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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Stromkosten werden nicht übernommen


Christian1984
11.08.2006, 18:34
Also, ich gehe seit dem 09. August 2006 wieder zur Schule ( Berufskolleg ), um meinen Realschulabschluss nachzuholen. Gleichzeitig bin ich nach 2 Jahren staatl. geprüfter Sozialhelfer.

So, da ich Hartz IV-Empfänger war, habe ich nun folgende Frage:
Die o.g. schulische Ausbildung ist Förderungswürdig ( BAföG ).

So:
Ich bin 21 Jahre alt.
Angenommen, ich bekomme 666€ BAföG ( 412€ Höchstsatz, da eigene Wohnung, 154€ Kindergeld, 100€ Halwaisenrente ).
Ab 01. Oktober 2006 habe ich eine neue Wohnung in Aussicht, welche 55qm groß ist und 281,05€ KM + 100,00€ NK kostet.
Ist es richtig, dass das Amt ( ARGE, Vestische Arbeit etc. ) weiterhin ( also trotz des Einkommens von ~666€ BAföG ) mir die angemessene Miete von 229,50€ KM + NK für eine Wohnung zahlt?
Oder sagt die ARGE, da ich ein Einkommen von ~666€ BAföG habe, kann ich davon die Miete und alle Umkosten selbst zahlen und würden mir höchsten noch den Fehlbetrag zu 345€ bewilligen?

Betroffener
11.08.2006, 20:44
So wie ich die Gesetzesänderung verstanden habe, geht es ausschliesslich in bestimmten Fällen um die ergänzenden Kosten der Unterkunft, wenn das Bafög dafür nicht reicht.

Das wäre also keine "aufstockendes ALG II", sondern ggf. eine Aufstockung bei den Kosten der Unterkunft durch die neue Regelung.

Ausserdem schlissen sich ALG II und Bafög/BAB bis auf ganz wenige Ausnahmen grundsätzlich gegenseitig aus.

Christian1984
11.08.2006, 20:47
Also meine Sachbearbeiterin hat mir das so erklärt, dass ich es so verstanden habe, dass die ARGE die angemessenen Kosten übernimmt und ich den Rest dabei geben muss.

Ende.

Die Ägypter
12.08.2006, 20:12
Hallo Christian1984,


Also meine Sachbearbeiterin hat mir das so erklärt, dass ich es so verstanden habe, dass die ARGE die angemessenen Kosten übernimmt und ich den Rest dabei geben muss.

Ende.

Wozu dies neue Thema?

Das wurde doch hier (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=120749&highlight=#120749) bereits ausführlich beleuchtet!

Christian1984
17.08.2006, 14:39
So, folgendes:

Ich habe gestern beim BAföG-Amt angerufen und dort sagte mir der Mitarbeiter, dass mein BAföG sehr wahrscheinlich 192,00€ werden wird. Ist zwar noch nicht sicher, aber gehen wir mal davon aus.

So, dann bekomme ich noch dazu:

154,00€ Kindergeld
90,00€ Halbwaisenrente

Macht also ein Einkommen von 436,00€.
Ich habe auch eine Wohnung in Aussicht, die 55qm groß ist und ~225,00€ kalt + 100€ NK kosten soll. Diese Kosten würde das Amt ja übernehmen, wenn der Regelsatz 45qm bzw. 229,50€ KM ist, oder?

Wenn ja, bekäme ich dann noch Zuschüsse vom Amt oder muss ich von 436€ im Monat leben?
Ich frage deshalb, weil ich im Monat ( Strom, Telefon, Internet, Handy, KFZ-Versicherung etc. ) ca. 170€ Ausgaben habe, die ja dann von den 436€ abgezogen werden. Dann noch Essen, Trinken und allein 110€ an Spritgeld, wenn ich mit dem Auto zur Schule fahre. Dann bleibt fast nichts über.

Ich weiß, dass das Kindergeld und die Halbwaisenrente auf das ALG II angerechnet werden. Besteht trotzdem die Möglichkeit, dass die ARGE mir noch Zuschüsse gewährt oder zahlen die dann 'nur' die Miete, NK und fertig?

