oldschool
08.04.2011, 17:52
Hallo zusammen.
Nehmen wir mal folgenden Sachverhalt bzgl. ALG1 an. Ein Arbeitnehmer hat mit dem Arbeitnehmer auf ärztlichen Rat einen Aufhebungsvertrag geschlossen und sich anschliessend unverzüglich bei der Agentur für Arbeit gemeldet und mitgeteilt, mit welchem Datum das Arbeitsverhältnis endet. Das Ende des Arbeitsvertrages lag etwas mehr als 3 Monate in der Zukunft.
Die Meldung wurde entgegengenommen und es fand ein Gespräch mit einem Arbeitsvermittler statt. Problem: dem Arbeitnehmer war nicht bewusst, dass er sich mit dieser Meldung lediglich arbeitssuchend meldete. Die Arbeitslosmeldung hätte weniger Tage später erfolgen müssen, sprich frühestens 3 Monate vor Vertragsende. Er wurde nicht darauf aufmerksam gemacht.
Der nächste Besuch fand erst nach Vertragsende statt. In diesem Gespräch wurden Leistungen ab Vertragsende zugesagt, obwohl die Arbeitslosmeldung bekanntermassen verspätet erfolgte.
Im ALG1 Bescheid wurde nun entgegen der Aussage der Sachbearbeiterin der Tag der Arbeitslosmeldung als Start des Leistungsbezuges genannt.
Wie stehen die Chancen bei einem Widerspruch aufgrund von Beratungsversäumnissen und falschen mündlichen Zusagen?
Freue mich über konstruktive Antworten.
Gruß,
oldschool
Nehmen wir mal folgenden Sachverhalt bzgl. ALG1 an. Ein Arbeitnehmer hat mit dem Arbeitnehmer auf ärztlichen Rat einen Aufhebungsvertrag geschlossen und sich anschliessend unverzüglich bei der Agentur für Arbeit gemeldet und mitgeteilt, mit welchem Datum das Arbeitsverhältnis endet. Das Ende des Arbeitsvertrages lag etwas mehr als 3 Monate in der Zukunft.
Die Meldung wurde entgegengenommen und es fand ein Gespräch mit einem Arbeitsvermittler statt. Problem: dem Arbeitnehmer war nicht bewusst, dass er sich mit dieser Meldung lediglich arbeitssuchend meldete. Die Arbeitslosmeldung hätte weniger Tage später erfolgen müssen, sprich frühestens 3 Monate vor Vertragsende. Er wurde nicht darauf aufmerksam gemacht.
Der nächste Besuch fand erst nach Vertragsende statt. In diesem Gespräch wurden Leistungen ab Vertragsende zugesagt, obwohl die Arbeitslosmeldung bekanntermassen verspätet erfolgte.
Im ALG1 Bescheid wurde nun entgegen der Aussage der Sachbearbeiterin der Tag der Arbeitslosmeldung als Start des Leistungsbezuges genannt.
Wie stehen die Chancen bei einem Widerspruch aufgrund von Beratungsversäumnissen und falschen mündlichen Zusagen?
Freue mich über konstruktive Antworten.
Gruß,
oldschool