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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Auszug mit ALG2?


Angel23
05.10.2005, 18:34
Hallo ihr Lieben,

ich bin neu hier und habe mich wegen meinem Anliegen schon über die Suchfunktion durch diverse Themen gearbeitet, konnte aber nirgends das richtige finden deswegen poste ich dieses Thema. Falls ich irgendwo was übersehen haben sollte dann sorry. Ich schreibe jetzt einfach mal drauflos und hoffe dass es nicht zu vewirrend ist

Ich bin 23 Jahre alt, ohne Job und bin vor kurzem mit meinen Eltern (erhalten ALG2) umgezogen. An unserem alten Wohnort habe ich auch ALG2 erhalten, jetzt müsste ich einen neuen Antrag stellen da die alte AA nicht mehr für uns zuständig ist, meine Eltern haben dies auch getan und warten nun noch auf den Bescheid.
Jetzt ist es so dass ich gerne in eine andere Stadt ziehen möchte um dort zu arbeiten und auch zu leben, heißt also dass ich schon seit einiger Zeit den Wunsch habe auszuziehen. Ich habe im Mai auch für einen Monat in dieser Statt (Stuttgart) gearbeitet, hab aber nach einem Monat wieder das Handtuch geworfen da es einfach zu weit war (120km entfernung). Ich war bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt.
Als ich mich bei meiner alten AA gemeldet habe zwecks Antrag hat man mir den Floh ins Ohr gesetzt dass ich nach Stuttgart gehen und mir eine angemessene Wohnung unterhalten lassen könnte bis ich Arbeit dort gefunden habe. Jetzt wollte ich mich mal erkundigen ob das denn auch stimmt, ich habe da was von einer neuen Regelung gehört dass Alleinstehende ab 23 Jahren sich eine Wohnung von 45 qm² suchen dürfen und die auch von der AA unterhalten wird.
Wie würde das denn dann im Falle eines Falles ablaufen? Gibt es da bestimmte Wohnungen ? Hab schon öfters gehört dass die wenigsten Vermieter ALG2 Empfänger haben möchten. Muss ich mir dann eine Wohnug suchen, die "Daten" dann an das AA schicken ob die Wohnung angemessen ist?Oder finden Umzüge nur unter einem trifigen Grund statt.

Es ist zudem so dass die Wohnung in der ich jetzt mit meinen Eltern wohne zu groß ist, wir haben davor auch schon in einem noch größeren Reihenhaus gewohnt und sind freiwillig umgezogen. Deswegen wird das Amt wohl nur die Lebensunterhaltungskosten bezahlen.
Zudem war ich in Stuttgart in einer Zeitarbeitsfirma angestellt, diese würden mich jederzeit wieder einstellen, ich weiß aber nicht wie schnell ich dort einen Vertrag bekomme.
Wären das im Falle eines Falles Gründe um ausziehen zu können? Oder kann ich aufgrund dieser neuen Regelung (ab 1.7.2005) auch so ausziehen?

Sorry für die vielen (zum Teil dümmlichen) Fragen :oops:

Danke schonmal an euch fürs durchlesen und für die Antworten.


Angel

StephanK
05.10.2005, 19:55
:welcome: Angel,
es gibt keine dümmlichen Fragen, nur dümmliche Antworten.
Du hast bestimmt schon irgendwo gelesen oder gehört, dass die Gemeinden die Wohnkosten für die Alg II-Empfänger tragen. Das ist der Hintergrund dafür, dass die Behörden es am liebsten haben, wenn junge Leute möglichst lange im Elternhaus wohnen bleiben, weil sie dadurch Geld sparen. Mit diesem Wissen im Hinterkopf wird es Dich nicht wundern, dass die Alg II-Träger in Fällen wie dem Deinigen gerne etwas "mauern".

Lass Dich davon aber nicht irritieren. Natürlich kannst Du umziehen, daran hat sich in letzter Zeit nichts geändert, und Du musst das auch nicht begründen. Der Alg II-Träger muss Dir die Miete für eine "angemessene" Wohnung zahlen. Was "angemessen" ist, ist in Richtlinien festgelegt, die in ganz BaWü gelten und die Du hier (PDF-Datei) (http://www.my-sozialberatung.de/files/Richtlinien%20zu%20Unterkunftskosten%20BaWue.pdf) nachlesen kannst. Wichtig ist nur, dass Du Dir vom Stuttgarter Alg II-Träger vor Abschluss des Mietvertrages die Übernahme der Miete zusichern lässt - sonst gibt's Probleme. Das kann etwas stressig werden, weil der Stuttgarter Alg II-Träger eigentlich erst dann für Dich zuständig ist, wenn Du schon dort wohnst, aber die Mühe erspart Dir späteren Ärger.
Dass der Stuttgarter Wohnungsmarkt nicht gerade einfach ist, ist auch außerhalb Schwabens bekannt. Versuch mal, wie es mit öffentlich geförderten (sog. Sozial-) Wohnungen aussieht. Das erfährst Du beim städtischen Wohnungsamt vor Ort.