VIERZEHNNOTHELFER
17.08.2006, 14:53
Wer BAFÖG bekommt, bekommt kein ALGII

Christian1984
17.08.2006, 14:54
Wer BAFÖG bekommt, bekommt kein ALGII
Und ob!
Mir wurde heute von der Leistungsabteilung der ARGE gesagt, sollte ich 192€ BAföG bekommen, bin ich noch ALG II! :twisted:

VIERZEHNNOTHELFER
17.08.2006, 16:54
bitte Beitrag vom 11. August lesen, normalerweise
schließen sich BAFÖG und ALGII aus, vielleicht etwas
zur Miete, aber stehst Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung???

Christian1984
17.08.2006, 16:58
Nein, dem Arbeitsmarkt stehe ich nicht zur Verfügung, aber:

Meine Sachbearbeiterin hat mir heute klipp und klar gesagt, bekomme ich diese 192€ BAföG, laufe ich auf jeden Fall noch unter ALG II!

antonm
20.08.2006, 12:50
die Gesetze haben sich geändert zum 01.08.2006.

Man hat nun das Recht auf die erstattung der Miet und Heizkosten als BafÖG empfänger.

Schau dir meinen thread an, dort erhälst du viele Informationen

http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=98963

Wenn deine Miet und Heizkotsen angemessen sind, dann bekommst du diese erstattet, und keinen € mehr. Du wirst also vom BafÖG und Kindergeld usw. leben.

die 192€ BafÖG sind in deiner Situation korrekt. Mehr kriegst du nicht.

Betroffener
20.08.2006, 13:56
Nur als Ergänzung:

Dieser Zuschuß zu den Kosten der Unterkunft bei Bafög-Bezug gilt erst ab dem 01.01.2007!

Abs. 7 wird zum 01.01.2007 in folgender Fassung angefügt:
(7) Abweichend von § 7 Abs. 5 erhalten Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach dem Dritten Buch oder Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten und deren Bedarf sich nach § 65 Abs. 1, § 66 Abs. 3, § 101 Abs. 3 , § 105 Abs. 1 Nr. 1, § 105 Abs.1 Nr. 4, § 106 Abs. 1 Nr. 2 des Dritten Buches oder nach § 12 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 und 3, § 13 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes bemisst, einen Zuschuss zu ihren ungedeckten angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung (§ 22 Absatz 1 Satz 1). Satz 1 gilt nicht, wenn die Übernahme der Leistungen für Unterkunft und Heizung nach Absatz 2a ausgeschlossen ist.

antonm
20.08.2006, 14:21
Nur als Ergänzung:

Dieser Zuschuß zu den Kosten der Unterkunft bei Bafög-Bezug gilt erst ab dem 01.01.2007!

Abs. 7 wird zum 01.01.2007 in folgender Fassung angefügt:
(7) Abweichend von § 7 Abs. 5 erhalten Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach dem Dritten Buch oder Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten und deren Bedarf sich nach § 65 Abs. 1, § 66 Abs. 3, § 101 Abs. 3 , § 105 Abs. 1 Nr. 1, § 105 Abs.1 Nr. 4, § 106 Abs. 1 Nr. 2 des Dritten Buches oder nach § 12 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 und 3, § 13 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes bemisst, einen Zuschuss zu ihren ungedeckten angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung (§ 22 Absatz 1 Satz 1). Satz 1 gilt nicht, wenn die Übernahme der Leistungen für Unterkunft und Heizung nach Absatz 2a ausgeschlossen ist.

wie bitte?
ich habe die aktuelle version von dem bundesgesetzesblatt, ausgedruckt von einem befreundetem sachbearbeiter aus dem intranet des sozialamtes.
die klausel gibt ab dem august, beschlossen wurde es am 25 juli 2006.

ich habe persöhnlich einen antrag beim amt vor ein paar wochen gestellt, dort hat man mir diese gesetzesänderung zum august 2006 bestätigt.

Christian1984
20.08.2006, 14:42
Mir wurde auch von der ARGE gesagt, wenn ich eine angemessene Wohnung habe, wird diese voll übernommen.
Und zwar ab sofort, nicht erst irgendwann.

