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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtzeitig arbeitssuchend, aber zu spät arbeitslos gemeldet


oldschool
08.04.2011, 17:52
Hallo zusammen.

Nehmen wir mal folgenden Sachverhalt bzgl. ALG1 an. Ein Arbeitnehmer hat mit dem Arbeitnehmer auf ärztlichen Rat einen Aufhebungsvertrag geschlossen und sich anschliessend unverzüglich bei der Agentur für Arbeit gemeldet und mitgeteilt, mit welchem Datum das Arbeitsverhältnis endet. Das Ende des Arbeitsvertrages lag etwas mehr als 3 Monate in der Zukunft.

Die Meldung wurde entgegengenommen und es fand ein Gespräch mit einem Arbeitsvermittler statt. Problem: dem Arbeitnehmer war nicht bewusst, dass er sich mit dieser Meldung lediglich arbeitssuchend meldete. Die Arbeitslosmeldung hätte weniger Tage später erfolgen müssen, sprich frühestens 3 Monate vor Vertragsende. Er wurde nicht darauf aufmerksam gemacht.

Der nächste Besuch fand erst nach Vertragsende statt. In diesem Gespräch wurden Leistungen ab Vertragsende zugesagt, obwohl die Arbeitslosmeldung bekanntermassen verspätet erfolgte.

Im ALG1 Bescheid wurde nun entgegen der Aussage der Sachbearbeiterin der Tag der Arbeitslosmeldung als Start des Leistungsbezuges genannt.

Wie stehen die Chancen bei einem Widerspruch aufgrund von Beratungsversäumnissen und falschen mündlichen Zusagen?

Freue mich über konstruktive Antworten.

Gruß,
oldschool

Step
08.04.2011, 17:57
Wie stehen die Chancen bei einem Widerspruch aufgrund von Beratungsversäumnissen und falschen mündlichen Zusagen?

Kurz und knapp: schlecht.

Arbeitslosengeld wird immer erst ab dem Tag der Arbeitslosmeldung gezahlt und niemals rückwirkend. Ob mündlich was anderes gesagt wurde, ist unerheblich, da man es zum Einen schwer beweisen kann und zum Anderen ist die gesetzliche Regelung da eindeutig. Daher hätte ein Widerspuch keine Erfolgschancen.

Seebarsch
08.04.2011, 18:09
Hallo zusammen,
die persönliche Arbeitslosmeldung - rechtzeitig - kann durch nichts ersetzt werden. Also kann das Alg auch erst ab dem Tag der persönlichen Meldung gezahlt werden.
Wenn man allerdings nachweisen kann, dass der Hinweis bei der Arbeitsuchendmeldung auf die persönliche Alo-Meldung nicht erfolgte, ist es möglich, gegen den entsprechenden Mitarbeiter/in im Rahmen einer privatrechtlichen Schadenersatzforderung vorzugehen!
809)

oldschool
08.04.2011, 18:15
Was ich mich gefragt habe ist, ob die arbeitssuchend-Meldung, die quasi nur wenige Tage zu früh erfolgte, auch als arbeitslos-Meldung ausgelegt werden kann, was ja das Begehr des Arbeitnehmers war.

Danke für die Antworten und ein schönes Wochenende Euch.

Seebarsch
10.04.2011, 14:38
Hallo,
nach § 122 Absatz 1 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__122.html) ist die persönliche Arbeitslosmeldung nur innerhalb von drei Monaten vor Eintritt der Arbeitslosigkeit wirksam!
:-?

stummelbeinchen
11.04.2011, 22:32
Fand denn das Gespräch mit dem Vermittler innerhalb der 3 Monatsfrist statt? Man könnte eventuell damit argumentieren, dass Du davon ausgegangen bist, dass aufgrund des Gesprächs in der Vermittlung und den daraus erfolgten Vereinbarungen auch die Arbeitslosmeldung vollzogen wurde.
Ich würds probieren, schaden kanns nicht.

LG