Probleme der Art, dass der Alg II-Träger Dich wegen Unterhalt auf Deine Eltern verweisen könnte, wird es nicht geben, weil sie als Alg II-Empfänger ja selbst nichts haben. Trotzdem wirst Du bei Antragstellung ihr Einkommen nachweisen müssen. Versorg Dich deshalb rechtzeitig mit Kopien ihres Alg II-Bescheides.

Hinsichtlich Deiner Eltern könnte sich durch Deinen Auszug natürlich ihr Problem mit der zu großen Wohnung bzw. dem Haus verschärfen. Sie täten vielleicht gut daran, über einen Umzug nachzudenken, wenn Du aus dem Haus gehst. Aber das nur am Rande.

Angel23
05.10.2005, 21:11
Hallöchen

Danke für die ausführliche Antwort :)

Was meine Eltern betrifft, wir haben ein bzw zwei Probleme, die uns bei der Wohnungssuche Schwierigkeiten bereitet haben, nämlich unser beiden Hunde die wir seit mehr als 10 Jahren haben und auf keinen Fall weg geben möchten. Und meine Eltern haben sich wirklich dutzende Wohnungen und Häuser angesehen aber mit 2 Hunden ist das halt sehr schwierig. Aber ich muss dazu noch erwähnen dass die vorherige AA auch die Miete vom vorherigen Haus übernommen hat, auch wenn sie viel zu hoch bzw der Platz vom qm² her viel zu viel. Warum weiß ich nicht, ist wohl bei jeder AA anderst.


Also es muss ja nicht Stuttgart direkt sein, auch ausserhalb, ich würde mich auch mit weniger qum² zufriedengeben, hauptsache ich bin "näher dran" um mir dort Arbeit suchen zu können.

Mit was muss ich denn nun anfangen bzw starten? Zuerst mit der Wohnungssuche oder doch erst bei der AA in Stuttgart (bei welcher, gibts ja bestimmt mehrere) anrufen?

StephanK
05.10.2005, 21:28
Mit was muss ich denn nun anfangen bzw starten? Zuerst mit der Wohnungssuche oder doch erst bei der AA in Stuttgart (bei welcher, gibts ja bestimmt mehrere) anrufen?Gute Frage, schwierige Frage... :shock:
Wie schon erwähnt, ist die ARGE Stuttgart für Dich noch gar nicht zuständig, so lange Du dort noch nicht Deinen "gewöhnlichen Aufenthalt" hast (danach richtet sich das, nicht nach dem gemeldeten Wohnsitz). Wenn Du Dich aber zwecks Job- und Wohnungssuche überwiegend in Stgt. aufhältst, praktisch pendelst und in G. nur noch pennst, ließe sich schon sagen, dass Stgt. Dein "gewöhnlicher Aufenthalt" ist.
Aber die wollen dann natürlich eine Stuttgarter Adresse von Dir. Also ist es erst dann realistisch, sich bei der ARGE Stuttgart zu melden, wenn Du einen unterschriftsreifen Mietvertrag in der Tasche oder fast so konkret eine Wohnung in Aussicht hast.
Das blöde ist halt, dass kaum ein Vermieter dann zwei Wochen abwartet, bis Du die Zusage für die Kostenübernahme von der ARGE hast. Wenn Du Dir sicher bist, dass Wohnung und Miete im vorgegebenen Rahmen sind, bleibt Dir wahrscheinlich nix anderes übrig, als ganz mutig den Mietvertrag zu unterschreiben, die ARGE vor vollendete Tatsachen zu stellen (Motto: "Grüß Gott, da bin ich, ein Stuttgarter Neubürger") und zu hoffen, dass es keinen Ärger gibt.
Das Gesetz ist auf solche Situationen einfach nicht zugeschnitten, deswegen knirscht's dann oft etwas...
Bei der ARGE anrufen vergiss lieber. Gerade solche etwas kniffligen Sachen lassen sich nicht am Telefon regeln. Da hilft nur hingehen und persönlich beherzt verhandeln.