Der Typ vom BAföG-Amt sagte mir, dass ich ( so wie er den Antrag überflogen hat ) sehr wahrscheinlich 192€ bekommen werde. Ganz sicher ist er sich da aber nicht.[/url]

StephanK
20.08.2006, 14:51
@antonm: Der Beitrag des "Betroffenen" ist richtig. Art. 16 des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende sieht nämlich ein zeitlich gestaffeltes Inkrafttreten der Neuregelung vor. Deswegen tritt nach Art. 16 Abs. 4 des Fortentwicklungsgesetzes Art. 1 Nr. 21 Buchst. e) (Einfügung § 22 Abs. 7 SGB II neu) am 1.1.07 in Kraft. Das hatte ich bisher auch übersehen!

VIERZEHNNOTHELFER
20.08.2006, 14:53
d.h. ab Januar 2007 bekommt Christian 192 Euro
Bafög und die Miete, habe ich es jetzt richtig verstanden?

Christian1984
20.08.2006, 14:55
Mir hat die Sachbearbeiterin gesagt, sobald ich den Mietvertrag habe, werden die Kosten übernommen und zwar ab sofort, da die Änderung ab 01.08.2006 gilt!

Upsala
20.08.2006, 14:56
Auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (http://pdf.bmas.bund.de/bmas/temp/dwesentliche2dinhalte2cproperty3dpdf2cbereich3dbma s2csprache3dde2crwb3dtrue2epdf/index/parse.php?d=0009)
sind viele der Änderungen aufgeführt die zum 01.08.2006 Inkrafttreten. Auf der Seite 9 unter Punkt A 18 „Gewährung eines Zuschusses zum BAföG und zur Berufsausbildungsbeihilfe für Härtefälle hilfebedürftiger Jugendlicher bei ungedeckten Unterkunftskosten“ steht fett Abweichendes Inkrafttreten zum 1. Januar 2007!

Christian1984
20.08.2006, 14:59
Vielleicht sollte ich noch etwas hinzufügen:

Meine jetzige Wohnung ist zu groß und zu teuer, das stimmt!
Ich habe aber zum 01.10. eine neue Wohnung in Aussicht, welche nur 225€ KM kostet, als ist sie angemessen.

VIERZEHNNOTHELFER
20.08.2006, 15:03
Miete plus 192 BAFÖG, ja?

Christian1984
20.08.2006, 15:05
Jawohl, KM, NK und BAföG. ggf. Zuschüsse, um auf 345€ Regelsatz zu kommen.

antonm
20.08.2006, 15:28
@antonm: Der Beitrag des "Betroffenen" ist richtig. Art. 16 des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende sieht nämlich ein zeitlich gestaffeltes Inkrafttreten der Neuregelung vor. Deswegen tritt nach Art. 16 Abs. 4 des Fortentwicklungsgesetzes Art. 1 Nr. 21 Buchst. e) (Einfügung § 22 Abs. 7 SGB II neu) am 1.1.07 in Kraft. Das hatte ich bisher auch übersehen!

oh mein gott! das ist eine katastrophe. :-x

ich schreibe jetzt was in meinem ursprüglichen thread rein, hoffe du kannst mir helfen?

Christian1984
14.10.2006, 15:13
So, ich bin jetzt in eine kleinere Wohnung gezogen, die auch vom Amt bewilligt wurde.

Heute habe einen neuen Bescheid von der ARGE bekommen. Dort wurde jetzt meine Halbwaisenrente berücksichtigt.
Somit stehen mir monatlich inkl. Miete 595€ zur Verfügung. Davon gehen 341€ an Miete inkl. Nebenkosten direkt weg.

Frage ist nun, wenn ich jetzt in Kürze den BAföG-Bescheid bei der ARGE einreiche, welcher mit 192€ bewilligt wurde, wird mir das Geld dann auch auf die 595€ angerechnet oder zahlt die ARGE weiterhin die vollen 345€?
Sollten mir die 192€ BAföG angerechnet werden, was bleibt mir dann noch über? Ich bekomme dann Halbwaisenrente, 154€ Kindergeld und 192€ BAföG.

Werden mir die letzten beiden Punkte angerechnet?

