Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bekomm ich auch Harz 4
Hallo ich habe mal eine frage.
Ich muss leider Harz 4 beantragen, bin aber verheiratet lebe aber seid 3 jahren getrennt und weis nicht wo mein noch Ehemann lebt bekomme ich trotzdem harz4???
StephanK
05.10.2005, 17:18
:welcome: Sunny,
zur Bedarfsgemeinschaft gehört nur der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte, Deiner also nicht.
Anscheinend habt Ihr überhaupt keinen Kontakt mehr.
Obwohl Du nur eine 1-Frau-Bedarfs"gemeinschaft" bildest, kann das Einkommen Deines Ehemannes trotzdem von Bedeutung sein, denn Du hast ja - trotz Getrenntlebens - einen Unterhaltsanspruch gegen ihn, wenn er nicht völlig pleite ist.
In Deinem Antrag musst Du ja angeben, dass Du verheiratet bist. Am besten schreibst Du gleich etwas dazu (oder legst ein Extra-Blatt bei), womit dem Du die Situation erläuterst.
Der Alg II-Träger kann sich Deinen Unterhaltsanspruch gegen Deinen Ehemann sozusagen an Land ziehen und dann selbst verfolgen. Er kann sich auf diese Weise das Geld zurückholen, das er Dir auszahlt. Du hast dann aber keine Schererei damit.
Auf der anderen Seite wäre Dein Unterhaltsanspruch gegen ihn unter Umständen höher als das, was Du als Alg II zu erwarten hast. Es kann also sein, dass Du dadurch Geld verschenkst. Vielleicht ist Dir aber einfach Deine Seelenruhe lieber, die Du dadurch hast, dass Du den Kontakt mit ihm meidest. Das ist natürlich Deine Entscheidung.
Ich weis wirklich nicht wo er ist. Und ja mir wäre es lieber wenn ich von ihm nie wieder was höre und unterhalt möchte ich nicht von ihm.
Ich weis nur nicht ob das geht?????
StephanK
05.10.2005, 17:39
Dass Du nicht mal "schnödes Geld" von ihm willst, mag menschlich vollkommen verständlich sein, ist dem Alg II-Träger aber wurscht. Er wird da zumindest nachzuhaken versuchen, aber auf seine Kappe. Du hast damit nichts zu tun und musst nur versichern, dass Dir nicht mal der Wohnsitz des Herrn bekannt ist, geschweige denn seine Einkommensverhältnisse.
Seine einkommensverhältnisse kenn ich auch nicht. Also heist es auf deutsch ich werde kein harz4 bekommen solang sie ihn nicht gefunden haben
StephanK
05.10.2005, 18:04
Also heist es auf deutsch ich werde kein harz4 bekommen solang sie ihn nicht gefunden habenNö, wieso denn? Es ist nur bekannt, dass es jemanden gibt, der Dir unterhaltspflichtig wäre, wenn
1. er überhaupt noch lebt und
2. er selbst genug hat.
Diese unbekannten Größen ändern nix daran, dass Du bedürftig bist und folglich einen Anspruch auf Alg II hast.
Ich versteh nix mehr könnten wir uns bitte mal über ICQ unter halten
Ist doch eigentlich einfach:
Du bekommst Hartz IV weil Du bedürftig bist.
Das Amt wird nur versuchen, parallel dazu von Deinem Noch-Ehemann das Geld wiederzuholen, was es Dir jetzt auszahlt.
allso brauch ich keine angst haben das ich nichts bekomme. Ich bekomme nehmlich ein baby
StephanK
06.10.2005, 08:42
allso brauch ich keine angst haben das ich nichts bekomme. Ich bekomme nehmlich ein babyNö, brauchst Du nicht. Es sollte Dich nur nicht stören, wenn das Amt versucht, Deinen Ehemann ausfindig zu machen und finanziell heranzuziehen - aber ich denke, das stört Dich auch nicht.
stören tut es mich nicht nein auf keinen fall.
StephanK
06.10.2005, 10:02
Die ganz andere Sache ist natürlich, dass das Baby ja nicht vom Himmel gefallen ist, sondern einen Vater hat, der Dir während der Zeit, in der Du infolge von Schwangerschaft und Geburt arbeitsunfähig bist, unterhaltspflichtig ist. Das wird auch den Alg II-Träger interessieren.
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