Angel23
05.10.2005, 22:57
Hallöchen,


nochmals vielen dank für die Antwort. Muss an dieser Stelle loswerden dass ich schon in einigen Foren mein Problem gepostet habe aber mir nie jemand so konkret auf meine Frage geantwortet hat, finde ich klasse :D


Die Sache mit der Wohnung hab ich mir auch schon so in Etwa überlegt, es geht ja fast gar nicht anderst als das AA vor vollendet Tatsachen zu stellen. Das Problem ist dass ich auch keinen Job dort annehmen kann weil die Entfernung einfach zu groß ist, nach 4 Stunden Zugfahrt war ich mehr als bedient, vielleicht bin ich in der Hinsicht einfach nicht "stark" genug aber ich hab das nicht gepackt. Von den Fahrtkosten will ich gar nicht erst anfangen, die waren natürlich auch dementsprechend hoch. Sonst wär das mit dem pendeln gar kein Problem. Aber nach 8 Stunden arbeit noch mehr als 2 Stunden nach Hause fahren mit dem Zug, das ist mir einfach zuviel geworden auf Dauer. und das Geld für den Umzug ansparen brauch ich gar nicht erst anfangen.
Ich halte mich auch privat sehr viel in Stuttgart auf da ich viele Freunde dort habe und meine Freizeit, wenn möglich, dort verbringe. Aber so dass ich dann eine Adresse angeben kann, isses nun doch nicht :(
Habe auch schon überlegt ob es sowas wie Zimmer gibt wo man unter der Woche bleiben kann aber da bin ich auch nicht wirkich fündig geworden.


Wie sieht es denn mit der Kaution aus die ja immer fällig wird, bzw mit evtl Maklergebühren? Bekommt man dafür ein Darlehen oder wie läuft das ab? Weil für manche Wohnungen sind ja auch Maklergebüren bzw. eine Provision fällig.

StephanK
06.10.2005, 08:36
Das Problem ist dass ich auch keinen Job dort annehmen kann weil die Entfernung einfach zu groß ist, nach 4 Stunden Zugfahrt war ich mehr als bedient, vielleicht bin ich in der Hinsicht einfach nicht "stark" genug aber ich hab das nicht gepackt.Nee, auf Dauer macht einen so was kaputt. Ich bin jahrelang gependelt mit Haus-zu-Haus-Fahrzeiten von "nur" ca. 80 min und weiss, wovon ich rede. Man kann so was vielleicht übergangsweise für ein halbes Jahr oder so, aber länger sollte man sich das nicht antun.

Habe auch schon überlegt ob es sowas wie Zimmer gibt wo man unter der Woche bleiben kann aber da bin ich auch nicht wirkich fündig geworden.Als Übergangslösung kann so was natürlich weiterhelfen, wenn es finanzierbar ist. Hast Du auch schon mal bei einer Mitwohnzentrale geschaut?

Wie sieht es denn mit der Kaution aus die ja immer fällig wird, bzw mit evtl Maklergebühren? Bekommt man dafür ein Darlehen oder wie läuft das ab? Weil für manche Wohnungen sind ja auch Maklergebüren bzw. eine Provision fällig.
Gesetzestext mit kleinen Anmerkungen: § 22 Abs. 3 SGB II: Wohnungsbeschaffungskosten sowie Mietkautionen und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den kommunalen Träger übernommen werden. Die Zusicherung soll (d.h. muss außer in Ausnahmefällen) erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist (was "andere Gründe" sind, die einen Umzug "notwendig" machen, ist Auffassungssache, aber von "notwendig" wird man bei Dir kaum sprechen können...) und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem
angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann.All zu groß sind die Chancen dafür also wohl leider nicht, aber wenn Du überzeugend argumentieren kannst, klappt's vielleicht doch. Da hängt viel von Deinem Verhandlungsgeschick ab.
Du hast nicht verraten, ob Du eine abgeschlossene Berufsausbildung hast (was ich aber annehme). Daraus kann schon ein Argument werden, wenn es ein Beruf ist, für den es in Südbaden keine Arbeitgeber oder keine Angebote gibt, aber im Großraum Stuttgart. Hättest Du dort ein konkretes Stellenangebot, wäre es klar, dass Dir ein Umzug finanziert werden muss. Bei Dir ist es nur die "Light-Version", nämlich größere Chancen, etwas passendes zu finden. Dadurch wird aus den vielen "Kann's" im Gesetz zwar noch kein "Muss", aber es ist doch ein starkes Argument für die Ermessensentscheidung, die die Behörde treffen muss. Jedenfalls solltest Du versuchen, strikt berufsbezogen zu argumentieren, denn die Behörde interessiert nur, wie sich Dich möglichst schnell aus ihrer Arbeitslosenstatistik wieder 'raus kriegt, während ihr denkbare private Interessen Deinerseits herzlich wurscht sind.

