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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vergeblicher Widerspruch gegen Sperrzeit – Existenzzuschuss weg??


flodo
09.11.2006, 13:33
Hallo erstmal zusammen,

ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.
Es geht um folgendes:
Ich bin seit dem 1.10.06 arbeitslos, bin per Auflösungsvertrag ausgeschieden (ich weiß, soll man nicht – hinterher ist man immer schlauer), da meine Chefs so ziemlich das letzte waren, was rumläuft (ausbeuterische, impertinente Großkapitalisten...)
Daür bekam ich natürlich eine Sperrzeit von 12 Wochen aufgebrummt und nochmal eine von 1 Wpche wg. verspäteter Arbeitslosmeldung.
So, gegen erstere habe ich sofort Widerspruch eingelegt, der aber abgewiesen wurde. Die Möglichkeit zur Klage ist noch offen.
Mein eigentliches Problem ist nun folgendes:
Ich will mich selbständig machen und habe natürlich auf den Gründungszuschuss gehofft. Aufgrund der Sperrzeiten haben sich jetzt aber meine Anspruchszeiten derart verkürzt, dass ich von eigentlich 180 Tagen nur noch 89 Tage übrige habe. Mein zuständiger Berater hat mir mitleidig erklärt, dass ich somit die Existenzgründerförderung vergessen kann, da dafür nunmal 90 Tage Restanspruch nötig sind.
:patsch: Typisch für unser Land!!!
Ich versuche alles, um aus der Arbeitslosigkeit rauszukommen und diese geistigen Tiefflieger haben nichts besseres zu tun als mir Steine in den Weg zu legen... Ich hab in der ganzen Zeit noch kein einziges Stellenangebot, Unterstützung, brauchbare Informationen etc. über die BA bekommen, nur immer wieder neue Unverschämtheiten. Und jetzt, wo ich eine sinnvolle Lösung gefunden habe, soll wegen 1 besch***nen Tag ich keine Unterstützung bekommen??? Da bin ich einfach nur sprachlos vor soviel Geringschätzung und Menschenverachtung.:grrr: :grrr:
Gibt es jemanden mit ähnlichen Erfahrungen, Tipps etc.?
Lohnt eine Klage?
Wenn ja, welche Anwaltskosten kommen ungefähr auf mich zu? (bin grad recht sparsam, wg. Existenzgründung)
Ich bin grade sehr unetnschlossen, ob ich diesen "Nebenkriegsschauplatz" überhaupt noch aufmachen soll oder einfach auf die Penner sch***en soll und es ohne Förderung durch die BA durchziehe...

Besten Dank im Vorraus
MfG Flo

Seebarsch
09.11.2006, 18:27
Aus meinen Erfahrungen lohnt sich eine Klage gegen eine Sperrzeit immer, da die Sozialrichter die Kriterien für eine Sperrzeit sehr hoch hängen.
Oftmals werden da Vergleiche geschlossen, so dass die Sperrzeit auf 6 Wochen verkürzt wird.
Tricks kann ich Dir nicht verraten.
Allerdings solltest Du mal die Weisungen der BA zu dem Thema durchlesen.
Da wird man schlauer und findet eventuell was !
hier (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A016-Infomanagement/Publikation/pdf/-144-SGB-III-Ruhen-des-Anspruchs-bei-Spe.pdf)
Vor dem Sozialgericht besteht kein Anwaltszwang, da kannst Du dich wenn Du es Dir zutraust auch selbst vertreten.

flodo
09.11.2006, 21:40
Hi Seebarsch!
Vielen Dank erstmal für die Antwort. Ein Klasse-Forum, wirklich!!:sensationell:
Aus meinen Erfahrungen lohnt sich eine Klage gegen eine Sperrzeit immer, da die Sozialrichter die Kriterien für eine Sperrzeit sehr hoch hängen.

Was heißt das konkret?
In meinem Fall hat die BA keines von meinen Argumenten (gesundheitliche Gründe mit Verweis auf verschiedene Ärzte, Abstreiten des Vorsatzes/Fahrlässigkeit, Aussicht auf Folgeanstellung) auch nur näher bedacht. Die haben alles abgeschmettert und mir auch noch vorgeworfen ich hätte "absichtlich sämtliche Bemühungen des BA von vorneherein zunichte gemacht" indem ich es gewagt habe, meinen Chefs den Kram vor die Füße zu schmeißen (natürlich nur im übertragenen Sinn, obwohl ich's gern wirklich getan hätte).
Sind die Sozialgerichte da milder gestimmt? Ich finde eigentlich schon die Tatsache, dass wegen einem Tag fehlenden Anspruches die ganze Förderung den Bach runter gehen soll – und damit evtl. meine Selbständigkeit gefährdet wird – ist ein himmelschreiender Skandal.
(Sorry, ich könnte grad an einer Tour kotzen. Ich hab die Kerle langsam satt...:wut: Normalerweise bin ich nicht so stinkig...)
Gibt es evtl. einen/mehrere Links zu Urteilen & deren Begründung? Ich würde mich gerne noch besser vorbereiten, um zu entscheiden, ob sich eine Klage wirklich lohnt...

Danke nochmal!! Und noch nen schönen Abend.

Seebarsch
10.11.2006, 16:41
Die Sozialgerichte gehen wesentlich gründlicher mit der Prüfung um, ob eine Sperrzeit eintritt oder nicht, d.h.wesentlich offener für den Kläger.

Wenn Du über Google nach den Landesozialgerichten bzw. dem Bundessozialgericht sucht, kannst Du über deren Suchmaschine unter "§144SGB III" oder "Sperrzeit" eigentlich eine Vielzahl von Urteilen finden.