StephanK
14.10.2006, 16:34
In der Regel schließen BAföG- und Alg II-Bezug einander aus, siehe hier bei Hilfe/FAQ (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_ausbildung_und_alg_ii) . Du wirst Dich deswegen darauf einstellen müssen, mit der Kombination von Halbwaisenrente, BAföG und Wohngeld, aber ohne Alg II auszukommen. (Das ist zwar viel Papierkram, geht aber ganz gut; ich habe mit genau dieser Kombination mein Studium finanziert.)
Mit dem Auslaufen von Alg II wird also das Thema Wohngeld wieder aktuell, und Du tust gut daran, rechtzeitig einen Wohngeldantrag zu stellen.

Christian1984
09.11.2006, 19:57
Also ich bin jetzt in eine kleinere Wohnung gezogen ( 55qm ), welche aber vom Amt übernommen wird.
Jetzt habe ich mich bei der RWE AG angemeldet und einen Bescheid erhalten, dass ich erstmal 59€ und dann monatlich eine Pauschale von 29€ bezahlen soll. Anders, als in der alten Wohnung, habe ich hier eine Gasheizung. In der alten Wohnung hatte ich Nachtspeicher mit Haupttarif und Nebentarif.
Dort wurde der NT ( Nebentarif ) vom Amt übernommen und ich musste nur einen Teil der Heizkosten bezahlen. Der Haupttarif war für die Stromkosten und der NT war für die Heizung.
Jetzt sagt das Amt aber, dass diese Pauschale komplett abgewiesen wird, da es sich bei den 29€ um den normalen Hausstrom handelt. Ist das so richtig?
Mir wurde von einer Bekannten gesagt, dass das Amt sämtliche Nebenkosten inkl. die Stromkosten übernimmt!

Kann ich gegen meinen Bescheid Einspruch einlegen oder wird das wenig bringen und ich muss jeden Monat die 29€ und einmalig die 59€ Pauschale selber von meinem Regelsatz tragen ( der übrigens schon komplett für die Miete und NK weg ist, ich zahle als immer von meinem Regelsatz den Betrag )?
Vielleicht wäre noch zu erwähnen, dass ich Schüler bin und alleine wohne. Ich bekomme BAföG und Halbwaisenrente. Kindergeld müsste jetzt auch bald bewilligt werden. Dann ist das Amt nur noch für die Wohnung zuständig, aber die Stromkosten doch auch, oder bin ich da falsch informiert?!

efge
09.11.2006, 21:06
Mir wurde von einer Bekannten gesagt, dass das Amt sämtliche Nebenkosten inkl. die Stromkosten übernimmt! Das sind leider die typischen urban legends.

Dann ist das Amt nur noch für die Wohnung zuständig, aber die Stromkosten doch auch, oder bin ich da falsch informiert?!Stromkosten, sofern sie nicht den Heizkosten zuzuordnen sind, sind aus der Regelleistung zu begleichen.

lipnik
09.11.2006, 21:40
Hallo

Das JobCenter bzw. die Arge bezahlt die Kaltmiete, die Neben- und die Heizkosten, also soweit ich weiß alles, außer die Stromkosten, die musst Du von der Regelleistung bezahlen. Genauso, wie Telefon, GEZ, Versicherungen usw.

Gruß Lipnik

Christian1984
09.11.2006, 21:42
Dann sage mir bitte, wo ich die 59€ + 29€ hernehmen soll?

Für die GEZ habe ich eine Befreiung.

efge
09.11.2006, 22:02
Diese und ähnliche Fragen stellen sich Tag für Tag alle ALG II -Betroffenen. Deine Frage
Dann sage mir bitte, wo ich die 59€ + 29€ hernehmen soll?
kann hier keiner beantworten.

Christian1984
09.11.2006, 22:11
Aber die Heizkostenabrechnung von der Vermieterin kann ich bei der ARGE einreichen, oder werden die auch generell nicht übernommen?!

lipnik
09.11.2006, 22:21
Hi

Ach ja, GEZ bekommt man ja befreit. Die Heizkostenabrechnung kannst Du einreichen, da die Arge die Heizkosten übernimmt, nur die Stromkosten übernimmt sie nicht!!!