Angel23
06.10.2005, 12:50
Hi nochmal


also ich habe eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Kinderpflegerin, habe jedoch hier überhaupt keine Chancen da entweder nur Erzieherinnen oder Praktikanten eingestellt werden. Zudem habe ich seit meiner Ausbildung nicht mehr in dem Beruf gearbeitet da ich danach nochmal eine Schule besucht und anschließend in anderen Berufen gejobbt habe.
Diese Zeitarbeitsfirma würde mich ja wieder unter Vertrag nehmen, das wäre für mich auch okay fürs erste, aber wie gesagt, ich weiß nicht wie schnell das passiert. Natürlich würde ich auch in meinem erlernten Beruf arbeiten, kein Thema, aber da ich ja absolut keine Berufserfahrung habe weiß ich nicht ob ich da Chancen habe.
Ich möchte ja auch aus der Arbeitslosigkeit heraus kommen, das ist ja der Grund warum ich weg ziehen möchte weil meine Jobchancen in Stuttgart viel größer sind. Ich hatte dort ingesamt zwei Jobs wo ich sofort genommen wurde nach den Vorstellungsgesprächen, den ersten habe ich gekündigt weil ich bei dem zweiten ein Festgehalt bekam und die Arbeitsbedingungen auch besser waren.
Allerdings weiß ich nicht ob es ein konkretes Stellenangebot ist wenn es heißt dass die vorherige Zeitarbeitsfirma mich wieder mit offenen Armen empfangen würde. Ich denke mal dass ich da vielleicht schon den Vertrag gleich utnerschreiben kann, aber bis ich dann wo eingesetzt werden kann, das meinte ich damit dass ich da wahrscheinlich nicht sofort loslegen kann.


Bei einer Mitwohnzentrale hab ih noch gar nicht geschaut, gibts da auch nen Link dafür?

StephanK
06.10.2005, 13:09
Ich denke mal dass ich da vielleicht schon den Vertrag gleich utnerschreiben kann, aber bis ich dann wo eingesetzt werden kann, das meinte ich damit dass ich da wahrscheinlich nicht sofort loslegen kann. Ich weiss nicht, wie das dann in einer solchen "Warteschleife" finanziell für Dich aussehen würde. Jedenfalls wäre das ja - für die ARGE - ein höchst plausibler Grund für einen Umzug, wenn Du jedenfalls einen Arbeitsvertrag hast, selbst ohne konkreten Arbeits"einsatz". Das könnte also schon ein gangbarer Weg sein.

Bei einer Mitwohnzentrale hab ih noch gar nicht geschaut, gibts da auch nen Link dafür?Guckstu :!: http://www.mitwohnzentrale.de/ Scheint aber im Moment in Stuttgart schlecht. Es gibt aber noch viel mehr ähnliche Angebote - google Dich durch... :lol:

Angel23
06.10.2005, 19:07
Tja das mit der Warteschleife ist ne gute Frage....wenn ich angenommen aufgrund eines unterschriebenen Arbeitsvertrages umziehe dann muss ich ja auch von irgendwas leben bis das erste Gehalt eintrifft, wie soll dass dann ablaufen?

StephanK
06.10.2005, 20:54
Alg II bekommst Du, so lange Du bedürftig bist - und das bist Du, bis die erste Lohnzahlung auf dem Konto ist. Es kann dann höchstens sein, dass die letzte Alg II-Zahlung, die zur Überbrückung bis zur ersten Lohnzahlung dient, nur als Darlehen gewährt wird, also zurückgezahlt werden muss - wenn's nicht auf einen Batzen geht, eben ratenweise.

Angel23
10.10.2005, 15:19
Hmmm....echt doofe Situation im Moment :-x ich habe mir auch schon überlegt ob es nicht sinnvoller wäre zu warten bis ich beim neuen zuständigen Amt "registriert" bin und dann dort bei meinem zuständigen Sachbearbeiter nachfrage. Wäre das vielleicht sinnvoller?

StephanK
10.10.2005, 15:40
Ja, solche Übergangssituationen sind durch die Hartz-Reformen deutlich komplizierter geworden: Vorher hattest Du es nur mit der einheitlichen Behörde "Arbeitsamt" zu tun, die überall nach den gleichen Regeln gearbeitet hat - jetzt sind die Kommunen mit dabei und überall gilt was anderes... :sad:
Was in jedem Fall sein MUSS: Vor Abschluss des Mietvertrages brauchst Du die Zustimmung der ARGE Stuttgart, sonst zahlen die Dir Deine Miete nicht. Das spricht dafür, alsbald mit der ARGE Stuttgart in Kontakt zu treten.
Das beste wäre, Du hättest einen vom Vermieter bereits unterzeichneten Mietvertrag, auf dem nur noch Deine Unterschrift fehlt. Damit könntest Du nämlich der ARGE Stuttgart klar machen dass (1) Dein Umzug beschlossene Sache ist und (2) wie hoch die "Kosten der Unterkunft" sein werden. Die Frage ist nur, ob der Vermieter sich darauf einlässt.
Wenn das klappt, solltest Du dann möglichst zeitnah den Umzugstermin bestimmen, Dich für diesen Tag beim bisherigen Alg II-Träger (und beim Einwohnermeldeamt) abmelden und nach erfolgtem Umzug erst mal das Chaos Chaos sein lassen und in Stuttgart, nach dem Gang zum Einwohnermeldeamt, den neuen Alg II-Antrag stellen.
Stressig, aber zu überleben... 8)

