flodo
09.11.2006, 13:33
Hallo erstmal zusammen,
ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.
Es geht um folgendes:
Ich bin seit dem 1.10.06 arbeitslos, bin per Auflösungsvertrag ausgeschieden (ich weiß, soll man nicht – hinterher ist man immer schlauer), da meine Chefs so ziemlich das letzte waren, was rumläuft (ausbeuterische, impertinente Großkapitalisten...)
Daür bekam ich natürlich eine Sperrzeit von 12 Wochen aufgebrummt und nochmal eine von 1 Wpche wg. verspäteter Arbeitslosmeldung.
So, gegen erstere habe ich sofort Widerspruch eingelegt, der aber abgewiesen wurde. Die Möglichkeit zur Klage ist noch offen.
Mein eigentliches Problem ist nun folgendes:
Ich will mich selbständig machen und habe natürlich auf den Gründungszuschuss gehofft. Aufgrund der Sperrzeiten haben sich jetzt aber meine Anspruchszeiten derart verkürzt, dass ich von eigentlich 180 Tagen nur noch 89 Tage übrige habe. Mein zuständiger Berater hat mir mitleidig erklärt, dass ich somit die Existenzgründerförderung vergessen kann, da dafür nunmal 90 Tage Restanspruch nötig sind.
:patsch: Typisch für unser Land!!!
Ich versuche alles, um aus der Arbeitslosigkeit rauszukommen und diese geistigen Tiefflieger haben nichts besseres zu tun als mir Steine in den Weg zu legen... Ich hab in der ganzen Zeit noch kein einziges Stellenangebot, Unterstützung, brauchbare Informationen etc. über die BA bekommen, nur immer wieder neue Unverschämtheiten. Und jetzt, wo ich eine sinnvolle Lösung gefunden habe, soll wegen 1 besch***nen Tag ich keine Unterstützung bekommen??? Da bin ich einfach nur sprachlos vor soviel Geringschätzung und Menschenverachtung.:grrr: :grrr:
Gibt es jemanden mit ähnlichen Erfahrungen, Tipps etc.?
Lohnt eine Klage?
Wenn ja, welche Anwaltskosten kommen ungefähr auf mich zu? (bin grad recht sparsam, wg. Existenzgründung)
Ich bin grade sehr unetnschlossen, ob ich diesen "Nebenkriegsschauplatz" überhaupt noch aufmachen soll oder einfach auf die Penner sch***en soll und es ohne Förderung durch die BA durchziehe...
Besten Dank im Vorraus
MfG Flo
ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.
Es geht um folgendes:
Ich bin seit dem 1.10.06 arbeitslos, bin per Auflösungsvertrag ausgeschieden (ich weiß, soll man nicht – hinterher ist man immer schlauer), da meine Chefs so ziemlich das letzte waren, was rumläuft (ausbeuterische, impertinente Großkapitalisten...)
Daür bekam ich natürlich eine Sperrzeit von 12 Wochen aufgebrummt und nochmal eine von 1 Wpche wg. verspäteter Arbeitslosmeldung.
So, gegen erstere habe ich sofort Widerspruch eingelegt, der aber abgewiesen wurde. Die Möglichkeit zur Klage ist noch offen.
Mein eigentliches Problem ist nun folgendes:
Ich will mich selbständig machen und habe natürlich auf den Gründungszuschuss gehofft. Aufgrund der Sperrzeiten haben sich jetzt aber meine Anspruchszeiten derart verkürzt, dass ich von eigentlich 180 Tagen nur noch 89 Tage übrige habe. Mein zuständiger Berater hat mir mitleidig erklärt, dass ich somit die Existenzgründerförderung vergessen kann, da dafür nunmal 90 Tage Restanspruch nötig sind.
:patsch: Typisch für unser Land!!!
Ich versuche alles, um aus der Arbeitslosigkeit rauszukommen und diese geistigen Tiefflieger haben nichts besseres zu tun als mir Steine in den Weg zu legen... Ich hab in der ganzen Zeit noch kein einziges Stellenangebot, Unterstützung, brauchbare Informationen etc. über die BA bekommen, nur immer wieder neue Unverschämtheiten. Und jetzt, wo ich eine sinnvolle Lösung gefunden habe, soll wegen 1 besch***nen Tag ich keine Unterstützung bekommen??? Da bin ich einfach nur sprachlos vor soviel Geringschätzung und Menschenverachtung.:grrr: :grrr:
Gibt es jemanden mit ähnlichen Erfahrungen, Tipps etc.?
Lohnt eine Klage?
Wenn ja, welche Anwaltskosten kommen ungefähr auf mich zu? (bin grad recht sparsam, wg. Existenzgründung)
Ich bin grade sehr unetnschlossen, ob ich diesen "Nebenkriegsschauplatz" überhaupt noch aufmachen soll oder einfach auf die Penner sch***en soll und es ohne Förderung durch die BA durchziehe...
Besten Dank im Vorraus
MfG Flo