Gruß Lipnik

efge
09.11.2006, 22:26
Hallo christian1984,

ich habe mir erlaubt Dein "neues" Thema mit dem "alten" Thema zu verknüpfen, da sonst keine/r mehr durchblickt. Denn die Thematik BaFöG und ALG II ist nun doch etwas differenzierter zu betrachten.

efge
09.11.2006, 22:45
Jawohl, KM, NK und BAföG. ggf. Zuschüsse, um auf 345€ Regelsatz zu kommen.
Dies hast Du in einem Beitrag vom 22. August diesen Jahres geschrieben.
Und ich kann mich leider nur wiederholen: Kosten für Strom werden nicht übernommen.

P.S.: Es wäre für alle Beteiligten sinnvoller gewesen, Du hättest das Posting von heute unter Deinen Ursprungsthread gesetzt und wir hätten uns sinnvoller und zielgerichteter mit dem Thema auseinandergesetzt.

sch666li
10.11.2006, 16:34
Die Sache mit dem Strom ist eigentlich klar zum Thema Elektrische Geräte betreiben. Dann muß es vom jeweiligen selbst getragen werden.
Aber was ist, wenn der Vermieter keine Heizung hat bzw. zur Verfügung stellt, und die ganze Wohnung mit Strom geheizt werden muß (Stromofen, Heizlüfter), und das auch im Mietvertrag so festgehalten ist?
Kann dann die ARGE die Zahlung trotzdem verweigern?
Gruß

Christian1984
10.11.2006, 16:40
Ich hab da noch mal ne andere Frage...
Und zwar bin ich ja Schüler und bekomme vom Amt jetzt die Wohnung bezahlt. Allerdings mit dem neuen Bescheid ab 01.12.2006 nicht mehr in voller Höhe, obwohl die Wohnung als angemessen bewilligt wurde!

Ich habe folgende Einkommen:
BAföG: 192,00
Kindergeld: 154,00
Halbwaisenrente: 117,00

So, das wird mir ja auf meine 345€ angerechnet.
Jetzt steht auf dem Berechnungsbogen allerdings erstmal der Punkt 'Einkommensbereinigung' in Höhe von 30€ jeden Monat und dann noch mal 'zu berücksichtigendes sonstiges Einkommen' noch mal 88€. Was ist das für Geld?
Und warum wird mir das von der Leistung abgezogen?

Somit habe ich am Monatsende mit meinen Abzügen für Strom, Telefon, Handy, KFZ-Versicherung etc. 160€ über, von denen ich leben soll?!
Wie soll das gehen?

Die Ägypter
10.11.2006, 16:52
Ich hab da noch mal ne andere Frage...
Und zwar bin ich ja Schüler und bekomme vom Amt jetzt die Wohnung bezahlt. Allerdings mit dem neuen Bescheid ab 01.12.2006 nicht mehr in voller Höhe, obwohl die Wohnung als angemessen bewilligt wurde!

? wie hoch ist die anerkannte Miete ohne Strom und Warmwasser? Liegt dir das schriftlich vor, das die Wohnung explizit angemessen ist?

Bitte genaue Angaben, so können wir nicht helfen!


Ich habe folgende Einkommen:
BAföG: 192,00
Kindergeld: 154,00
Halbwaisenrente: 117,00

So, das wird mir ja auf meine 345€ angerechnet.


Angerechnet werden:

192 Euro BAFÖG
124 Euro Kindergeld (bereinigt um 30 Euro)
117 Euro Halbweisenrente
________________________
433 Euro
- 345 Euro
________________________
= 88 Euro Abzug von der Miete


Jetzt steht auf dem Berechnungsbogen allerdings erstmal der Punkt 'Einkommensbereinigung' in Höhe von 30€ jeden Monat und dann noch mal 'zu berücksichtigendes sonstiges Einkommen' noch mal 88€. Was ist das für Geld?
Und warum wird mir das von der Leistung abgezogen?


Siehe meine Berechnung!


Somit habe ich am Monatsende mit meinen Abzügen für Strom, Telefon, Handy, KFZ-Versicherung etc. 160€ über, von denen ich leben soll?!
Wie soll das gehen?


Die Rechnerei erschließt sich mir nicht - du hast exakt 345 Euro - wie wir anderen übrigens auch....

Ich zahle übrigens dank Warmwasser über Strom 70 Euro aus Regelsatz - und jetzt kommst du!