Angel23
10.10.2005, 15:57
Oh ja das klingt wirklich nach Stress aber ich würde einiges tun um endlich hier weg zu kommen. Aber ich habe gerade eben auf der ALG2-Infoline angerufen, bin sofort durchgekommen und der nette Herr am anderen Ende hat mir gesagt ich solle eine Wohnung suchen, wenn ich was intersssantes gefunden habe eine Kopie des Mietvertrages an die zustänidge AA schicken. Zudem hat er mir gesagt dass ich Kaution und Maklergebühren bezahlt bekomme.

Ausserdem meinte er noch dass auch sinnvoll wäre sich bei der AA in Stuttgart zu melden. Ist also so ziemlich das Gleiche was du geschrieben hast :)

Jetzt stellts ich nur die Frage wie ich von hier aus am besten eine Wohnung in Stuttgart suche. Ich habe nicht das GEld um zweimal in der Woche für einen Besichtigungstermin dahin zu fahren. Oder soll ich es riskieren eine Wohnung zu nehmen die nicht selbst angeschaut habe?

Angel23
10.10.2005, 19:41
Jetzt muss ich gleich noch ne Frage hinterherschmeißen :oops: wie siehts denn mit diesem Wohnberechtigungsschein aus bzw. generell Sozialwohnungen?

Hat man da unter bestimmen "Voraussetzungen" Anspruch darauf?

Wie beantrage ich den am besten?

Betroffener
11.10.2005, 02:22
Hallo Angel,

Wohnberechtigungsscheine gibt es doch seit langem nicht mehr - meine ich. Viele Stadtkämmerer haben die kommunalen Wohnungen bereits vertickt.
Was Du machen kannst, ist Dich bei Wohnungsbaugesellschaften und eben kommunalen Wohnungsvermietern einschreiben zu lassen. Nötige Genossenschaftsanteile werden meist übernommen.

Das Thema Kaution und Maklergebühr ist quer durch die Kommunen sehr unterschiedlich geregelt.

Manche bezahlen die als Darlehen mit Rückzahlung bei Auszug oder wenn wieder Arbeit da ist, andere ebenfalls als Darlehen mit sofortiger Anrechnung auf die ALG II Leistung (z.B. München - was nicht im Sinne des Erfinders sein kann) und bei anderen gibt es praktisch überhaupt nichts.

Und dann hängt auch vieles davon ab, ob der Hilfebedürftige umziehen möchte oder ob das Amt das will und forciert.

StephanK
11.10.2005, 07:26
Wohnberechtigungsscheine gibt es doch seit langem nicht mehr - meine ich. Viele Stadtkämmerer haben die kommunalen Wohnungen bereits vertickt.Einspruch, Euer Ehren! :-)
Es stimmt schon, dass ein ziemlicher Anteil des kommunalen Mietwohnungsbestandes in Eigentumswohnungen umgewandelt und verkauft wurde, aber eben nicht alles - und Wohnberechtigungsscheine gibt es durchaus auch noch.
Allerdings ist es auch so, dass es für Sozialwohnungen (1) in der Regel Wartelisten gibt, weil die Nachfrage größer als das Angebot ist und (2) der Bestand von Sozialwohnungen - auch in Bezug auf deren Größe und Zuschnitt - überwiegend an den Bedürfnissen von Familien orientiert ist, weniger an Einpersonenhaushalten.
All zu große Hoffnungen würde ich mir deswegen an Deiner Stelle wohl nicht machen, aber versuchen kannst Du's natürlich.
Wer dafür in Stuttgart zuständig ist, finde bitte selbst heraus. In manchen Städten ist es das städtische Wohnungsamt, in manchen Städten ist diese Aufgabe an städtische Wohnungsbaugesellschaften übertragen.

Angel23
11.10.2005, 13:27
Okay dann werde ich mein Glück vielleicht trotzdem mal versuchen, sobald ich herausgefunden hab wer in Stuttgart dafür zuständig ist.

