Dir nur sagen, wie die Rechtslage ist: Der Alg II-Träger darf bei Banken, die für Dich Konten führen, nach Kontostand und -bewegungen fragen (§ 60 Abs. 2 SGB II). Das praktische Problem, auf das Du hinweist, besteht natürlich - ich nehme an, zum Leidwesen der Behörden.
Ich kann nur sagen, dass ich beim 1. Antrag (damals noch auf Arbeitslosenhilfe) mein Sparkonto nicht angegeben hatte, weil es mir unwichtig schien mit den paar Kröten, die drauf waren.
Prompt bekam ich vom Arbeitsamt ein Schreiben, indem man mir sagte, es wäre bekannt, dass ich bei meiner Bank auch ein Sparkonto hätte und bitteschön den Kontostand belegen solle.
Man sieht also: Zumindest wenn man auf derselben Bank wie das Girokonto auch andere Konten hat, werden die ratzfatz entdeckt....
Na da habe ich den richtigen Beitrag gefunden.
Ich blick da nicht ganz durch. :patsch:
Also ich (27) habe auf dem Sparbuch 3.300 Euro, ist ja nicht mal viel. Und auf meinem Girokonto habe ich 1.300 Euro.
Also über die Grenze ist das noch nicht, würde ich sagen, richtig?
Das Sparbuch läuft im moment noch auf einen anderen Namen, weil meine Familie angst hatte das Geld würde dann einkassiert werden.
Aber ich möchte es gern auf mein Sparbuch packen, damit ich allein auch die Vollmacht habe.
Also werde ich keine Probleme bekommen?
Danke und Gruß
Chris
Betroffener
08.10.2005, 13:29
Chris,
grundsätzlich NEIN, wenn es vor dem ALG II Antrag schon auf Deinen Namen vorhanden war.
Da es bei einer Umbuchung aber plötzlich hinzu käme innerhalb des Leistungsbezuges, könnte es doch wieder Stress geben.
Ich würde das so lassen wie es ist, wenn Du gerade ALG II beziehst.
Hallo,
also vor ALGII war es auf dem Sparbuch meiner Mutter das auch auf ihren Namen läuft. Weil ich kann auch kein Geld von dem Sparbuch abheben, ohne einen Kontoauszug, das ist mir zu riskant, sie lebt auch nicht in meiner Stadt. Sie müsste ihn mir immer schicken.
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