Christian1984
10.11.2006, 17:21
Angerechnet werden:

192 Euro BAFÖG
124 Euro Kindergeld (bereinigt um 30 Euro)
117 Euro Halbweisenrente
________________________
433 Euro
- 345 Euro
________________________
= 88 Euro Abzug von der Miete
Ja, dann passts, wenn ich die 88€ zu der bewilligten Miete addiere!
Warum ziehen die Pennen mir denn das ab? Nur, weil ich 88€ über dem Regelsatz liege mit BAföG, Kindergeld und Halbwaisenrente? :(

Wie bitte soll ich mit 160€ im Monat klar kommen?
Wie soll ich damit sowas wie Essen und Trinken kaufen?
Und ja, die Wohnung wurde genehmigt bzw. der Mietvertrag, als ich diesen eingereicht habe!

Die Ägypter
10.11.2006, 17:28
Ja, dann passts, wenn ich die 88€ zu der bewilligten Miete addiere!

:razz: Klar passt das... ich rechne das öfter aus....


Warum ziehen die Pennen mir denn das ab? Nur, weil ich 88€ über dem Regelsatz liege mit BAföG, Kindergeld und Halbwaisenrente? :(

Gegenfrage, warum solltest du 88 Euro mehr zur Verfügung haben, wie der Rest von uns ALG II-Beziehern?


Wie bitte soll ich mit 160€ im Monat klar kommen?
Wie soll ich damit sowas wie Essen und Trinken kaufen?
Und ja, die Wohnung wurde genehmigt bzw. der Mietvertrag, als ich diesen eingereicht habe!


Du hast im Endeffekt schon 30 Euro mehr als mein Sohn! Bei dem findet eine Kindergeldbereinigung nämlich nicht statt....

Was deine anderen Fragen angeht.... frag uns mal... wie wir mit unseren Fixkosten und dem Rest, der für Essen und Trinken bleibt, klarkommen....

Christian1984
10.11.2006, 17:29
Wie geil ist das denn!
Und dann noch ab 2007 19% MwSt. lol, wie soll das bitte gehn? :D

Die Ägypter
10.11.2006, 17:35
Wie geil ist das denn!
Und dann noch ab 2007 19% MwSt. lol, wie soll das bitte gehn? :D

Du... ich werde durch ALG II auch nicht geil... ich muss von den geringen Sätzen nämlich noch ein Kind durchbringen!

Und die Mwst-Erhöhung trifft uns quasi doppelt, denn bestimmte Dinge kannst du als Elternteil nicht umgehen - oder anderes Beispiel:

Windeln = 19 %

Bier = 7 % (da Lebensmittel)

Nun werden sich über die Verteuerung der Transportkosten (Sprit) natürlich auch Lebensmittel verteuern auf die eigentlich 7 % fällig sind - im Grunde ist dieser Prozess auch schon seit einem Monat im Gange - für mich spürbar...

Nebenkosten werden auch steigen!

Das mit deinem Handy etc. haben wir doch schon in epischer Breite diskutiert... ich hab auch ein Handy - da lade ich alle 2-3 Monate 15 Euro Guthaben drauf - ist das vorher verbraucht, habe ich halt Pech - so einfach ist das.

Schreib deinen Anbieter an und bitte ihn, dich vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen. Bitten! Nicht Fordern.....

efge
10.11.2006, 20:55
Somit stehen mir monatlich inkl. Miete 595€ zur Verfügung.
Mir stehen monatlich inkl. Miete 620€ zur Verfügung. Ist zwar nicht der Riesenhappen mehr, muß mich aber, ebenso wie Nefertari und alle anderen, weit nach "oben strecken". Mein Handy hat den Weg in die Mülltonne gefunden, ebenso andere Dinge.
Wenn Du eine Möglichkeit sehen solltest, wie Du Deine Einnahmen vermehren kannst, dann lasse uns dies bitte wissen.

Christian1984
10.11.2006, 21:01
Ja, dann melde ich mich auf jeden Fall!
Werde wohl mal intensiv nach Nebenjobs fahnden... Bleibt ja nicht aus. :(

efge
10.11.2006, 21:12
Nein, dem Arbeitsmarkt stehe ich nicht zur Verfügung...
schriebst Du am 17.08.2006.