Habe ich das denn richtig gelesen aus dem link mit den Richtlinien für die Unterkunft, dass in BaWü 45qm²= 375 Euro gelten? ist damit die warmmiete gemeint?

StephanK
11.10.2005, 13:36
Ich habe jetzt nicht die komplette Richtlinie durchgearbeitet (was auch Dein Job ist... :P - nix für ungut), sondern sie nur flüchtig durchgesehen, aber auf Seite 3 heisst es dort bei Ziff. 22.03: Als Miete im Sinne dieser Höchstbeträge gilt die Grundmiete ohne die Betriebs- und Nebenkosten (RdNr. 22.10) und ohne die Kosten für Heizung.Das wäre also die "nackte" Miete ohne Nebenkosten. Heizkosten gehen sowieso extra.

Angel23
11.10.2005, 13:52
Schon okay :lol: hast ja auch recht, ist ja auch mein Job aber ihc stell mich halt manchmal ein wenig doof an :patsch: deswegen wollte ich nochmal nachfragen bzw absichern. Danke jedenfalls dafür dass du mal reingeschaut hast.

Nachdem mir das nette Telefonat mit dem Herrn von der ALG2-Info ziemlich Mut gemacht hat werde ich jetzt einfach mal anfangen mit der Wohnunggsuche. Natürlich ist mir auch klar dass ich auf die Schnauze fliegen kann aber ich versuche es jetzt einfach mal, mehr als dass das alles abgelehnt wird kann ja im Prinzip nicht passieren. Und selbst dann kann ich wenigstens sagen ich habe es probiert.

Danke an euch für eure Hilfe und für die prompten Antworten, habe dieses Forum hier schon in meinen Favoriten gespeichert und werde es auch weiterempfehlen, ihr seit echt super :Respekt:

Angel23
11.10.2005, 16:39
Jetzt ist mir noch eine Frage eingefallen: Diese schriftliche Zusicherung der Kostenübernahme....wie muss ich da vorgehen? Ist das ein bestimmer Antrag, wenn ja wo kann ich den bekommen?

Betroffener
11.10.2005, 17:00
Angel,

formloser Antrag, der vom Amt bestätigt wird ggf. mit Einschränkungen.

StephanK
11.10.2005, 17:04
Ist das ein bestimmer Antrag, wenn ja wo kann ich den bekommen?Wohnungsangelegenheit = kommunale Angelegenheit. Bundeseinheitlich gibt's da nix, und ob sich die Stuttgarter irgendwelche Formulare selber gestrickt haben, weiss ich nicht.

Bedenke ein bisschen den Hintergrund: Alg II ist so entstanden, dass man die alte Arbeitslosenhilfe (formularträchtige Sache der Arbeitsämter, bis in's Detail mit Dienstanweisungen aus der Zentrale gesteuert) und die alte Sozialhilfe (Sache der kommunalen Sozialämter, viel freie Hand für die einzelnen Sachbearbeiter) zusammengewürfelt hat. Letztere waren Kunden gewöhnt (und hatten auch einen guten Teil solcher Kundschaft), die sowieso mit allem Papierkram auf Kriegsfuß stehen (um es vorsichtig auszudrücken). Deswegen ist die ganze (kommunale) Sparte rund um Wohnung mehr "sozialämtlerisch" ausgerichtet. Darauf sollte man sich auch als "Hilfebedürftiger" einstellen: hingehen, was zu lesen mitnehmen, geduldig warten und dann reden wie ein Buch. Dabei kannst Du ruhig durchblicken lassen, dass Du Dich einigermaßen auskennst - e bissle, aber net zu arg. Ich glaube, damit kommst Du am ehesten weiter.

Angel23
12.10.2005, 23:54
Also ich habe heute ein bisschen herum telefoniert und herausgefunden dass für meine Angelegenheit (also die Zusicherung der Kostenübernahme) wohl ein Job-Center ist. Nachdem ich da heute niemanden erreicht habe werd ich mich morgen erkundigen was ich genau tun muss un die Zusicherung zu erhalten und dann dementsprechend vorgehen.

Ich frage mich nur gerade wie das ablaufen wird wenn ich mich zum Einzugstermin bei der AA "anmelde" und meinen neuen Antrag für das ALG2 stelle und die Bearbeitung wochenlang dauert...in der Zeit bin ich ja sozusagen ohne Geld. :shock:
Da ich ja in meinem vorherigen Wohnort schon ALG2 erhalten habe wollte ich mal nachfragen ob ein Fortzahlungsantrag ausreicht oder ob ich wieder einen komplett neuen Antrag stellen muss.

Betroffener
13.10.2005, 00:17
Hallo Angel,

richte Dich mal schon besser jetzt auf einen kompletten Neuantrag ein.
Der existierende Bescheid ist sicher hilfreich, aber neues Amt = neuer Antrag (im Normalfall.)

Angel23
13.10.2005, 13:18
Okay, wäre ja auch etwas zu leicht einfach nur nen Fortzahlungsantrag zu stellen ;) die dafür benötigten Dokumente habe ich ja zum Glück noch alle beisammen.

Jetzt beschäftigt mich die Frage ob bzw. wie ich es anstellen kann das ich z.B. zum Einzugstermin schon leistungen beziehe. WEil die Bearbeitung eines Antrags dauert ja meistens ein paar Wochen (war jedenfalls meine Erfahrung) und in der Zeit bin ich ja, wie ich oben schon geschrieben habe, ohne Geld....meine Beraterin von der vorherigen ARGE hat auch zu mir gemeint ich solle zusehen dass ich dann schon Leistungen erhalte wenn ich dann einziehe. Aber wie soll ich das anstellen? Ich kann mich ja erst anmelden wenn ich dort wohne.

StephanK
13.10.2005, 13:31
Eine berechtigte Frage, die zeigt, dass das Gesetz eher für nicht mobile "klassische Sozialhilfeempfänger" gemacht ist und für mobile Arbeitsuchende nicht so recht taugt...
Du kannst eigentlich nur mit der ARGE Stuttgart reden, dass sie Deinen Antrag (den Du natürlich erst noch stellen musst) annehmen und bearbeiten, obwohl Du momentan noch Gundelfinger bist. DASS Du umziehst, kannst Du durch Vorlage des Mietvertrages belegen. Sehr wahrscheinlich wird man verlangen, dass Du nach Deinem Umzug umgehend eine Meldebescheinigung vorlegst, aber das machst Du neben dem ganzen anderen Kram "mit links".
Eine andere Möglichkeit sehe ich eigentlich nicht. Wenn die Stuttgarter ARGE sich quer stellt, erinnere die Leute mal an den Grundsatz der Rechtzeitigkeit der Hilfe. (Der Begriff stammt aus der Sozialhilfe.) Motto: Ich versteh' ja, dass Sie Ihre Bearbeitungszeiten brauchen - verstehen Sie bitte, dass ich nun mal was zum Nagen & Beißen brauche...

Angel23
13.10.2005, 19:42
So ich habe wegen meiner Frage nun mal nachgefragt bei der einrichtung die für mich zuständig wäre. Die Sachbearbeiterin meinte dass es möglich wäre den Antrag vor dem Einzugstermin einzureichen, voraugsgesetzt der Mietvertrag wäre unterschrieben. Oder ich gehe am Tag des Einzugstermins selbst hin mit meinem aktuellen Kontoauszug der beweist dass ich kein Geld habe und würde dann einen Scheck oder sowas in der Richtung bekommen.

Zudem meinte sie dass die Zusicherung der Kostenübernahme formlos geschieht...heißt das also dass ich einfach einen "Antrag" aufsetzen soll mit den Daten für die Wohnung die für mich interessant wäre udn dann einreichen?

StephanK
13.10.2005, 19:58
Na, das liest sich doch ganz ermutigend (und besser als das, was andere hier anderswo schon erleben mussten).
Zudem meinte sie dass die Zusicherung der Kostenübernahme formlos geschieht...heißt das also dass ich einfach einen "Antrag" aufsetzen soll mit den Daten für die Wohnung die für mich interessant wäre udn dann einreichen?Sie sagte, die Zusicherung geschehe formlos (was wohl heisst: mündliche Zusage) - das heisst leider nicht automatisch, dass das ohne Formulare abgeht. Wenn Du richtig nett sein willst, stellst Du die wichtigen Daten der Wohnung (Adresse, Wohnungsgröße, "nackte" Miete, Nebenkosten, m²-Mietpreis) ordentlich zusammen und drückst ihr den Ausdruck in die Hand - kostet Dich fünf Minuten und demonstriert Deine Ordentlichkeit. Kooperation ist ja immer was zweiseitiges... :wink:

Angel23
13.10.2005, 20:36
Ja bin auch überrascht dass es bisher so postitiv klingt, war auf wesentlich mehr Hürden eingestellt. Wenn ich die gute Frau die nun für die Zusicherung zuständig ist, morgen noch an die Muschel kriege und sie mir in etwa sagt was ich zu tun habe kann ich übers WE schonmal die Wohnungssuche in Angriff nehmen und dann drauf hoffen dass es in der Hinsicht auch gut läuft, leider hab ich ja nicht das Geld um alle zwei Tage nach Stuttgart zu fahren um mir Wohnungen anzuschauen.