Sei daher froh, dass Du Dich in einer "angenehmeren" Situation befindest als alle anderen ALG II - Empfänger/innen, denn so bleibt Dir z.B. eine mögliche Maßnahme, getarnt als EEJ, erspart.

Und nun würde ich Handy, Wäschetrockner, KFZ und alle anderen Angenehmlichkeiten mal etwas ausblenden und den Realitäten mal äußerst fest in die Augen schauen.

Christian1984
13.11.2006, 19:04
Gut, dann wäre das Thema abgehakt.

Neues Problem:
Meine Vermieterin hat mir zum einen Mietvertrag ausgestellt, der vom Amt akzeptiert wurde. Jetzt sagte mir die Vermieterin aber, dass sich die Miete spätestens bis Anfang Dezember 2006 erhöhen würde!

Das heißt, ich zahle im Moment KM 228,25 € + 110€ NK.
Zum 01. Dezember soll sich die Kalt-Miete allerdings auf 281,00 € + 110€ NK erhöhen. Das Amt sagte mir aber, dass meine Wohnung max. 230€ kalt kosten darf. Was muss ich also jetzt machen? Kann ich dem Amt sagen, die Kalt-Miete hat sich um 52,75€ erhöht und ob sie das übernehmen oder kann ich dann ein Problem kriegen, dass das Amt sagt, die Wohnung ist nicht angemessen und ich muss wieder umziehen? Ich muss dazusagen, dass ich erst seit 01.10. in der neuen Wohnung bin und nicht schon wieder Bock hab, mir was anderes zu suchen!

Was sollte ich in diesem Fall jetzt am Besten machen?
Weil ich kann nicht mal eben die Differenz von meinem Hartz IV-Geld bezahlen, weil ich selber zum Leben gerade mal 100€ überhabe jetzt.

efge
13.11.2006, 19:16
Tja, was soll man/frau dazu sagen?! In einem Deiner Postings hast Du uns mitgeteilt, dass Du eine neue Wohnung (innerhalb der ortsüblichen "Bemessenheit") erhalten hast und nun - innerhalb weniger Wochen - wird die Miete um satte 23 Prozent erhöht.

Gibt es dafür auch eine Begründung?

Ich kann Dir nur empfehlen schnellstens Beratung bei einem Mieterverein zu suchen oder ein Forum zu suchen, indem Fragen rund um's Mietrecht behandelt werden.

Christian1984
13.11.2006, 19:30
Eine Begründung hat sie jetzt nicht direkt angegeben. Sie meinte nur, dass das alle Mieter in dem Haus betreffen würde und sie da nichts gegen machen könnte.

Das Amt hat die Wohnung ja akzeptiert, da es unter dem max. KM-Satz war von 230€. Aber was passiert jetzt, wenn ich dem Amt mitteile, dass es jetzt satte ~53€ mehr werden? Sagen die dann hier is nich und raus oder könnte es dafür eine Sonderregelung geben?
Ich meine, meine Sachbearbeiterin hat da mal was angedeutet, dass max. 5% über dem Satz noch bewilligt werden könnten unter bestimmten Voraussetzungen...

efge
13.11.2006, 20:02
Es gibt nicht viele Möglichkeiten, da die 5% ja "locker" überschritten werden.
Eine Mieterhöhung, gerade um sage und schreibe 23% muß begründet werden.
Nochmals mein Tipp: Wende Dich zunächst an einen Mieterverein oder google mal unter +mieter +forum.

Good Luck

Christian1984
13.11.2006, 21:09
Könnte mir das Amt nicht die 88€, die ich durch das Kindergeld, BAföG und die Halbwaisenrente zu viel bekomme, zu der Miete dazugeben, was das Amt eh bezahlt? Das sich das sozusagen gegeneinander aufhebt?

efge
13.11.2006, 21:21
Hier geht es um eine 23prozentige Mieterhöhung, kurz nach dem Einzug!!!
Da musst Du Dich mit Deiner Vermieterin auseinandersetzen und zwar heftig, sprich: Mieterverein bzw. spezielles Forum.

niwibive2
20.11.2006, 17:20
Hallo,

kann es sein dass hier jemand besonders schlau sein wollte?
Nach der Mieterhöhung stimmen die Kosten ja seltsamerweise wieder mit denen aus dem ersten Beitrag überein.

mfg