Eine mündliche Zusicherung ist mir dagegen zu unsicher, ich will das in jedem Fall schriftlich haben. Weil die können viel sagen wenn der Tag lang ist...nicht dass ich dann am Schlus doch ohne Geld dastehe.


Da ich ja die Möglichkeit habe den ALG2 Antrag im Voraus einzureichen sobald der Mietvertrag unterschrieben ist, überlege ich (jetzt schonmal) wieviel Wochen im Voraus ich den Antrag dann einreichen muss damit er einigermaßen rechtzeitig bewilligt wird, muss ja nicht auf den Tag genau sein....klar ist es überall verschieden, aber mit 4-6 Wochen müsste ich eigentlich auf der sicheren Seite sein oder?

Feline
13.10.2005, 22:22
Eine mündliche Zusicherung ist mir dagegen zu unsicher, ich will das in jedem Fall schriftlich haben. Weil die können viel sagen wenn der Tag lang ist...nicht dass ich dann am Schlus doch ohne Geld dastehe.

Genau das wollte ich auch gerade sagen, mir wäre das auch zu unsicher, schwarz auf weiß kann man es beruhigt nachhause tragen - und bei Bedarf eben auch beweisen, dass diese zusicherung erfolgt ist, und von welchem Sachbearbeiter..

Angel23
14.10.2005, 13:36
SO, nun habe ich Anfang nächster Woche einen Besichtigungstermin für eine 1,5 Zimmer Wohnung, 31m² für 310€ kalt, NK 80 €. Das gute an der Sache ist dass keine Kaution fälllig ist da der Vormieter ziemlich viel von seinem Eigentum in die Wohnung investiert hat und somit wohl keine fällig wurde. Von der Lage hier ziemlich in Stadtmitte, sehr gute Verkehrsanbindung deswegen verzichte ich lieber auf ein paar m².


Hab dann versucht nochmal die Sachbearbeiterin zu erreichen, war jedoch ohne Erfolg, die Kollegin hat mir versichtert ich solle den Mietvertrag unterschreiben wenn die Wohnung den Richtlinen entspricht, ich bekäme dann was zugeschickt. Hab im eifer des Gefechts nicht dran gedacht mir das ganze schriftlich zusichern zu lassen :-x danach hab ich niemanden mehr erreicht weil heute ja nur bis 13:00 Uhr "geöffnet" ist.

Was soll ich nun tun? Einfach ganz mutig unterschreiben?

StephanK
14.10.2005, 13:51
Was soll ich nun tun? Einfach ganz mutig unterschreiben?Wenn Du Anfang nächster Woche erst einen Besichtigungstermin hast, dann brennt ja noch nichts an. Es wäre auch eher ungewöhnlich, wenn Dir gleich beim Besichtigungstermin ein Mietvertrag unter die Nase gehalten würde.

Wenn's machbar ist, d.h. wenn Vermieter oder Makler Dir nicht "die Pistole auf die Brust setzen", ist es schon besser, das ordentliche amtliche Verfahren einzuhalten und erst die Zustimmung der ARGE einzuholen.
Für die Miete ist das zwar nicht zwingend, aber für Kaution und Maklergebühren. Wenn die ARGE hinsichtlich letzterer aber sowieso schon abgewinkt haben sollte, dann ist's wurscht, und Du kannst ggf. zuschlagen und Deine Vicky unter den Mietvertrag setzen.

Angel23
14.10.2005, 20:47
Hmmm...also die mündliche Zusage hätte ich schonmal, die Sachbearbeiterin meinte ja das es auf jeden Fall klappt wenn die Wohnung den Richtlinien enstpricht, ich solle den Vertrag unterschreiben und bekäme dann die enstprechenden Formulare wohl zugeschickt.

Soll ich trotzdem noch auf die schriftliche Bestätigung bestehen?

StephanK
14.10.2005, 21:10
Soll ich trotzdem noch auf die schriftliche Bestätigung bestehen?Das ist eine Abwägungsfrage: Sicherheitsbedürfnis gegen Stresstoleranz... Und diese Abwägung kannst nur Du selbst treffen. Ich kann mir keine Einschätzung erlauben, wie sehr Du (die ich nicht persönlich kenne) Dich auf die Zusage einer Sachbearbeiterin (die ich genau so wenig kenne) in einem Telefongespräch (das ich nicht mitgehört habe) verlassen kannst... :engel:
Sorry, aber es wäre einfach unseriös, wenn ich dazu jetzt irgendeine Meinung vom Stapel ließe. Und ich bin wahrscheinlich zwangsläufig ein bisschen skeptischer als eine halb so alte junge hoffnungsvolle Frau... :lol: